Betreff
Umwandlung der ehemaligen Rollschuhbahn an der Kettelerstraße in Wald- und Parkplatzfläche
Vorlage
05 - 17 0243/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes vom 23.09.1995 einen Teilbereich der ehemaligen Rollschuhlaufbahn an der Kettelerstraße (Gemarkung: Hüthum; Flur. 5; Flurstück 603) als Parkplatzfläche auszuweisen. Der restliche Teil der ehemaligen Rollschuhbahn soll zur Waldfläche umgewandelt werden. 

 

Sachdarstellung :

 

Die ehemalige Rollschuhbahn an der an der Kettelerstraße (Gemarkung: Hüthum; Flur. 5; Flurstück 603) soll teilweise zu einem Parkplatz um genutzt werden. Der restliche Teil der ehemaligen Rollschuhbahn soll zur Waldfläche umgewandelt werden. 

 

Nach Auskunft der KBE und des Zaunbauers, der vor wenigen Jahren die bestehende Zaunanlage zwischen der Kettelerstraße und Rollschuhlaufbahn aufgebaut hat, variiert die Asphaltstärke der Rollschuhlaufbahn stark. Daher wird der stark abgenutzte Teil der Schwarzdecke (Asphaltdecke) aufgehoben und durch Wald ersetzt. Der vordere Bereich der Schwarzdecke ist in einer ausreichenden Stärke vorhanden, sodass dort ein Parkstreifen angelegt werden kann (siehe Anlage 1).

 

Eine Umzäunung der Waldfläche bleibt weiter erforderlich, weil dieser Platz wiederholt dazu genutzt wurde, Abfälle in den städtischen Wald zu entsorgen. Das Bauvorhaben wir von dem Kommunalbetriebenen Emmerich (KBE) durchgeführt, dafür wird die vorhandene Umzäunung umgesetzt und im hinteren Bereich (etwa 350 m²) wird die Schwarzdecke aufgehoben und durch eine Waldanpflanzung ersetzt. Im vorderen Bereich (etwa 149 m²) bleibt die Schwarzdecke erhalten und wird als Parkfläche zum einen für die Anwohner als auch für Besucher des Spielplatzes an der Kettelerstraße ausgewiesen.

 

Bei der jährlichen Spielplatzbegehung der Spielplatzkommission ist in den letzten Jahren die starke Frequentierung des Spielplatzes aufgefallen, sodass zusätzlicher Parkraum die verkehrliche Situation auf der als Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 Straßen- und Wegegesetzes dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße entspannt.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme wird die Parkfläche gemäß dem Straßen- und Wegegesetz gewidmet und dem öffentlichen Straßenraum zugesprochen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter