Beschlussvorschlag
Die Kindertageseinrichtung Räuberhöhle, unter Trägerschaft des AWO
Kreisverband Kleve eV, wird als 5. Familienzentrum im Jugendamtsbereich
Emmerich am Rhein ausgewählt und in die Landesförderung aufgenommen.
Sachdarstellung :
Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes
Nordrhein-Westfalen den Ausbau und den Betrieb von Familienzentren.
Familienzentren sollen für Eltern und
Familien leicht zugängliche Anlaufstellen sein, in denen sie schnell und
unkompliziert Beratung, Unterstützung, Bildung und Betreuung in allen
Lebensphasen erhalten können.
Sie werden nach dem § 43 Absatz 1 oder 2
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mit 20.000 € pro Kindergartenjahr gesetzlich
gefördert.
Sobald die Kindertageseinrichtungen an dem
Zertifizierungsverfahren für das Gütesiegel "Familienzentrum NRW"
teilnehmen, erhalten sie die Landesförderung gemäß § 43 Absatz 2 des KiBiz.
Nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens
erhalten die Familienzentren das Gütesiegel von der Zertifizierungsstelle
PädQUIS FZ Familienzentrumzertifizierungs GmbH. Die zertifizierten
Familienzentren werden bei gleicher Höhe nach § 43 Absatz 1 des KiBiz mit
Landesmitteln gefördert.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der
Förderung ist neben dem Vorliegen des vom Land anerkannten Gütesiegels „Familienzentrum
NRW“ die Aufnahme der ausgewählten Kindertageseinrichtung in die örtliche
Jugendhilfeplanung.
Aus § 42 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
ergeben sich die Aufgaben für das Familienzentrum.
Auszug § 42 KiBiz:
(1) Familienzentren sind
Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach diesem Gesetz hinaus
insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte
Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien Vorhalten
oder vermitteln. Die Familienzentren haben in besonderer Weise die Aufgabe,
1.
Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen und die
unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe der Familien im Einzugsgebiet zu
berücksichtigen,
2. mit verschiedenen Partnern zu
kooperieren und familienunterstützende Angebote zu bündeln und zu vernetzen,
3. Angebote für Familien im Sozialraum zu
öffnen, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung des Familienzentrums betreut
werden,
4. Sprachförderung für Kinder und ihre
Familien anzubieten, auch solche, die über § 19 hinausgeht, insbesondere sind dies
Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und
Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine
Kindertageseinrichtung besuchen, und
5.
an Präventionsangeboten mitzuwirken, die vor allem auf der Grundlage von
Konzepten der örtlichen Jugendhilfeplanung umgesetzt werden.
Familienzentren müssen als
solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein und ein vom
Land anerkanntes Gütesiegel "Familienzentrum NRW" haben.
(2) Familienzentren können auf
der Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes auch als Verbund unter
Einbeziehung mehrerer Kindertageseinrichtungen oder auch anderer kinder- und
familienorientierter Einrichtungen tätig sein.
In der Stadt Emmerich am Rhein gibt es
derzeit folgende Familienzentren:
Ø Familienzentrum St.
Martinus (Ortsteil Elten)
Ø Familienzentrum St.
Antonis (Ortsteil Praest)
Ø Familienzentrum Arche
Noah (Nierenberger Str.)
Ø Ev. Familienzentrum
Verbund Kindertageseinrichtung Hansastraße und Ev. Familienbildungsstätte
Ø
Neben der Auswahl eines Familienzentrums nach
den Sozialraum und einrichtungs-bezogenen Kriterien, die aus einer Handreichung
des LVR, als Orientierungshilfe zur Entscheidung hinzugezogen werden können,
ist bei einer guten Bedarfsdeckung eine Etablierung auch in anderen Stadtteilen
möglich. Die Jugendämter erhalten somit mehr Flexibilität in der Standortwahl.
Die Standorte der bestehenden Familienzentren
sind dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich bekannt. In der Innenstadt
Emmerich wurde vor kurzem das Familienbüro „ebkes“ eröffnet. Daneben gibt es in
der Innenstadt die Familienbildungsstätte „Haus der Familie“. Die Verwaltung
sieht aufgrund dessen eine gute Abdeckung der Angebote für Familien in der
Innenstadt und möchte das weitere Familienzentrum in einem noch nicht so gut
angeschlossenen Bereich etablieren.
Die Verwaltung schlägt somit als weiteres
Familienzentrum die Kita Räuberhöhle vor. Das ehemalige Kasernengelände bietet
sich als „neues Quartier“ mit der unterschiedlichen Wohnbebauung, dem
Gesundheitszentrum und dem umliegenden Einzugsbereich für den Standort eines
neuen Familienzentrums an. Rund um die Kita Räuberhöhle entstehen darüber
hinaus neue Arbeitsplätze, die Kita Räuberhöhle bietet für berufstätige Eltern
ein entsprechendes Betreuungsangebot.
Seit dem 01.01.2021 wird die Kita Räuberhöhle
5 gruppig geführt. Neu ist das Betreuungs-angebot für Kinder ab 4 Monaten. Das
Raumprogramm ist für ein Familienzentrum geeignet. Die AWO Kreisverband Kleve eV, als Träger der
Kita, sowie die Leiterinnen der Kita Räuberhöhle möchten sich gerne auf den Weg
machen, die Kita zum Familienzentrum weiterzuentwickeln.
Nachstehend werden kurz die Belegungsdaten
der Kinder (Stand März 2021), auf Basis von derzeit 109 Kita-Plätzen in der
Einrichtung, prozentual anhand der Belegung vorgestellt:
Anteil Kinder, die
über Mittag betreut werden 84,40
%
Anteil Kinder deren
Muttersprache nicht Deutsch ist 48,62 %
Anteil der Kinder
unter 3 Jahren 28,44
%
Aus diesen Daten
ist erkennbar, dass u.a. auch einrichtungsbezogenen Daten die Weiterentwicklung
der Kita Räuberhöhle zum Familienzentrum bestätigen.
Eine
einrichtungsbezogene Erhebung der wirtschaftlichen Situation der Familien,
deren Kinder die Kindertageseinrichtung Räuberhöhle besuchen entfällt derzeit
aufgrund nicht ausreichender Datenlage. Die Stadt Emmerich am Rhein erhebt für
Kinder über 3 Jahren keine Kita-Beiträge, allein die Daten für die Kinder unter
3 Jahren werden als nicht aussagekräftig genug angesehen.
Der Zuschuss zum Familienzentrum in der
Zertifizierungsphase und der anschließende Zuschuss nach Erhalt des Gütesiegels
beträgt 20.000 € pro Kindergartenjahr und ist für die zusätzlichen Leistungen
und Angebote, die ein Familienzentrum mit sich bringt zu verwenden.
Es handelt sich hierbei um einen reinen
Landesschuss, der über die Stadt Emmerich an den Träger bewilligt und
ausgezahlt wird.
Die Verwaltung
schlägt vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Auswahl der Kita-Räuberhöhle zum
weiteren Familienzentrum bestätigt und in die örtliche Jugendhilfeplanung
mitaufnimmt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen, da es sich um einen
reinen Landeszuschuss handelt, Produkt 1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister