hier: fachanwaltliche Stellungnahme
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Begleitausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
Sachdarstellung :
In der konstituierenden Sitzung des Begleitausschusses am 06.05.2021
wurde seitens eines Mitgliedes des Gremiums die Frage aufgeworfen, ob der
Bürgermeister sowie die Kämmerin von der Teilnahme bzw. Mitwirkung an Sitzungen
im Zusammenhang mit der Behandlung der Greensill-Thematik aufgrund Befangenheit
auszuschließen seien. Verwaltungsseitig wurde diese Frage verneint, da die
Tatbestandsvoraussetzungen für eine Befangenheit / ein Mitwirkungsverbot nicht
identifiziert werden konnten.
Dennoch wurde eine fachanwaltliche Begutachtung des Sachverhaltes
zugesichert.
Das nunmehr vorliegende Gutachten ist der Vorlage als Anlage beigefügt;
im Ergebnis ist ein Mitwirkungsverbot des Bürgermeisters und der Kämmerin nicht
erkennbar.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter