Betreff
Zentrales Fördermittelmanagement;
hier: Antrag Nr. XXIV/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
01 - 17 0254/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt die Einrichtung und Besetzung einer Planstelle für ein zentrales Fördermittel-management ab.

 

Sachdarstellung :

 

Die Frage der Einrichtung eines zentralen Fördermittelmanagements wurde aufgrund entsprechender Anträge in den Vorjahren verwaltungsseitig geprüft und war bereits mehrfach Gegenstand politscher Beratungen:

Es wird in diesem Zusammenhang verwiesen auf den Antrag XXXVI/2018 der BGE Ratsfraktion vom 02.10.2018 sowie dem ergänzenden Antrag der UWE-Ratsfraktion vom 09.11.2018; beide wurden abschlägig beschieden in der Sitzung des Rates am 26.02.2019 und auf den Antrag XLV/2019 der UWE Ratsfraktion vom 12.12.2019; negativ beschieden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.02.2020.

 

Auf die Argumentation in der anlässlich der Anträge aus Vorjahren gefertigten Beschlussvorlage 01-16 1696/2018/1 -dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt- wird verwiesen.

 

Die Grundzüge der praktizierten und bewährten verwaltungsseitigen Ausrichtung (vgl. Vorlage 01-16 1696/2018/1 Ziffer II.2 dezentrales Fördermittelmanagement) haben sich nicht geändert:

 

Die Verantwortung für den Einsatz der Förderpauschalen, durch die ein großer Teil kommunaler Investitionen und laufender Maßnahmen bestritten wird, liegt – dem Grundsatz „Einheit von Geld und Projekt“ folgend – bei den einzelnen mittelbewirtschaftenden Organisationseinheiten.

 

Gleichsam verfahren wird hinsichtlich der Ermittlung von Förderbedarfen, der Fördermittelbeschaffung und der Beobachtung von Förderzugängen. Dies obliegt der Organisationseinheit, die auch die Budgetverantwortung für das zu fördernde Projekt inne hat.

 

Unterstützt und begleitet werden diese dezentralen Organisationseinheiten durch folgende Querschnittseinheiten:

-den Fachbereich 1 / Zentrale Vergabestelle

(Schwerpunkt: Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen bei der Beantragung und der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel);

-die Stabsstelle 14/Örtliche Rechnungsprüfung

(Schwerpunkt: Prüfung der Verwendungsnachweise)

-den Fachbereich 2 –Finanzen-

(Schwerpunkt: Liquiditäts- und Haushaltsplanung; Verwendung der Pauschalen

 

 

Seit dem Jahr 2019 wird zudem (wie in Vorlage 01-16 1696/2018/1; Ziffer II.5 abgebildet) die Förderrecherche der NRW.BANK in Anspruch genommen. Die NRW.BANK bietet den Kommunen des Landes NRW auf Grundlage von Projektbeschreibungen kostenfreie Förderrecherchen an.

Das Resumee der bisherigen Zusammenarbeit fällt positiv aus; mit der NRW.BANK steht der Stadt Emmerich/Rh. ein kompetenter Partner in Förderfragen zur Seite.

 

Flankierend wird darüber hinaus aktuell der Beitritt zum „Fachnetzwerk Fördermittelakquise FNF der Kommunal Agentur NRW“ betrieben. Auch das FNF bietet seinen Mitgliedskommunen kompetente Orientierung beim kommunalen Fördermittelmanagement. 2019 wurde auf Initiative des Städte- und Gemeindebundes NRW das FNF bei der Kommunal Agentur NRW gegründet; ihm gehören bislang 110 kommunale Mitglieder an.

   Durch die Mitgliedschaft im Fachnetzwerk (Jahresbeitrag: 3.450 Euro/brutto) wird die Stadt Emmerich am Rhein bedarfsorientiert u.a. bei der Entwicklung von Fördermittelstrategien, der Identifizierung geeigneter Fördermittel, der Projektfinanzierung, der technischen Abgrenzung verschiedener Förderbereiche, der interkommunalen Kooperation unterstützt.

 

 

Verwaltungsseitig wird mithin favorisiert, das bisher praktizierte Verfahren des dezentralen Fördermittelmanagements unter den vorstehend skizzierten Rahmenbedingungen beizubehalten und den Antrag auf Einrichtung und Besetzung einer Planstelle für ein zentrales Fördermittelmanagement abzulehnen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister