Beschlussvorschlag
Der Rat bestellt
Frau Stadtverwaltungsrätin Melanie Goertz mit Wirkung zum 01.06.2021 zur
Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung.
Sachdarstellung :
Frau
Stadtverwaltungsrätin Melanie Goertz wurde durch den Rat mit Wirkung zum
01.06.2013 zur Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung bestellt. Nach dem
plötzlichen Tod des Stadtkämmerers Herrn Stadtverwaltungsdirektor Ulrich
Siebers hat sich Frau Goertz bereit erklärt, die Position der Stadtkämmerin
interimsmäßig – für den Übergangszeitraum bis zum Abschluss des
Nachbesetzungsverfahrens- wahrzunehmen.
Der Rat berief sie
vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 05.11.2019 als Leiterin der
örtlichen Rechnungsprüfung ab; seit November 2019 ist sie zur Kämmerin und
Leiterin des Fachbereiches 2 –Finanzen- bestellt.
Das
Nachbesetzungsverfahren für die Position der Stadtkämmerin konnte
zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht werden; zum 01.06.2021 wird Frau Ulrike
Büker ihren Dienst bei der Stadt Emmerich am Rhein aufnehmen und zur Leitern
des Fachbereiches 2 –Finanzen sowie zur Stadtkämmerin berufen.
Mithin kann Frau
Stadtverwaltungsrätin Melanie Goertz ab dem 01.06.2021 erneut mit der Leitung
der Örtlichen Rechnungsprüfung betraut werden.
Als Leiterin des
Fachbereiches 2 und Stadtkämmerin hat Frau Melanie Goertz die Haushalte der
Jahre 2020 und 2021 aufgestellt. Daher wird die Prüfung der entsprechenden
Jahresabschlüsse nicht durch sie, sondern durch die ebenfalls durch den Rat der
Stadt bestellten Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung erfolgen.
Gleiches gilt
selbstredend auch für Prüfaufträge, die im Zusammenhang mit der Aufarbeitung
der Greensill-Thematik durch die örtliche Rechnungsprüfung zu behandeln sind.
Für die Bestellung
und Abberufung der Leiter und der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung ist
gem. §§ 101 Abs. 4, 41 q) GO NRW ausschließlich der Rat zuständig.
Gem. § 7 Abs. 3
Buchstabe b) Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein berät der
Rechnungsprüfungsausschuss den Rat bei der Bestellung und Abberufung.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am
11.05.2021 entsprechend vorberaten.
Die
Beschlussfassungen über Bestellung und Abberufung erfolgen grundsätzlich in
öffentlicher Sitzung (§ 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). Dies gilt selbst dann, wenn
die Geschäftsordnung des Rates vorsieht, das „Personalangelegenheiten“
grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind. Die Bestellung
und Abberufungen sind keine Personalangelegenheiten im geschäftsordnungsmäßigen
Sinne, sondern Zuerkennung von Funktionen (vgl. Komm. GO NRW Kleerbaum/Palmen).
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Stellenplan im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister