Betreff
Verbesserung Radwege-Infrastruktur;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
05 - 17 0252/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Stadt Emmerich am Rhein möge weiter im Rahmen des Klimaschutzteilkonzeptes – Nahmobilität (Ratsbeschluss September 2020) an der Verbesserung der Fuß- und Radwegestruktur arbeiten.

 

Sachdarstellung :

 

Inhalt des Antrags

Im April 2021 wandten sich die Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag (siehe Anlage) an die Verwaltung und fordern die Herstellung eines barrierefreien Weges in ausreichender Breite, sodass Fahrradfahrer, Rollstuhlfahrer sowie Rollatorenbenutzer das Stromland vor der St. Martini Kirche sowie die Fährstraße passieren können. 

 

Stellungnahme der Verwaltung

In dem Klimaschutzteilkonzept – Nahmobilität wurde eine lückenlose, flächendeckende Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur herausgearbeitet. Neben der Analyse der bestehenden Strukturen wurden Ziele, Strategien und Maßnahmen entwickelt. Auf Grundlage der Ergebnisse des Konzeptes soll hinsichtlich einer Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen bedarfsgerecht gehandelt werden und gezielt Gelder in den Haushalt eingestellt werden. Der Rat hat das Konzept und dessen Umsetzung im September 2020 beschlossen. 

 

Die Verwaltung kommt dieser Aufgabe nach und hat bereits für die Barrierefreiheit der beantragten Flächen die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf erwirkt. Diese ist für die Wiederherstellung bzw. Erweiterung der Barrierefreiheit in den genannten Bereichen erforderlich, da hier aus der Fördermaßnahme „Umgestaltung der Rheinpromenade im Zuge der Errichtung von Hochwasserschutzanlagen“ aus den Jahren 2007-2009 eine Zweckbindungsfrist obliegt und somit bis zum Ablauf der Zweckbindung die Förderrichtlinie „Stadterneuerung des Landes Nordrhein-Westfahlen“ zu berücksichtigen ist. Durch die Genehmigung der Bezirksregierung werden keine Rückzahlungsansprüche an die Stadt Emmerich gestellt. Bereits erhaltene Fördermittel müssen somit nicht zurückgezahlt werden.

 

Eine weitere Förderung für die Umgestaltung, ist nicht zu erwarten jedoch wird die Umgestaltung wie im Nahmobilitätskonzept gefordert (siehe Fuß- und Radverkehrskonzept, Kapitel 1.3.3 und den Maßnahmentabellen Radverkehrsanlagen RV_04 und Fußverkehr FU_06), in den Haushalt 2022 eingeplant. Für die Fährstraße werden die Fugen der Pflastersteine mit Epoxidharz aufzufüllen, um einen durchgängig glatten Gehweg zu erhalten, ohne die Optik zu beeinträchtigen.

Diese Baumaßnahme kann durch die Kommunalbetriebe Emmerich höchstwahrscheinlich Anfang 2022 durchgeführt werden, um die Barrierefreiheit als „Design for all“ weiterhin zu gewährleisten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2022 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter