hier: Antrag Nr. XXIV/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und lehnt die Einrichtung und Besetzung einer Planstelle für ein
zentrales Fördermittel-management ab.
Sachdarstellung :
Die Frage der Einrichtung eines zentralen Fördermittelmanagements wurde
aufgrund entsprechender Anträge in den Vorjahren verwaltungsseitig geprüft und
war bereits mehrfach Gegenstand politscher Beratungen:
Es wird in diesem Zusammenhang verwiesen auf den Antrag XXXVI/2018 der
BGE Ratsfraktion vom 02.10.2018 sowie dem ergänzenden Antrag der
UWE-Ratsfraktion vom 09.11.2018; beide wurden abschlägig beschieden in der
Sitzung des Rates am 26.02.2019 und auf den Antrag XLV/2019 der UWE
Ratsfraktion vom 12.12.2019; negativ beschieden in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 11.02.2020.
Auf die Argumentation in der anlässlich der Anträge aus Vorjahren
gefertigten Beschlussvorlage 01-16 1696/2018/1 -dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt-
wird verwiesen.
Die Grundzüge der praktizierten und
bewährten verwaltungsseitigen Ausrichtung (vgl. Vorlage 01-16 1696/2018/1
Ziffer II.2 dezentrales Fördermittelmanagement) haben sich nicht geändert:
Die
Verantwortung für den Einsatz der Förderpauschalen, durch die ein großer Teil
kommunaler Investitionen und laufender Maßnahmen bestritten wird, liegt – dem
Grundsatz „Einheit von Geld und Projekt“ folgend – bei den einzelnen
mittelbewirtschaftenden Organisationseinheiten.
Gleichsam
verfahren wird hinsichtlich der Ermittlung von Förderbedarfen, der
Fördermittelbeschaffung und der Beobachtung von Förderzugängen. Dies obliegt
der Organisationseinheit, die auch die Budgetverantwortung für das zu fördernde
Projekt inne hat.
Unterstützt
und begleitet werden diese dezentralen Organisationseinheiten durch folgende
Querschnittseinheiten:
-den
Fachbereich 1 / Zentrale Vergabestelle
(Schwerpunkt:
Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen bei der Beantragung und der
zweckentsprechenden Verwendung der Mittel);
-die
Stabsstelle 14/Örtliche Rechnungsprüfung
(Schwerpunkt:
Prüfung der Verwendungsnachweise)
-den
Fachbereich 2 –Finanzen-
(Schwerpunkt:
Liquiditäts- und Haushaltsplanung; Verwendung der Pauschalen
Seit dem Jahr
2019 wird zudem (wie in Vorlage 01-16 1696/2018/1; Ziffer II.5 abgebildet) die
Förderrecherche der NRW.BANK in Anspruch genommen. Die NRW.BANK bietet den
Kommunen des Landes NRW auf Grundlage von Projektbeschreibungen kostenfreie
Förderrecherchen an.
Das Resumee der bisherigen Zusammenarbeit
fällt positiv aus; mit der NRW.BANK steht der Stadt Emmerich/Rh. ein
kompetenter Partner in Förderfragen zur Seite.
Flankierend
wird darüber hinaus aktuell der Beitritt zum „Fachnetzwerk Fördermittelakquise
FNF der Kommunal Agentur NRW“ betrieben. Auch das FNF bietet seinen
Mitgliedskommunen kompetente Orientierung beim kommunalen
Fördermittelmanagement. 2019 wurde auf Initiative des Städte- und
Gemeindebundes NRW das FNF bei der Kommunal Agentur NRW gegründet; ihm gehören
bislang 110 kommunale Mitglieder an.
Durch die Mitgliedschaft im Fachnetzwerk
(Jahresbeitrag: 3.450 Euro/brutto) wird die Stadt Emmerich am Rhein
bedarfsorientiert u.a. bei der Entwicklung von Fördermittelstrategien, der
Identifizierung geeigneter Fördermittel, der Projektfinanzierung, der
technischen Abgrenzung verschiedener Förderbereiche, der interkommunalen
Kooperation unterstützt.
Verwaltungsseitig wird mithin favorisiert, das bisher praktizierte
Verfahren des dezentralen Fördermittelmanagements unter den vorstehend
skizzierten Rahmenbedingungen beizubehalten und den Antrag auf Einrichtung und
Besetzung einer Planstelle für ein zentrales Fördermittelmanagement abzulehnen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister