Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt wie folgt:
Aufgrund des pandemiebedingten Aussetzens des Präsenzunterrichts und der
regulären Schulbetreuung verzichtet die Stadt Emmerich am Rhein auf den Einzug
der Elternbeiträge für die Schulbetreuung in den Monaten Februar bis April
2021.
Sachdarstellung :
Aufgrund der o. g.
Verordnungslage ist neben dem Präsenzunterricht auch die reguläre
Schulbetreuung in der Zeit seit dem 11. Januar 2021 untersagt. Die
Kinderbetreuung soll aufgrund der Infektionslage nach Möglichkeit zuhause
erfolgen.
Um die Eltern in
der Corona-Krise finanziell zu entlasten, soll auf den Einzug der
Elternbeiträge für die Schulbetreuung der o. g. restlichen Monate dieses
Schuljahres verzichtet werden. Die Elternbeiträge für die Offene Ganztags- und
die Schule plus-Betreuung werden grundsätzlich als Jahresbeiträge berechnet,
die dann in zwölf gleichgroßen Teilen monatlich eingefordert werden. Obwohl der
Juli 2021 nur zwei Schultage hat, ist ein gleichgroßer Elternbeitrag zu
entrichten.
Für den Monat
Januar 2021 haben sich Land und Kommunen die Ausfälle aus den weggefallenen
Elternbeiträgen hälftig geteilt. Die Monate Februar bis April 2021 sind
ebenfalls aufgrund eines Dringlichkeitsbeschlusses abgesetzt worden. Die
kommunalen Spitzenverbände aus NRW hatten beim Land auch die Regelung aus dem
Januar 2021 für die weiteren Monate angefordert. Eine Entscheidung darüber ist
bisher nicht getroffen worden.
Das Land hat jetzt
für die Monate Mai und Juni 2021 eine Regelung zur hälftigen Übernahme der
Elternbeiträge den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagen. Diese haben diese
Regelung mit der Begründung abgelehnt, dass dieser Vorschlag nicht ausreichend
ist, da sie die Monate Februar bis Juli 2021 umfassen müsste und nicht nur zwei
dieser insgesamt 6 offenen Monate.
Auf Grundlage der
Sollstellung für die Monate Mai bis Juli 2021 ist mit einem vorläufigen
Minderertrag von insgesamt voraussichtlich 155.340,00 € zu rechnen. Dieser
teilt sich wie folgt auf:
a)
Offene Ganztagsschule 71.820,00 €
a.
Mai 23.940,00
€
b.
Juni 23.940,00
€
c.
Juli 23.940,00
€
b)
Essensgeld (OGS) 56.760,00
€
a.
Mai 18.920,00
€
b.
Juni 18.920,00
€
c.
Juli 18.920,00
€
c)
Schule Plus 26.760,00
€
a.
Mai 8.920,00
€
b.
Juni 8.920,00
€
c.
Juli 8.920,00
€
Das v. g. Essensgeld wird nach Einzug an den
Träger des Offenen Ganztags zur Finanzierung der Mittagverpflegung
weitergeleitet. Für die v. g. Monate wird diese Weiterleitung nicht erfolgen.
Der Verzicht auf den Einzug ist somit kostenneutral.
Ohne Kostenübernahme durch das Land belaufen
sich die Einnahmeausfälle für die o. g. Monate für die Stadt auf insgesamt
98.580,00 € (Summe a) und c))
Es wird nach wie vor erwartet, dass das Land
die Hälfte des Beitragsausfalls für die v. g. Monate übernimmt und an die
Kommune erstattet. Unter Berücksichtigung dieser Verrechnung würde sich für den
städt. Haushalt ein Mindereintrag von insgesamt 49.290,00 €, der sich aus
nachfolgenden Teilbeträgen zusammensetzt:
a)
Offene
Ganztagsschule 35.910,00
€
b)
Schule
Plus 13.380,00
€
Für den Fall einer Aufstellung eines Nachtrags
werden diese Mindereinnahmen berücksichtigt.
Abweichend vom Verbot der schulischen
Nutzung wurden die Schulen aufgefordert, ein schulisches Betreuungsangebot
(Notbetreuung) für alle Schülerinnen und Schüler einzurichten, die nach
Erklärung der Eltern nicht zuhause betreut werden können (§ 1 Abs. 10 bis 12
CoronaBetrVO).
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Die tatsächliche
Höhe kann noch nicht beziffert werden, da vom Land eine Kostenzusage zur
hälftigen Übernahme der Einnahmeausfälle erwartet wird. Die tatsächlichen
Einnahmeausfälle werden im nächsten Nachtragshaushalt berücksichtigt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister