Betreff
Brandschutzbedarfsplan
hier:1. Sachstandsbericht
2. Ergebnis Organisationsuntersuchung in Bezug auf den Bedarf der hauptamtlichen
Stellen der Feuerwehr
Vorlage
06 - 17 0278/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme und Beschlussvorschlag

 

1.   Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung in Bezug auf die aktuelle Brandschutzbedarfsplanung zur Kenntnis.

2.   Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das Ergebnis der Organisationsuntersuchung zur Ermittlung der hauptamtlichen Stellen der Feuerwehr zur Kenntnis

3.   Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Stellenplan 2021 um eine zusätzliche Beamtenstelle A 9 – Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt – zu ergänzen.

 

 

Sachdarstellung :

 

 

1.         Sachstand Brandschutzbedarfsplanung

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2020 hat der Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung zuletzt über den Sachstand zur Erstellung des neuen Brandschutzbedarfsplans berichtet.

 

Gem. § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17.12.2015 (BHKG) haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben.

 

Nach der aktuell geltenden Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes aus dem Jahr 2014, die noch auf Grundlage des seinerzeit geltenden Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) erfolgte, hat sich der Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung zum Ziel gesetzt einen neuen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen. Das Verfahren erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Dezernentin für den Feuerschutz bei der Bezirksregierung und dem Bezirksbrandmeister des Regierungsbezirks Düsseldorf.

 

Inzwischen liegen die notwendigen datentechnischen Grundlagen vor und sind die Inhalte im Wesentlichen abgestimmt. Der Wehrleiter und die Leiterin des FB 6 arbeiten fortlaufend an der Fertigstellung des Brandschutzbedarfsplans. Der vorgesehene Abschluss im Juni 2021 kann jedoch leider nicht realisiert werden. Die zeitlichen Verzögerungen gegenüber der ursprünglichen Terminplanung sind der Corona-Pandemie und der damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde auf Grundlage des Infektionsschutz-gesetzes geschuldet. Darüber hinaus zwingt der längerfristige krankheitsbedingte Ausfall eines hauptamtlichen Feuerwehrbeamten den Wehrleiter dazu, vertretungsweise alltägliche operative Aufgaben wahrzunehmen.

 

Zielsetzung bleibt die Fertigstellung des Brandschutzbedarfsplanes im Laufes des Jahres 2021.

 

Der Brandschutzbedarfsplan dient insbesondere als Bewertungsgrundlage für den Kreis Kleve und die Bezirksregierung Düsseldorf im Ausnahmeverfahren nach § 10 BHKG.

Gem. § 10 BHKG sind Große und Mittlere kreisangehörige Städte verpflichtet, hauptamt-liches Personal zum Betrieb einer ständig besetzten Wache vorzuhalten. Hintergrund ist die gesetzliche Vermutung, dass unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklungen sowie der erhöhten Einwohnerzahl eine Sicherstellung des Brandschutzes nicht durch eine Feuerwehr mit ausschließlich ehrenamtlichen Kräften gewährleistet werden kann.

Als Mittlere kreisangehörige Stadt wäre die Stadt Emmerich am Rhein verpflichtet, eine mit hauptamtlichen Kräften ständig besetzte Wache vorzuhalten.

Gem. § 10 Satz 3 BHKG kann die Bezirksregierung eine Ausnahme von dieser Verpflichtung zulassen, wenn der Brandschutz und die Hilfeleistung in der Kommune gewährleistet sind.

Das Verfahren zur Zulassung einer Ausnahme nach § 10 Satz 3 BHKG wird durch einen Erlass des Innenministeriums NRW vom 9. Juli 2018 landeseinheitlich vorgegeben.

 

 

 

 

Auf Grundlage der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans aus 2014 hat die Bezirksregierung Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Einrichtung und dem Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften nach § 13 Abs. 1 Satz 3 FSHG, befristet bis zum 30.04.2019, erteilt und auf Antrag der Verwaltung bis bis zum 31.03.2021 verlängert. Ein Antrag auf weitere Verlängerung der Frist wurde der Bezirksregierung Düsseldorf im Frühjahr 2021 vorgelegt. Die Verlängerung wurde bereits fernmündlich zugesagt.

 

 

Ziel der Verwaltung ist es, anhand des neuen Brandschutzbedarfsplanes zu beschreiben, dass auch in den kommenden 5 Jahren Brandschutz und Hilfeleistung in der Stadt Emmerich am Rhein mit ehrenamtlichen Feuerwehrkräften und einer tagsüber mit einer begrenzten Anzahl hauptamtlichen Kräften besetzten Wache sichergestellt werden kann.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung in Bezug auf die aktuelle Brandschutzbedarfsplanung zur Kenntnis.

 

 

2.    Organisationsuntersuchung zur Ermittlung des Stellenbedarfs hauptamtlicher Stellen

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2020 hat der FB 6 – Bürger-service und Ordnung berichtet, dass die Forplan GmbH mit der Durchführung einer Organisationsuntersuchung der hauptamtlichen Stellen der Feuerwehr beauftragt wurde.

 

Der Inhalt und das Ergebnis der Organisationsuntersuchung lassen sich zusammenfassend wie folgt darstellen:

 

Die Feuerwehr Emmerich verfügt derzeit über folgende hauptamtlichen Stellenanteile:

 

-       Leitung der Feuerwehr (A9Z)

Aufgabenschwerpunkte: Leitung der Feuerwehr, Durchführung Brandverhütungs-

Schauen, Aufgaben der Brandschutzdienststelle, Brandschutzerziehung

-       Gerätewart 1 (A9)

Aufgabenschwerpunkte: Wartung und Pflege der Atemschutzgeräte, Kalibrierung von Messgeräten für A- und C-Gefahren, Betreuung Persönliche Schutzausrüstung und Kleiderkammer

-       Gerätewart 2 (EG 9a)

Aufgabenschwerpunkte: Mitwirkung Beschaffung Feuerwehrfahrzeuge, Wartung Feuerwehrfahrzeuge, Wartung und Instandhaltung des Feuerlöschbootes, Reparatur von Fahrzeugen und Geräten

 

Ein Teil der Tätigkeiten wird im Ehrenamt ausgeführt und ist daher in den o.a. Stellenprofilen nicht enthalten. Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde festgestellt, dass sich hierunter auch Pflichtaufgaben befinden, die dem Hauptamt zugewiesen sein sollten, derzeit aber nur durch ehrenamtliche Mitarbeit wahrgenommen werden.

 

 

 

 

 

Die Pflichtaufgaben der Feuerwehr haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte verändert.

So sind insbesondere die Anforderungen an die Einsatzplanung, an die Beschaffung und Wartung der Fahrzeuge und Geräte sowie die Beschaffung und Pflege der Schutzausrüstung

gestiegen. Darüber hinaus gewinnen die Konzeptionierung der Aus- und Fortbildung, die Nachwuchsgewinnung und die Öffentlichkeitsarbeit zunehmend an Bedeutung.

Die Feuerwehr Emmerich am Rhein wird insbesondere aufgrund des Ausbaus der Betuwe-Linie, des Wegfalls der höhengleichen Bahnübergänge und der damit verbundenen Notfallplanungen und besonderen Schadensszenarien vor neue Herausforderungen gestellt.

Schließlich ist im Bereich des Katastrophenschutzes die fachliche Betreuung des Stabes außergewöhnlicher Ereignisse der Verwaltung sicherzustellen

 

Vor diesem Hintergrund stellen sich die zu erfüllenden Aufgabenbereiche wie folgt dar:

 

-       Leitung der Feuerwehr (interne Leitung ehrenamtlicher Einheiten sowie haupt- amtlicher Mitarbeiter) zzgl. Nachwuchsarbeit, Einsatznachbereitung, -statistik, -controlling und –abrechnung, Personal- und Lehrgangsverwaltung, Aus- und Fortbildung

-       Sachbearbeitung Einsatzplanung und operativer Einsatz (Einsatzplanung/Brand-schutzbedarfsplanung, Betuwe/externe Notfallplanung/besondere Schadens-szenarien, Besetzung des Feuerlöschbootes, fachliche Betreuung des Stabes außergewöhnlicher Einsätze)

-       Sachbearbeitung Technik / Gerätewarttätigkeiten (Fahrzeugersatzbeschaffungen, Geräte- und Ausrüstungsbeschaffungen, allgemeine Geräteprüfung, Atemschutz-werkstatt, KfZ- und Gerätewerkstatt, Kleiderkammer, Wartung des Feuerlöschbootes)

-       Sachbearbeitung Vorbeugender Brandschutz (Brandverhütungsschau, Zuarbeit für die Brandschutzdienststelle des Kreise Kleve, Brandschutzerziehung und –aufklärung)

 

 

Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde eine Neubemessung der o.a. zu erfüllenden Aufgabenbereiche durchgeführt. Ziel ist eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Wahrnehmung aller Pflichtaufgaben im Bereich der Feuerwehr sowie eine Entlastung des Ehrenamtes, wo erforderlich.

 

Das abschließende Ergebnis der Neubemessung formuliert die Forplan GmbH wie folgt:

 

„Auf Basis der Ergebnisse, die sowohl Vergleichs- und Richtwerte der KGST als auch anderer Feuerwehren sowie die individuellen Verhältnisse der Feuerwehr Emmerich berücksichtigen, ergibt sich ein Gesamtstellenbedarf von 5 Personalplanstellen. Diese setzen sich gemäß den dargestellten Aufgaben aus Leitungstätigkeiten, Aufgaben eines exponierten Sachbearbeiters, Gerätewarttätigkeiten sowie Verwaltungsunterstützung zusammen.“

 

Innerhalb des Fachbereichs 6 – Bürgerservice und Ordnung sind zur Abrechnung von Einsätzen und als Schnittstelle zwischen dem Fachbereich 2 – Finanzen und der Feuerwehr 30% Sachbearbeiter-Stellenanteile der Feuerwehr zugeordnet. Darüber hinaus ist die Fachbereichsleitung in einige Aufgaben eingebunden.

 

Die Verwaltung sieht in Abstimmung mit dem Leiter der Feuerwehr vor diesem Hintergrund die Einrichtung einer zusätzlichen hauptamtlichen Planstelle für die Feuerwehr als notwendig und zunächst ausreichend an. Es ist vorgesehen, der zusätzlichen Stelle die oben beschriebenen Aufgaben Sachbearbeitung Vorbeugender Brandschutz sowie Aufgaben-der Einsatzplanung, -abrechnung, Lehrgangsverwaltung, Nachwuchsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit zuzuweisen.

 

Die o.a. Darstellungen des Ergebnisses der Organisationsuntersuchung werden in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen.

 

Aufgrund des zeitnahen altersbedingten Ausscheidens der hauptamtlichen Kräfte und unter Berücksichtigung der krankheitsbedingten Abwesenheit eines Mitarbeiters besteht jedoch kurzfristiger Handlungsbedarf, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Emmerich am Rhein weiterhin sicherzustellen. Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr sind gem. § 10 BHKG zur Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes zu ernennen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Stellenplan 2021 um eine Beamtenstelle A 9 – Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt – zu erweitern. Die Stellenbewertung entspricht den beiden vorhandenen hauptamtlichen Stellen „Gerätewart“.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das Ergebnis der Organisationsuntersuchung zur Ermittlung der hauptamtlichen Stellen der Feuerwehr zur Kenntnis

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein den Stellenplan 2021 eine zusätzliche Beamtenstelle A 9 – Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt – zu ergänzen. Die jährlichen zusätzlichen Personalaufwendungen belaufen sich auf rd. 40.500 Euro.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die zusätzlichen Personalaufwendungen i. H. v. rd. 40.500 Euro (Annahme: A 9 (1 E 2 Stufe 5) sind im Haushalt 2020 ) anteilig) und in den Folgejahren bereitzustellen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister