Beschlussvorschlag
Der
Begleitausschuss bestimmt –vorbehaltlich der Bestätigung durch den Rat- xxxxx
zum Ausschussvorsitzenden und xxxx zum/r stellvertretenden
Ausschussvorsitzenden
Sachverhalt :
Der Rat hat in
seiner Sitzung am 23.03.2021 bei der Bildung des Begleitausschusses u.a.
bestimmt, dass dieser eine/n Vorsitzenden/Vorsitzende und eine/n
Stellvertreter/in aus seiner Mitte wählt.
Dieses Verfahren
zur Bestimmung von Ausschussvorsitzen sieht das kommunale Verfassungsrecht
nicht vor; die GO NRW zeigt in § 58 Abs. 5 nur das
Einigungs- und Zugriffsverfahren auf, das zuletzt im Rahmen konstituierender
Sitzungen des Rates am 12.11.2020 angewandt wurde.
Dieses gilt gem. § 58 Abs. 6 GO
NRW ausdrücklich auch dann, wenn Ausschüsse während der Wahlperiode neu
gebildet werden.
Die Wahl des/der
Ausschussvorsitzenden sowie eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin aus
der Mitte der Ausschussmitglieder und steht mithin unter dem Vorbehalt der
Bestätigung durch den Rat. Diese könnte in der Sitzung des Rates am 11.05.2021
erfolgen; die Einladung zur dieser Sitzung weist einen entsprechenden
Tagesordnungspunkt aus.
In der konstituierenden Sitzung
des Rates am 12.11.2020 wurde unter Tagesordnungspunkt 7 (Vorlage 01-.16
2394/2020) die Verteilung der Ausschussvorsitze und stv. Vorsitze einstimmig
beschlossen. Die im Vorfeld dieser Sitzung erfolgte interfraktionelle
Abstimmung orientierte sich auch an der Reihenfolge der Zugriffe auf die
Ausschussvorsitze nach d’Hondt (Zugreifverfahren gem. § 58 Abs. 5 Sätze 2-5 GO
NRW, falls eine Einigung nicht zustande kommt). Der Zugriff für den neu
gebildeten zehnten Ausschuss, kommt
nach d’Hondt (unter der Prämisse der Beibehaltung der bisherigen
Ausschussvorsitzverteilung und Besetzung) der CDU-Ratsfraktion zu.
Die Reihenfolge der Zugriffe auf die
Ausschussvorsitze nach d’Hondt stellt sich wie folgt dar:
Verteilung der Ausschussvorsitze nach d'Hondt |
|
|
|
|||
(Basis: Sitzverteilung des am 13.09.2020 neu gewählten Rates) |
|
|
||||
CDU |
SPD |
GRÜNE |
BGE |
FDP |
AfD |
|
15 |
11 |
4 |
4 |
1 |
1 |
|
:
1 |
15 |
11 |
4 |
4 |
1 |
1 |
:
2 |
7,5 |
5,5 |
2 |
2 |
0,5 |
0,5 |
:
3 |
5,00 |
3,67 |
1,33 |
1,33 |
0,33 |
0,33 |
:
4 |
3,75 |
2,75 |
1,00 |
1,00 |
0,25 |
0,25 |
:
5 |
3,00 |
2,20 |
0,80 |
0,80 |
0,20 |
0,20 |
:
6 |
2,50 |
1,83 |
0,67 |
0,67 |
0,17 |
0,17 |
Daraus resultiert folgende
Zugriffreihenfolge:
Zugriff Nr.
1 15 CDU
2 11 SPD
3 7,5 CDU
4 5,5 SPD
5 5 CDU
6 4 Los
GRÜNE/BGE
7 4 Los
GRÜNE/BGE
8 3,75 CDU
9 3,67 SPD
10 3,00 CDU
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister