Betreff
Kenntnisnahme der folgenden zur Verfügung gestellten Unterlagen;
hier: a) Dienstanweisung Finanzbuchhaltung und Zahlungsabwicklung der Stadt Emmerich am
Rhein
b) Runderlass des Innenministeriums "Kommunales Haushaltsrecht; Anlage von Kapitel
durch Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen)"
Vorlage
02 - 17 0265/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Begleitausschuss nimmt die beigefügten Anlagen zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der Ausschussvorsitzende bat um zur Verfügung Stellung der folgenden Anlagen:

 

a)    Die Dienstanweisung Finanzbuchhaltung und Zahlungsabwicklung der Stadt Emmerich am Rhein vom 16.12.2008 (Anlage 1) wurde dem Rat in seiner Sitzung am 12.05.2009 zur Kenntnis gegeben. Im Interesse der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wurde die gesetzliche Regelungsdichte des neuen kommunalen Finanzrechts Nordrhein-Westfalens mit Einführung der GemHVO NRW (jetzt KomHVO) gelockert. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben bekamen die Kommunen die Kompetenz eingeräumt, die Aufgaben der inneren Finanzorganisation, der Sicherheitsaspekte und der Finanzaufsicht durch örtliche Vorschriften verbindlich zu regeln, siehe § 32 KomHVO NRW.

Die Zahlungsabwicklung inkl. v. g. Dienstanweisung wurde im Jahr 2018 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) geprüft, Beanstandungen wurden hierbei nicht festgestellt. Darüber hinaus wurde seitens der GPA NRW im November 2019 eine Muster-Dienstanweisung auf Grundlage der neuen Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) veröffentlicht, die im Wesentlichen inhaltsgleich mit der beigefügten Dienstanweisung ist.

 

b)    Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales 34 - 48.01.01/16 – 416/12 v. 11.12.2012, geändert durch Runderlass vom 19. Dezember 2017 (MBl. NRW. 2017 S. 1057) „Kommunales Haushaltsrecht; Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen)“ (Anlage 2) ist dem Rat auch bereits in seiner Sitzung am 23.03.2021 als Anlage zum Antrag der BGE-Fraktion Nr. XVIII 2021 vom 09.03.2021 zur Verfügung gestellt worden.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter