Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
Frau Ulrike Büker ab dem 01.06.2021 zur weiteren Vertreterin des Bürgermeisters
zu bestimmen und Frau Stadtkämmerin Melanie Goertz ab dem 01.06.2021 als
weitere Vertreterin abzuberufen.
Sachdarstellung :
Gem. § 68 GO NW
bestellt der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des
Bürgermeisters; vor Ort hat Herr Erster Beigeordneter Dr. Stefan Wachs diese
Funktion inne. Der Rat kann, wenn nur ein Beigeordneter vorhanden ist, eine/n
weitere/n Bedienstete/n bestellen, die/der die allgemeine Vertretung übernimmt,
wenn der allgemeine Vertreter verhindert ist.
Zur Sicherstellung
des ordnungsgemäßen Ablaufes der Dienstgeschäfte empfiehlt sich diese
Vorgehensweise, die auch bislang praktiziert wurde.
Der Rat hat in
seiner Sitzung am 03.03.2020 beschlossen, Frau Stadtkämmerin Melanie Goertz zur
weiteren Vertreterin des Bürgermeisters zu bestellen. Frau Goertz wird mit
Wirkung zum 01.06.2021 wieder mit der Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung
betraut werden (vgl. Vorlage 01-17 0220/2021).
Diese Funktion ist
nicht vereinbar mit der Bestellung zur weiteren Vertretung des Bürgermeisters;
daher ist Frau Goertz mit Wirkung zum 01.06.2021 als Vertreterin des
Bürgermeisters abzuberufen.
Mit Wirkung vom
01.06.2021 wird Frau Ulrike Büker in den Dienst der Stadt Emmerich am Rhein
eintreten, die Leitung des Fachbereiches 2 –Finanzen- übernehmen und zur neuen
Stadtkämmerin (vgl. Vorlage 01-17 0221/2021) bestellt.
Es wird daher
empfohlen, die neue Stadtkämmerin Frau Ulrike Büker als Mitglied des
Verwaltungsvorstandes mit dieser Funktion zu betrauen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.
Peter Hinze
Bürgermeister