Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Begleitausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Neben den in § 104 Absatz 1 und 2
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW: S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom
14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a)
(GO NRW), genannten Aufgaben der örtlichen
Rechnungsprüfung, kann der Bürgermeister
nach § 104 Absatz 4 GO NRW in
Verbindung mit § 6 Absatz 2 der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Emmerich am
Rhein vom 15.12.2020 innerhalb seines
Amtsbereiches und unter Mitteilung an den
Rechnungsprüfungsausschuss der Örtlichen
Rechnungsprüfung Aufträge zur Prüfung
erteilen.
Der Prüfungsauftrag wurde der Örtlichen
Rechnungsprüfung am 08.03.2021 durch den Bürgermeister erteilt. Der Erste
Beigeordnete informierte den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am
09.03.2021 entsprechend.
Der Örtlichen Rechnungsprüfung wurde der folgende
Prüfungsauftrag erteilt:
“Erfolgte
die Geldanlage bei der Greensill-Bank AG unter Beachtung der geltenden
Vorschriften und können daraus gegebenenfalls Empfehlungen für den Umgang mit
zukünftigen Geldanlagen abgeleitet werden?“
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter