Betreff
Anerkennung eines weiteren Familienzentrums in Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 0248/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Kindertageseinrichtung Räuberhöhle, unter Trägerschaft des AWO Kreisverband Kleve eV, wird als 5. Familienzentrum im Jugendamtsbereich Emmerich am Rhein ausgewählt und in die Landesförderung aufgenommen.

 

Sachdarstellung :

 

Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen den Ausbau und den Betrieb von Familienzentren.

Familienzentren sollen für Eltern und Familien leicht zugängliche Anlaufstellen sein, in denen sie schnell und unkompliziert Beratung, Unterstützung, Bildung und Betreuung in allen Lebensphasen erhalten können.

 

Sie werden nach dem § 43 Absatz 1 oder 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mit 20.000 € pro Kindergartenjahr gesetzlich gefördert.

Sobald die Kindertageseinrichtungen an dem Zertifizierungsverfahren für das Gütesiegel "Familienzentrum NRW" teilnehmen, erhalten sie die Landesförderung gemäß § 43 Absatz 2 des KiBiz.

 

Nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens erhalten die Familienzentren das Gütesiegel von der Zertifizierungsstelle PädQUIS FZ Familienzentrumzertifizierungs GmbH. Die zertifizierten Familienzentren werden bei gleicher Höhe nach § 43 Absatz 1 des KiBiz mit Landesmitteln gefördert.

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist neben dem Vorliegen des vom Land anerkannten Gütesiegels „Familienzentrum NRW“ die Aufnahme der ausgewählten Kindertageseinrichtung in die örtliche Jugendhilfeplanung.

Aus § 42 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ergeben sich die Aufgaben für das Familienzentrum.

 

Auszug § 42 KiBiz:

(1) Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach diesem Gesetz hinaus insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien Vorhalten oder vermitteln. Die Familienzentren haben in besonderer Weise die Aufgabe,

1.    Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen und die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe der Familien im Einzugsgebiet zu berücksichtigen,

2.    mit verschiedenen Partnern zu kooperieren und familienunterstützende Angebote zu bündeln und zu vernetzen,

3.    Angebote für Familien im Sozialraum zu öffnen, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung des Familienzentrums betreut werden,

4.    Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anzubieten, auch solche, die über § 19 hinausgeht, insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, und

5.    an Präventionsangeboten mitzuwirken, die vor allem auf der Grundlage von Konzepten der örtlichen Jugendhilfeplanung umgesetzt werden.

Familienzentren müssen als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein und ein vom Land anerkanntes Gütesiegel "Familienzentrum NRW" haben.

(2) Familienzentren können auf der Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes auch als Verbund unter Einbeziehung mehrerer Kindertageseinrichtungen oder auch anderer kinder- und familienorientierter Einrichtungen tätig sein.

 

 

 

In der Stadt Emmerich am Rhein gibt es derzeit folgende Familienzentren:

Ø  Familienzentrum St. Martinus (Ortsteil Elten)

Ø  Familienzentrum St. Antonis (Ortsteil Praest)

Ø  Familienzentrum Arche Noah (Nierenberger Str.)

Ø  Ev. Familienzentrum Verbund Kindertageseinrichtung Hansastraße und Ev. Familienbildungsstätte

Ø   

Neben der Auswahl eines Familienzentrums nach den Sozialraum und einrichtungs-bezogenen Kriterien, die aus einer Handreichung des LVR, als Orientierungshilfe zur Entscheidung hinzugezogen werden können, ist bei einer guten Bedarfsdeckung eine Etablierung auch in anderen Stadtteilen möglich. Die Jugendämter erhalten somit mehr Flexibilität in der Standortwahl.

 

Die Standorte der bestehenden Familienzentren sind dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich bekannt. In der Innenstadt Emmerich wurde vor kurzem das Familienbüro „ebkes“ eröffnet. Daneben gibt es in der Innenstadt die Familienbildungsstätte „Haus der Familie“. Die Verwaltung sieht aufgrund dessen eine gute Abdeckung der Angebote für Familien in der Innenstadt und möchte das weitere Familienzentrum in einem noch nicht so gut angeschlossenen Bereich etablieren.

 

Die Verwaltung schlägt somit als weiteres Familienzentrum die Kita Räuberhöhle vor. Das ehemalige Kasernengelände bietet sich als „neues Quartier“ mit der unterschiedlichen Wohnbebauung, dem Gesundheitszentrum und dem umliegenden Einzugsbereich für den Standort eines neuen Familienzentrums an. Rund um die Kita Räuberhöhle entstehen darüber hinaus neue Arbeitsplätze, die Kita Räuberhöhle bietet für berufstätige Eltern ein entsprechendes Betreuungsangebot.  

 

Seit dem 01.01.2021 wird die Kita Räuberhöhle 5 gruppig geführt. Neu ist das Betreuungs-angebot für Kinder ab 4 Monaten. Das Raumprogramm ist für ein Familienzentrum geeignet.  Die AWO Kreisverband Kleve eV, als Träger der Kita, sowie die Leiterinnen der Kita Räuberhöhle möchten sich gerne auf den Weg machen, die Kita zum Familienzentrum weiterzuentwickeln.

 

Nachstehend werden kurz die Belegungsdaten der Kinder (Stand März 2021), auf Basis von derzeit 109 Kita-Plätzen in der Einrichtung, prozentual anhand der Belegung vorgestellt: 

Anteil Kinder, die über Mittag betreut werden                        84,40 %

Anteil Kinder deren Muttersprache nicht Deutsch ist 48,62 %

Anteil der Kinder unter 3 Jahren                                             28,44 %

 

Aus diesen Daten ist erkennbar, dass u.a. auch einrichtungsbezogenen Daten die Weiterentwicklung der Kita Räuberhöhle zum Familienzentrum bestätigen. 

Eine einrichtungsbezogene Erhebung der wirtschaftlichen Situation der Familien, deren Kinder die Kindertageseinrichtung Räuberhöhle besuchen entfällt derzeit aufgrund nicht ausreichender Datenlage. Die Stadt Emmerich am Rhein erhebt für Kinder über 3 Jahren keine Kita-Beiträge, allein die Daten für die Kinder unter 3 Jahren werden als nicht aussagekräftig genug angesehen. 

Der Zuschuss zum Familienzentrum in der Zertifizierungsphase und der anschließende Zuschuss nach Erhalt des Gütesiegels beträgt 20.000 € pro Kindergartenjahr und ist für die zusätzlichen Leistungen und Angebote, die ein Familienzentrum mit sich bringt zu verwenden.

Es handelt sich hierbei um einen reinen Landesschuss, der über die Stadt Emmerich an den Träger bewilligt und ausgezahlt wird.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Auswahl der Kita-Räuberhöhle zum weiteren Familienzentrum bestätigt und in die örtliche Jugendhilfeplanung mitaufnimmt. 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen, da es sich um einen reinen Landeszuschuss handelt, Produkt 1.100.06.01.01

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister