hier:1. Sachstandsbericht
2. Ergebnis Organisationsuntersuchung in Bezug auf den Bedarf der hauptamtlichen
Stellen der Feuerwehr
Kenntnisnahme und
Beschlussvorschlag
1.
Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt den
Sachstandsbericht der Verwaltung in Bezug auf die aktuelle
Brandschutzbedarfsplanung zur Kenntnis.
2.
Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt das Ergebnis der Organisationsuntersuchung zur
Ermittlung der hauptamtlichen Stellen der Feuerwehr zur Kenntnis
3.
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Stellenplan 2021 um eine
zusätzliche Beamtenstelle A 9 – Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt – zu
ergänzen.
Sachdarstellung :
1.
Sachstand
Brandschutzbedarfsplanung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2020 hat der
Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung zuletzt über den Sachstand zur
Erstellung des neuen Brandschutzbedarfsplans berichtet.
Gem. § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz vom 17.12.2015 (BHKG) haben die Gemeinden unter Beteiligung
ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der
öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle 5 Jahre
fortzuschreiben.
Nach der aktuell geltenden Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
aus dem Jahr 2014, die noch auf Grundlage des seinerzeit geltenden Gesetzes
über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) erfolgte, hat sich der
Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung zum Ziel gesetzt einen neuen
Brandschutzbedarfsplan aufzustellen. Das Verfahren erfolgt in Abstimmung mit
der zuständigen Dezernentin für den Feuerschutz bei der Bezirksregierung und
dem Bezirksbrandmeister des Regierungsbezirks Düsseldorf.
Inzwischen liegen die notwendigen datentechnischen Grundlagen vor und
sind die Inhalte im Wesentlichen abgestimmt. Der Wehrleiter und die Leiterin
des FB 6 arbeiten fortlaufend an der Fertigstellung des
Brandschutzbedarfsplans. Der vorgesehene Abschluss im Juni 2021 kann jedoch
leider nicht realisiert werden. Die zeitlichen Verzögerungen gegenüber der
ursprünglichen Terminplanung sind der Corona-Pandemie und der damit verbundenen
zusätzlichen Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde auf Grundlage des Infektionsschutz-gesetzes
geschuldet. Darüber hinaus zwingt der längerfristige krankheitsbedingte Ausfall
eines hauptamtlichen Feuerwehrbeamten den Wehrleiter dazu, vertretungsweise
alltägliche operative Aufgaben wahrzunehmen.
Zielsetzung bleibt die Fertigstellung des Brandschutzbedarfsplanes im
Laufes des Jahres 2021.
Der Brandschutzbedarfsplan dient insbesondere als
Bewertungsgrundlage für den Kreis Kleve und die Bezirksregierung Düsseldorf im
Ausnahmeverfahren nach § 10 BHKG.
Gem. § 10 BHKG sind Große und Mittlere kreisangehörige
Städte verpflichtet, hauptamt-liches Personal zum Betrieb einer ständig
besetzten Wache vorzuhalten. Hintergrund ist die gesetzliche Vermutung, dass
unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklungen sowie der erhöhten
Einwohnerzahl eine Sicherstellung des Brandschutzes nicht durch eine Feuerwehr
mit ausschließlich ehrenamtlichen Kräften gewährleistet werden kann.
Als Mittlere kreisangehörige Stadt wäre die Stadt
Emmerich am Rhein verpflichtet, eine mit hauptamtlichen Kräften ständig
besetzte Wache vorzuhalten.
Gem. § 10 Satz 3 BHKG kann die Bezirksregierung eine
Ausnahme von dieser Verpflichtung zulassen, wenn der Brandschutz und die
Hilfeleistung in der Kommune gewährleistet sind.
Das Verfahren zur Zulassung einer Ausnahme nach § 10
Satz 3 BHKG wird durch einen Erlass des Innenministeriums NRW vom 9. Juli 2018
landeseinheitlich vorgegeben.
Auf Grundlage der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans aus 2014
hat die Bezirksregierung Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von
der Einrichtung und dem Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache mit
hauptamtlichen Kräften nach § 13 Abs. 1 Satz 3 FSHG, befristet bis zum 30.04.2019,
erteilt und auf Antrag der Verwaltung bis bis zum 31.03.2021 verlängert.
Ein Antrag auf weitere Verlängerung der Frist wurde der Bezirksregierung
Düsseldorf im Frühjahr 2021 vorgelegt. Die Verlängerung wurde bereits
fernmündlich zugesagt.
Ziel der Verwaltung ist es, anhand des neuen
Brandschutzbedarfsplanes zu beschreiben, dass auch in den kommenden 5 Jahren
Brandschutz und Hilfeleistung in der Stadt Emmerich am Rhein mit ehrenamtlichen
Feuerwehrkräften und einer tagsüber mit einer begrenzten Anzahl hauptamtlichen
Kräften besetzten Wache sichergestellt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt
den Sachstandsbericht der Verwaltung in Bezug auf die aktuelle
Brandschutzbedarfsplanung zur Kenntnis.
2. Organisationsuntersuchung zur
Ermittlung des Stellenbedarfs hauptamtlicher Stellen
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
25.08.2020 hat der FB 6 – Bürger-service und Ordnung berichtet, dass die
Forplan GmbH mit der Durchführung einer Organisationsuntersuchung der
hauptamtlichen Stellen der Feuerwehr beauftragt wurde.
Der Inhalt und das Ergebnis der
Organisationsuntersuchung lassen sich zusammenfassend wie folgt darstellen:
Die Feuerwehr Emmerich verfügt derzeit über folgende
hauptamtlichen Stellenanteile:
-
Leitung
der Feuerwehr (A9Z)
Aufgabenschwerpunkte: Leitung der
Feuerwehr, Durchführung Brandverhütungs-
Schauen, Aufgaben der
Brandschutzdienststelle, Brandschutzerziehung
-
Gerätewart
1 (A9)
Aufgabenschwerpunkte: Wartung und
Pflege der Atemschutzgeräte, Kalibrierung von Messgeräten für A- und
C-Gefahren, Betreuung Persönliche Schutzausrüstung und Kleiderkammer
-
Gerätewart
2 (EG 9a)
Aufgabenschwerpunkte: Mitwirkung
Beschaffung Feuerwehrfahrzeuge, Wartung Feuerwehrfahrzeuge, Wartung und
Instandhaltung des Feuerlöschbootes, Reparatur von Fahrzeugen und Geräten
Ein Teil der Tätigkeiten wird im Ehrenamt ausgeführt
und ist daher in den o.a. Stellenprofilen nicht enthalten. Im Rahmen der
Organisationsuntersuchung wurde festgestellt, dass sich hierunter auch
Pflichtaufgaben befinden, die dem Hauptamt zugewiesen sein sollten, derzeit
aber nur durch ehrenamtliche Mitarbeit wahrgenommen werden.
Die Pflichtaufgaben der Feuerwehr haben sich im Laufe
der letzten Jahrzehnte verändert.
So sind insbesondere die Anforderungen an die
Einsatzplanung, an die Beschaffung und Wartung der Fahrzeuge und Geräte sowie
die Beschaffung und Pflege der Schutzausrüstung
gestiegen. Darüber hinaus gewinnen die
Konzeptionierung der Aus- und Fortbildung, die Nachwuchsgewinnung und die
Öffentlichkeitsarbeit zunehmend an Bedeutung.
Die Feuerwehr Emmerich am Rhein wird insbesondere
aufgrund des Ausbaus der Betuwe-Linie, des Wegfalls der höhengleichen
Bahnübergänge und der damit verbundenen Notfallplanungen und besonderen
Schadensszenarien vor neue Herausforderungen gestellt.
Schließlich ist im Bereich des Katastrophenschutzes
die fachliche Betreuung des Stabes außergewöhnlicher Ereignisse der Verwaltung
sicherzustellen
Vor diesem Hintergrund stellen sich die zu erfüllenden
Aufgabenbereiche wie folgt dar:
-
Leitung
der Feuerwehr (interne Leitung ehrenamtlicher Einheiten sowie haupt- amtlicher
Mitarbeiter) zzgl. Nachwuchsarbeit, Einsatznachbereitung, -statistik,
-controlling und –abrechnung, Personal- und Lehrgangsverwaltung, Aus- und
Fortbildung
-
Sachbearbeitung
Einsatzplanung und operativer Einsatz
(Einsatzplanung/Brand-schutzbedarfsplanung, Betuwe/externe
Notfallplanung/besondere Schadens-szenarien, Besetzung des Feuerlöschbootes,
fachliche Betreuung des Stabes außergewöhnlicher Einsätze)
-
Sachbearbeitung
Technik / Gerätewarttätigkeiten (Fahrzeugersatzbeschaffungen, Geräte- und
Ausrüstungsbeschaffungen, allgemeine Geräteprüfung, Atemschutz-werkstatt, KfZ-
und Gerätewerkstatt, Kleiderkammer, Wartung des Feuerlöschbootes)
-
Sachbearbeitung
Vorbeugender Brandschutz (Brandverhütungsschau, Zuarbeit für die Brandschutzdienststelle
des Kreise Kleve, Brandschutzerziehung und –aufklärung)
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde eine
Neubemessung der o.a. zu erfüllenden Aufgabenbereiche durchgeführt. Ziel ist
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Wahrnehmung aller
Pflichtaufgaben im Bereich der Feuerwehr sowie eine Entlastung des Ehrenamtes,
wo erforderlich.
Das abschließende Ergebnis der Neubemessung formuliert
die Forplan GmbH wie folgt:
„Auf Basis der Ergebnisse, die sowohl Vergleichs-
und Richtwerte der KGST als auch anderer Feuerwehren sowie die individuellen
Verhältnisse der Feuerwehr Emmerich berücksichtigen, ergibt sich ein
Gesamtstellenbedarf von 5 Personalplanstellen. Diese setzen sich gemäß den
dargestellten Aufgaben aus Leitungstätigkeiten, Aufgaben eines exponierten
Sachbearbeiters, Gerätewarttätigkeiten sowie Verwaltungsunterstützung
zusammen.“
Innerhalb des Fachbereichs 6 – Bürgerservice
und Ordnung sind zur Abrechnung von Einsätzen und als Schnittstelle zwischen
dem Fachbereich 2 – Finanzen und der Feuerwehr 30%
Sachbearbeiter-Stellenanteile der Feuerwehr zugeordnet. Darüber hinaus ist die
Fachbereichsleitung in einige Aufgaben eingebunden.
Die Verwaltung sieht in Abstimmung mit dem
Leiter der Feuerwehr vor diesem Hintergrund die Einrichtung einer zusätzlichen
hauptamtlichen Planstelle für die Feuerwehr als notwendig und zunächst
ausreichend an. Es ist vorgesehen, der zusätzlichen Stelle die oben
beschriebenen Aufgaben Sachbearbeitung Vorbeugender Brandschutz sowie
Aufgaben-der Einsatzplanung, -abrechnung, Lehrgangsverwaltung, Nachwuchsarbeit
und Öffentlichkeitsarbeit zuzuweisen.
Die o.a. Darstellungen des Ergebnisses der
Organisationsuntersuchung werden in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen.
Aufgrund des zeitnahen altersbedingten
Ausscheidens der hauptamtlichen Kräfte und unter Berücksichtigung der
krankheitsbedingten Abwesenheit eines Mitarbeiters besteht jedoch kurzfristiger
Handlungsbedarf, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Emmerich am Rhein
weiterhin sicherzustellen. Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr sind gem. § 10
BHKG zur Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes zu ernennen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den
Stellenplan 2021 um eine Beamtenstelle A 9 – Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
– zu erweitern. Die Stellenbewertung entspricht den beiden vorhandenen
hauptamtlichen Stellen „Gerätewart“.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt das Ergebnis der Organisationsuntersuchung zur Ermittlung
der hauptamtlichen Stellen der Feuerwehr zur Kenntnis
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein den Stellenplan
2021 eine zusätzliche Beamtenstelle A 9 – Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt –
zu ergänzen. Die jährlichen
zusätzlichen Personalaufwendungen belaufen sich auf rd. 40.500 Euro.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die zusätzlichen
Personalaufwendungen i. H. v. rd. 40.500 Euro (Annahme: A 9 (1 E 2 Stufe 5)
sind im Haushalt 2020 ) anteilig) und in den Folgejahren bereitzustellen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister