Betreff
Zweckverband Studieninstitut Niederrhein;
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Vorlage
01 - 17 0222/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und dem Zweckverband StudienInstitut NiederrheiN (S.I.N.N.) abzuschließen

 

Sachdarstellung :

 

Das Studieninstitut Niederrhein (S.I.N.N), zuständig für Lehrgänge, Prüfungen, Fortbildungen und Personalentwicklung sowie Personalausleseverfahren in der öffentlichen Verwaltung, ist seit Anfang 2021 als Zweckverband organisiert. Die Städte Krefeld und Mönchengladbach sowie die Kreise Viersen, Wesel und Kleve sind seit dem Jahr 2001 gemeinsam Träger des StudienInstituts NiederrheiN (S.I.N.N.); das S.I.N.N. wurde dabei bis Ende 2020 in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft geführt.

 

Der vollzogene Wechsel der Rechtsform liegt vorwiegend in verschiedenen gesetzlichen Änderungen im Bereich der Personalüberlassung sowie der Umsatzbesteuerung begründet.

Um den kreisangehörigen Kommunen der originären Zweckverbandsmitglieder den Zugang zum Leistungsangebot des SINN zu gleichen Konditionen zu öffnen, sind unmittelbare rechtliche Bindungen zwischen dem Zweckverband und den Kommunen zu definieren.

Hierzu sieht die beigefügte Zweckverbandssatzung (Anlage 2) in § 2 Absatz 5 eine entsprechende Möglichkeit in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vor.

Der Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung mit dem Zweckverband wird empfohlen. Eine finanzielle Verpflichtung entsteht aus dieser Vereinbarung nicht; eine bedarfsabhängige Buchung der Fort- und Ausbildungsveranstaltungen ist auch weiterhin.

 

Die Städte- und Gemeinden des Kreises Kleve beabsichtigten sämtlich den Abschluss einer solchen Vereinbarung und haben zum Teil bereits entsprechende Beschlusslagen herbeigeführt.

Es ist vorgesehen, die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen durch die Verbandsversammlung am 21.05.2021 bestätigen zu lassen und anschließend zur Genehmigung an die Bezirksregierung Düsseldorf weiter zu leiten.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister