Betreff
Straßenbeleuchtung Ortsdurchfahrt Hüthum;
hier: Durchführung einer Bürgerinformation zur Durchführung der Maßnahme nach KAG
Vorlage
05 - 17 0251/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Konzept zur Erneuerung/Verbesserung der Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrt Hüthum und Abrechnung der Anliegerbeiträge im Rahmen der Kostenspaltung nach § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der § 9 der Straßenausbaubeitragsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu und beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformation durch Anschreiben der Eigentümer durchzuführen.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Antrag Nr. XIV/2019 der Embrica Fraktion wurde die Aufstellung von 2 Straßenleuchten gegenüber der St. Georg Grundschule auf der rechten Seite der B8 Richtung Elten beantragt.

In der Sitzung des ASE am 07.05.2019 wurde durch die Verwaltung dargelegt, dass der Fußweg an der St. Georg Grundschule mit erheblichem finanziellen Aufwand hinter das Schulgebäude verlegt worden ist. Der alte und der neue Fußweg werden bzw. wurden fast ausschließlich von Anwohnern südwestlich der B8 genutzt. Es sei nicht davon auszugehen, dass der Fuß – und Radverkehr auf der angesprochenen rechten Seite der B8 in Richtung Elten dadurch zugenommen hat.

Eine Überprüfung vor Ort ergab, dass es für die Ortsdurchfahrt Hüthum keine durchgehende Beleuchtung gibt.

Aus technischer Sicht ist es wenig sinnvoll einzelne Leuchten aufzustellen. Des Weiteren kann eine Änderung der Beleuchtung an der B8 nur in Absprache mit StraßenNRW erfolgen.

Die Verwaltung hat die Notwendigkeit einer durchgehenden Beleuchtung der Ortsdurchfahrt erkannt. Die Verwaltung hat die Absicht geäußert, die Beleuchtung der Ortsdurchfahrt entlang der B8 komplett neu zu planen und hat aus diesem Grund bereits bei den Stadtwerken um eine Kosteneinschätzung gebeten. Nach Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen soll die Verwaltung den Ausschuss für Stadtentwicklung über die weitere Vorgehensweise zu unterrichten.

Der ASE stimmte in der o.g. Sitzung dieser Vorgehensweise zu.

 

Straßen NRW wird eine Erneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlagen der B8 im o.g. Abschnitt durchführen.

Um Kosten und Personalansatz zu minimieren hat die Verwaltung das Ingenieurbüro Skeide mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses als Grundlage der Ausschreibung beauftragt (vgl. Anlage). Die Straßenbeleuchtung wird gemeinsam mit dem Straßenbau durch Straßen NRW ausgeschrieben. Diesbezüglich finden aktuell letzte Abstimmungsgespräche statt.

 

Ebenfalls werden mit der Sanierung der B8 die beiden Querungshilfen erneuert sowie die Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut, auch diese werden Teil der Ausschreibung. Die Planungen werden z. Zt. durchgeführt.

 

Die Kosten der Beleuchtung in Höhe von ca. 160.000,00 € nach Kostenschätzung müssen im Rahmen der Kostenspaltung nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) umgelegt werden. Die Straße wird als Hauptverkehrsstraße eingestuft und gem. Straßenausbaubeitragssatzung beträgt der Anteil der Anlieger an der Straßenbeleuchtung 50%. Damit werden 80.000,00 € grundsätzlich auf die Anlieger verteilt.

Aufgrund der Förderung der Anliegerbeiträge durch das Land NRW ist eine Halbierung des Anteils der Anlieger von 50% zu erwarten.

Demnach werden geschätzte 40.000,00 € auf die Anlieger umgelegt.

Dies führt zu voraussichtlichen Beiträgen bei einer beitragspflichtigen Fläche von ungefähr 131.000 qm in Höhe von ca. 0,30 €/qm.

 

Aufgrund der Ausbreitung des Corona Virus und den damit verbundenen Schutzmaß-

nahmen kann keine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Die Einsichtnahme in die Planunterlagen konnte daher nur vor Ort im Rathaus der Stadt Emmerich am Rhein und nach vorheriger Terminabstimmung erfolgen. Hierzu wurden alle Eigentümer der Straße schriftlich eingeladen.

 

Im Investitionshaushalt stehen unter der Projekt-Nr. 7.780501.780 Mittel in Höhe von zusätzlichen 150.000,00 € auf dem Sachkonto 54996000 für das Jahr 2021 zur Verfügung. Zur Planung wurden bereits 3.647,35 € im HH-Jahr 2020 verwendet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1 und 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter