hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt
die Verwaltung, die als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und dem Zweckverband
StudienInstitut NiederrheiN (S.I.N.N.) abzuschließen
Sachdarstellung :
Das Studieninstitut
Niederrhein (S.I.N.N), zuständig für Lehrgänge, Prüfungen, Fortbildungen und
Personalentwicklung sowie Personalausleseverfahren in der öffentlichen
Verwaltung, ist seit Anfang 2021 als Zweckverband organisiert. Die Städte
Krefeld und Mönchengladbach sowie die Kreise Viersen, Wesel und Kleve sind seit
dem Jahr 2001 gemeinsam Träger des StudienInstituts NiederrheiN (S.I.N.N.); das
S.I.N.N. wurde dabei bis Ende 2020 in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft
geführt.
Der vollzogene
Wechsel der Rechtsform liegt vorwiegend in verschiedenen gesetzlichen
Änderungen im Bereich der Personalüberlassung sowie der Umsatzbesteuerung
begründet.
Um den
kreisangehörigen Kommunen der originären Zweckverbandsmitglieder den Zugang zum
Leistungsangebot des SINN zu gleichen Konditionen zu öffnen, sind unmittelbare
rechtliche Bindungen zwischen dem Zweckverband und den Kommunen zu definieren.
Hierzu sieht die
beigefügte Zweckverbandssatzung (Anlage 2) in § 2 Absatz 5 eine
entsprechende Möglichkeit in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
vor.
Der Abschluss einer
öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung mit dem Zweckverband wird empfohlen. Eine
finanzielle Verpflichtung entsteht aus dieser Vereinbarung nicht; eine
bedarfsabhängige Buchung der Fort- und Ausbildungsveranstaltungen ist auch
weiterhin.
Die Städte- und
Gemeinden des Kreises Kleve beabsichtigten sämtlich den Abschluss einer solchen
Vereinbarung und haben zum Teil bereits entsprechende Beschlusslagen
herbeigeführt.
Es ist vorgesehen,
die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen durch die Verbandsversammlung am
21.05.2021 bestätigen zu lassen und anschließend zur Genehmigung an die
Bezirksregierung Düsseldorf weiter zu leiten.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister