Betreff
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2020
Vorlage
02 - 17 0224/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2020 zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung :

 

 

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ist dem Vertretungsorgan eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.

 

Die übertragenen Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende Position im Haushaltsplan 2021. Im Haushaltsjahr 2021 können diese Mittel zur Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der Jahresabschluss 2021 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme ergibt sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses 2020.

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2021 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehraufwendungen in Höhe von                                           616.824,34 Euro

 

Auswirkungen auf den Finanzplan 2021 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehrauszahlungen (konsumtiv) in Höhe von                          616.824,34 Euro

Mehrauszahlungen (investiv) in Höhe von                           5.081.197,35 Euro

Mehreinzahlung d. Kreditaufnahme                          

von Investitionskrediten                                                         4.800.000,00 Euro

                                                                                                   898.021,69 Euro

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Sh. Sachdarstellung

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister