Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein nimmt die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2020 zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gemäß § 22 Abs. 4
Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ist dem Vertretungsorgan eine
Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und
Finanzplan des Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.
Die übertragenen
Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende
Position im Haushaltsplan 2021. Im Haushaltsjahr 2021 können diese Mittel zur
Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen Mehraufwendungen/
Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der Jahresabschluss
2021 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme ergibt sich eine
Verbesserung des Jahresergebnisses 2020.
Auswirkungen auf den
Ergebnisplan 2021 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehraufwendungen in
Höhe von 616.824,34
Euro
Auswirkungen auf den
Finanzplan 2021 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehrauszahlungen
(konsumtiv) in Höhe von 616.824,34 Euro
Mehrauszahlungen
(investiv) in Höhe von 5.081.197,35 Euro
Mehreinzahlung d.
Kreditaufnahme
von
Investitionskrediten 4.800.000,00 Euro
898.021,69 Euro
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Sh.
Sachdarstellung
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister