Betreff
Bestellung zur Leiterin der Örtlichen Rechnungsprüfung
Vorlage
01 - 17 0220/2021/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat bestellt Frau Stadtverwaltungsrätin Melanie Goertz mit Wirkung zum 01.06.2021 zur Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Sachdarstellung :

 

Frau Stadtverwaltungsrätin Melanie Goertz wurde durch den Rat mit Wirkung zum 01.06.2013 zur Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung bestellt. Nach dem plötzlichen Tod des Stadtkämmerers Herrn Stadtverwaltungsdirektor Ulrich Siebers hat sich Frau Goertz bereit erklärt, die Position der Stadtkämmerin interimsmäßig – für den Übergangszeitraum bis zum Abschluss des Nachbesetzungsverfahrens- wahrzunehmen.

Der Rat berief sie vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 05.11.2019 als Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung ab; seit November 2019 ist sie zur Kämmerin und Leiterin des Fachbereiches 2 –Finanzen- bestellt.

 

Das Nachbesetzungsverfahren für die Position der Stadtkämmerin konnte zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht werden; zum 01.06.2021 wird Frau Ulrike Büker ihren Dienst bei der Stadt Emmerich am Rhein aufnehmen und zur Leitern des Fachbereiches 2 –Finanzen sowie zur Stadtkämmerin berufen.

 

Mithin kann Frau Stadtverwaltungsrätin Melanie Goertz ab dem 01.06.2021 erneut mit der Leitung der Örtlichen Rechnungsprüfung betraut werden.

 

Als Leiterin des Fachbereiches 2 und Stadtkämmerin hat Frau Melanie Goertz die Haushalte der Jahre 2020 und 2021 aufgestellt. Daher wird die Prüfung der entsprechenden Jahresabschlüsse nicht durch sie, sondern durch die ebenfalls durch den Rat der Stadt bestellten Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung erfolgen.

Gleiches gilt selbstredend auch für Prüfaufträge, die im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Greensill-Thematik durch die örtliche Rechnungsprüfung zu behandeln sind.

 

Für die Bestellung und Abberufung der Leiter und der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung ist gem. §§ 101 Abs. 4, 41 q) GO NRW ausschließlich der Rat zuständig.

Gem. § 7 Abs. 3 Buchstabe b) Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein berät der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat bei der Bestellung und Abberufung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 11.05.2021 entsprechend vorberaten.

 

Die Beschlussfassungen über Bestellung und Abberufung erfolgen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (§ 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). Dies gilt selbst dann, wenn die Geschäftsordnung des Rates vorsieht, das „Personalangelegenheiten“ grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind. Die Bestellung und Abberufungen sind keine Personalangelegenheiten im geschäftsordnungsmäßigen Sinne, sondern Zuerkennung von Funktionen (vgl. Komm. GO NRW Kleerbaum/Palmen).

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Stellenplan im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister