Betreff
Nutzungs- und Entgeltordnung Schlösschen Borghees
Vorlage
41 - 17 0210/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die Nutzungs- und Entgeltordnung für das Schlösschen Borghees.

 

 

Sachdarstellung :

 

Mit der Erweiterung des Schlösschen Borghees um eine Kulturscheune und der geplanten öffentlichen Fläche des Kulturgartens ist und wird hier ein Veranstaltungsraum geschaffen, der zukünftig eine Vielzahl von Veranstaltungen rund um und im Schlösschen sowie in der Kulturscheune ermöglicht. Zudem ist mit der Bewilligung der Fördermittel für die Dritten Orte an die TIK Theater GbR die Grundlage für künftige Aktivitäten auf dem Gelände rund um und in der Kulturscheune gesichert. Für die Zukunft ist hier die Wahrung aller Interessen der bisherigen und zukünftigen Nutzer zu berücksichtigen. So nutzt sowohl der Eigenbetrieb Kultur Künste Kontakte Emmerich am Rhein, die Volkshochschule des Kreises Kleve, die TIK GbR mit verschiedenen Theatergruppen als auch der Musikgarten Emmerich die Räumlichkeiten. Für weitere Nutzer, die dem Nutzungszweck des Schlösschen Borghees entsprechen, stehen die Räumlichkeiten zur Verfügung.

 

Bisher konnte als Veranstaltungsraum nur das Schlösschen Borghees genutzt werden. Mit dem Bau der Kulturscheune wurde ein zweiter Veranstaltungsraum geschaffen, der weitere Veranstaltungsmöglichkeiten zulässt. Jedoch können diese teilweise nur mit der Öffnung des Schlösschen Borghees durchgeführt werden, da zum einen die Toiletten des Schlösschen Borghees genutzt bzw. das TIK Café, das sich ebenfalls im Schlösschen befindet, mit in die Veranstaltungen einbezogen werden sollen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die geplanten Veranstaltungen in einem anderen Raum oder auf dem Gelände stattfinden und das Schlösschen zwar genutzt aber keine Sicherung erfährt. Das Sicherheitsrisiko und die Haftung liegt in diesem Fall zunächst einmal beim Eigentümer Stadt Emmerich am Rhein vertreten durch die Mieterin Eigenbetrieb Kultur Künste Kontakte Emmerich am Rhein. Um hier zukünftig Schaden von der Stadt Emmerich am Rhein bzw. ihrer Mieterin abzuwenden, sollte eine Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gelände Schlösschen Borghees beschlossen werden.  Die Nutzungs- und Entgeltordnung regelt sowohl den reibungslosen Ablauf der bekannten Veranstaltungen/Nutzungen als auch der künftigen Veranstaltungen und Nutzungen sowie die Verantwortlichkeiten bei Veranstaltungen zwischen Veranstalter und Eigentümer Stadt Emmerich am Rhein vertreten durch die Mieterin Eigenbetrieb Kultur Künste Kontakte Emmerich am Rhein mit den erweiterten Möglichkeiten auf dem Gelände.   

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

 

Michael Rozendaal

Betriebsleiter