Betreff
Bestellung zur weiteren Vertretung des Bürgermeisters
Vorlage
01 - 17 0225/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, Frau Ulrike Büker ab dem 01.06.2021 zur weiteren Vertreterin des Bürgermeisters zu bestimmen und Frau Stadtkämmerin Melanie Goertz ab dem 01.06.2021 als weitere Vertreterin abzuberufen.

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 68 GO NW bestellt der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters; vor Ort hat Herr Erster Beigeordneter Dr. Stefan Wachs diese Funktion inne. Der Rat kann, wenn nur ein Beigeordneter vorhanden ist, eine/n weitere/n Bedienstete/n bestellen, die/der die allgemeine Vertretung übernimmt, wenn der allgemeine Vertreter verhindert ist.

 

Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufes der Dienstgeschäfte empfiehlt sich diese Vorgehensweise, die auch bislang praktiziert wurde.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.03.2020 beschlossen, Frau Stadtkämmerin Melanie Goertz zur weiteren Vertreterin des Bürgermeisters zu bestellen. Frau Goertz wird mit Wirkung zum 01.06.2021 wieder mit der Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung betraut werden (vgl. Vorlage 01-17 0220/2021).

Diese Funktion ist nicht vereinbar mit der Bestellung zur weiteren Vertretung des Bürgermeisters; daher ist Frau Goertz mit Wirkung zum 01.06.2021 als Vertreterin des Bürgermeisters abzuberufen.

 

Mit Wirkung vom 01.06.2021 wird Frau Ulrike Büker in den Dienst der Stadt Emmerich am Rhein eintreten, die Leitung des Fachbereiches 2 –Finanzen- übernehmen und zur neuen Stadtkämmerin (vgl. Vorlage 01-17 0221/2021) bestellt.

 

Es wird daher empfohlen, die neue Stadtkämmerin Frau Ulrike Büker als Mitglied des Verwaltungsvorstandes mit dieser Funktion zu betrauen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister