Betreff
Bestimmung Ausschussvorsitz
Vorlage
01 - 17 0215/2021
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Begleitausschuss bestimmt –vorbehaltlich der Bestätigung durch den Rat- xxxxx zum Ausschussvorsitzenden und xxxx zum/r stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

 

 

Sachverhalt :

 

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 bei der Bildung des Begleitausschusses u.a. bestimmt, dass dieser eine/n Vorsitzenden/Vorsitzende und eine/n Stellvertreter/in aus seiner Mitte wählt.

 

Dieses Verfahren zur Bestimmung von Ausschussvorsitzen sieht das kommunale Verfassungsrecht nicht vor; die GO NRW zeigt in § 58 Abs. 5 nur das Einigungs- und Zugriffsverfahren auf, das zuletzt im Rahmen konstituierender Sitzungen des Rates am 12.11.2020 angewandt wurde.

Dieses gilt gem. § 58 Abs. 6 GO NRW ausdrücklich auch dann, wenn Ausschüsse während der Wahlperiode neu gebildet werden.

 

Die Wahl des/der Ausschussvorsitzenden sowie eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin aus der Mitte der Ausschussmitglieder und steht mithin unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Rat. Diese könnte in der Sitzung des Rates am 11.05.2021 erfolgen; die Einladung zur dieser Sitzung weist einen entsprechenden Tagesordnungspunkt aus.

 

In der konstituierenden Sitzung des Rates am 12.11.2020 wurde unter Tagesordnungspunkt 7 (Vorlage 01-.16 2394/2020) die Verteilung der Ausschussvorsitze und stv. Vorsitze einstimmig beschlossen. Die im Vorfeld dieser Sitzung erfolgte interfraktionelle Abstimmung orientierte sich auch an der Reihenfolge der Zugriffe auf die Ausschussvorsitze nach d’Hondt (Zugreifverfahren gem. § 58 Abs. 5 Sätze 2-5 GO NRW, falls eine Einigung nicht zustande kommt). Der Zugriff für den neu gebildeten zehnten Ausschuss, kommt nach d’Hondt (unter der Prämisse der Beibehaltung der bisherigen Ausschussvorsitzverteilung und Besetzung) der CDU-Ratsfraktion zu.

 

Die Reihenfolge der Zugriffe auf die Ausschussvorsitze nach d’Hondt stellt sich wie folgt dar:

 

Verteilung der Ausschussvorsitze nach d'Hondt

 

 

 

(Basis: Sitzverteilung des am 13.09.2020 neu gewählten Rates)

 

 

CDU

SPD

GRÜNE

BGE

FDP

AfD

15

11

4

4

1

1

: 1

15

11

4

4

1

1

: 2

7,5

5,5

2

2

0,5

0,5

: 3

5,00

3,67

1,33

1,33

0,33

0,33

: 4

3,75

2,75

1,00

1,00

0,25

0,25

: 5

3,00

2,20

0,80

0,80

0,20

0,20

: 6

2,50

1,83

0,67

0,67

0,17

0,17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daraus resultiert folgende Zugriffreihenfolge:

 

Zugriff Nr.

1          15        CDU

2          11        SPD

3          7,5       CDU

4          5,5       SPD

5          5          CDU

6          4          Los GRÜNE/BGE

7          4          Los GRÜNE/BGE

8          3,75     CDU

9          3,67     SPD

10        3,00     CDU

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister