hier: Planfeststellungsabschnit 3.5 - Bahnhaltepunkt Elten, Festlegung einer Variante
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ergebnisse der
Variantenuntersuchung zur Kenntnis und beschließt die Zustimmung zur Variante
3.
Sachdarstellung :
- Aktueller
Verfahrensstand
Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich –
Oberhausen ist in 3 Abschnitte unterteilt. Planfeststellungabschnitt (PFA) 3.5
beginnt mit dem Bahnübergang Eltener Straße B8 und endet an der Landesgrenze zu
den Niederlanden. Die Offenlage im Rahmen des PFV hat vom 27.10. – 26.11.2014
stattgefunden, der entsprechende Erörterungstermin fand am 20. + 21.11.2018
statt.
In diesen Feststellungsunterlagen war der Haltepunkt Elten nicht
enthalten.
Die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein ist in der Sitzung des
Rates am 03.12.2014 (05 - 16 0196/2014) beschlossen worden.
Dem Beschluss des Rates der Stadt Emmerich vom 07.11.2017 folgend, wurde
die o.g. Stellungnahme im Erörterungstermin zweigeteilt. Die Stadt spricht sich
für die ‚Optimierte, modifizierte Gleisbettvariante‘ aus, hilfsweise wird die
‚Bergfußnahe Variante‘ geltend gemacht für den Fall, dass der Vorhabenträger
und die Planfeststellungsbehörde bei der bisherigen Planung verbleiben und sich
gleichwohl für die im Planfeststellungsverfahren befindliche Variante
entscheiden.
- Deckblatt
Die DB Netze ist verpflichtet zur Komplettierung ihrer bestehenden
Planfeststellungsunterlagen noch einen Fachbeitrag zu den aktuellen
Wasserrahmen-richtlinien (WRRL) erstellen zu lassen und den PF-Unterlagen
beizufügen.
Hierzu bedient sie sich des sogenannten Deckblattverfahrens. Dieses
Deckblatt wird identisch zu dem bisherigen eisenbahnrechtlichen Verfahren
offengelegt, dies mit der Möglichkeit der Stellungnahme aller Betroffenen. Es
enthält nur die Neuerungen und auch nur zu diesen können Einwendungen abgegeben
werden. Die Zweigeteiltheit der städt. Stellungnahme bleibt bestehen.
Teil dieses Deckblattes soll auch der neue Haltpunkt Elten werden.
- Finanzierung
/ Beteiligungen
Die Finanzierung des neuen Haltpunktes erfolgt durch den Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (VRR), diese Mittel werden durch das Land NRW gefördert. Die
letztendliche Entscheidung über die Variantenwahl und die hierfür zu Verfügung
stehenden Mittel obliegt dem Verkehrsministerium NRW.
Die DB Netze tritt im Verfahren als Ausführende/Umsetzende auf, die
Stadt Emmerich am Rhein als Rechtsbetroffene.
Im PF-Verfahren sollte zum Standort des Haltepunktes Einvernehmen
bestehen, um einer Entscheidung zugunsten der kostengünstigsten Variante
abzuwenden.
- Variantenvergleich
Auf der Arbeitsebene wurde der Verwaltung und dem VRR eine
Variantenuntersuchung der DB Netze vorgestellt. Auch fand hierzu am 06.05.2021
eine Ortsbegehung mit den beteiligten statt.
Diese Untersuchung beinhaltet 5 Varianten, die sich zwischen der
Sonderwykstraße und der Lobither Straße (neu) befinden.
Betrachtet wurden bei dieser Untersuchung nicht nur die
Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Anbindung an den Ortskern und die
Möglichkeiten des Park+Ride.
Variante 1 – Sonderwykstraße
- Befindet sich an
der Sonderwykstraße, sodass eine relativ kurze Anbindung zum Ortskern Elten
besteht.
- P+R Möglichkeiten
sind nicht vorhanden, keine Anbindung an den ÖPNV.
Aufgrund der signifikanten Eingriffe in
private Grundstücke und der damit in Frage stehenden Genehmigungsfähigkeit ist
die mögliche Umsetzung eher unwahrscheinlich.
Variante 2 –
„alte“ Lobither Straße südlich
- Befindet sich an
der „alten“ Lobither Straße in südlicher Richtung, wodurch ebenfalls eine
relativ kurze Anbindung zum Ortskern gegeben ist.
- P+R Möglichkeiten
sind vorhanden, keine Anbindung an den ÖPNV.
- Bei dieser
Variante wäre eine neue Personenunterführung erforderlich sowie Rampen als
Zuwegung zu den Bahnsteigen.
Die Kosten
belaufen sich auf 5.629.000 €.
Variante 3 –
„alte“ Lobither Straße nördlich
- Befindet sich an
der „alten“ Lobither Straße in nördlicher Richtung, wodurch ebenfalls eine
relativ kurze Anbindung an den Ortskern gegeben ist.
- P+R Möglichkeiten
und eine Anbindung an den ÖPNV müssten neu geschaffen werden.
- Bei dieser
Variante wäre eine neue Personenunterführung sowie ein gewendeltes Rampensystem
erforderlich.
Die Kosten
belaufen sich auf 6.444.000 €
- Die Möglichkeit
einer späteren Anbindung an die Eisenbahnüberführung Lobither Straße und der
daraus resultierenden Verbindung zu den Flächen der Sportanlage (ÖPNV, P+R,
B+R) wäre zu untersuchen.
Variante 4 –
„alte“ und „neue“ Lobither Straße
- Befindet sich
zwischen der „alten“ und an der „neuen“ Lobither Straße, sodass eine relativ
kurze Anbindung in den Ortskern und an das Eisenbahnüberführungsbauwerk gegeben
ist.
- P+R und B+R
Möglichkeiten und eine Anbindung an den ÖPNV müssten neu geschaffen werden.
Flächen im Bereich der Sportanlage stehen zur Verfügung.
- Bei dieser
Variante wäre eine neue Personenunterführung und ein gewendeltes Rampensystem
sowie Bahnsteigzuwegungen zur neuen EÜ Lobither Straße erforderlich.
Die Kosten
belaufen sich auf 7.901.000 €
Variante 5 –
„neue“ Lobither Straße
- Befindet sich an
der „neuen“ Lobither Straße, eine gute fußläufige Anbindung an den Ortskern ist
nicht gegeben.
- P+R Möglichkeiten
und eine Anbindung an den ÖPNV müssten neu geschaffen werden. Flächen im
Bereich der Sportanlage stehen zur Verfügung.
- Bei dieser Variante
wären Bahnsteigzuwegungen aus der neuen EÜ Lobither Straße erforderlich.
Die Variante 5
schneidet im Variantenvergleich wirtschaftlich betrachtet am besten ab und wird
durch die DB Netze favorisiert.
Durch die relativ
schlechte Ortsanbindung und somit den Auswirkungen auf die Fahrgäste wird die
Variante weder vom VRR noch von der Stadt Emmerich bevorzugt.
Die Kosten
belaufen sich auf 3.784.000,00 €.
- Abwägung
Es ist geplant den Haltepunkt Elten in das Deckblattverfahren
aufzunehmen. Hierzu sollte Einvernehmen unter den Beteiligten der DB Netze dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und der Stadt Emmerich als Rechtsbetroffener erzielt
werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so würde die DB Netze Variante 5 ins
Verfahren einbringen und der Standort durch die Bezirksregierung Düsseldorf im
Verfahren abgewogen werden.
o Die DB Netze
favorisiert aus rein monitären Gründen die Variante 5 mit Nettobaukosten von
3.78 Mio. €.
o Der Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr favorisierte aus wirtschaftlichen Gründen die Variante 5, da
diese aber hinsichtlich der fußläufigen Erreichbarkeit vom/zum Ortskern
schlechter abschneidet als die anderen Varianten, konnte sich der VRR die
Variante 3 (alte Lobither Straße – Nord, 6.44 Mio.€) als Vorzugsvariante
vorstellen. Auf
Wunsch des VRR wurde nach dem gemeinsamen Informationstermin am
15.07.2021 durch die DB geprüft, ob das zwischen Variante 2 + 3 bestehenden
Delta von 815.000 € reduziert werden könnte; dies war jedoch aufgrund der
Platzverhältnisse sowie eines Funkmastes/TK-Anlagen nicht möglich. Somit
favorisiert der VRR nunmehr die kostengünstigere Variante 2 (alte Lobither
Straße – Süd, 5,63 Mio €.). Die Erreichbarkeit für Fahrgäste zur Variante 3 ist
identisch. Eine spätere Anbindung an die Eisenbahnüberführung Lobither Straße
mit den damit einhergehenden Vorteilen für den ÖPNV und den Individualverkehr
ist jedoch nicht möglich.
o Die Stadt
Emmerich am Rhein sprach sich zuerst für die Variante 4 (Lobither Straße
alt + neu, 7,90 Mio.€) aus. Dies beinhaltet nicht nur die optimale
Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer aus dem Ortskern heraus, sondern
beinhaltet auch optimale Ausbaumöglichkeiten für den ÖPNV, P+R und B+R im
Bereich der Sportanlage.
- Vorzugsvariante
der Stadt Emmerich am Rhein
Bei Betrachtung
der anfallenden Kosten und der Durchsetzbarkeit im Verfahren sieht die Stadt
Emmerich die Umsetzung ihrer Vorzugsvariante 4 als unwahrscheinlich an.
Die Kosten würden
insgesamt auf 7,90 Mio.€ betragen. Das somit zu finanzierende Kostendelta, bei
Entscheidung des VRR für deren Vorzugsvariante 2, beträgt 2.272.000 €. In
Anbetracht der noch auf die Stadt Emmerich zukommenden Kosten und
Verpflichtungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme Betuwe sind diese 2,272 Mio.€
nicht vertretbar.
Die Stadt Emmerich
am Rhein favorisiert daher die Variante 3 (Lobither Straße – nord, 6,44 Mio.€).
Diese bietet einen
kurzen Weg für Fußgänger und Radfahrer; von Seiten der DB wurde signalisiert,
das nicht mehr benötigte Flächen nach Fertigstellung des dritten Gleises für
P+R und B+R zur Verfügung stehen würden.
Eine Anbindung an
den ÖPNV muss geprüft und geschaffen werden.
Bei dieser
Variante wäre die Möglichkeit einer späteren Anbindung an die
Eisenbahn-überführung Lobither Straße und der daraus resultierenden Verbindung
zu den Flächen der Sportanlage (ÖPNV, P+R, B+R) zu untersuchen.
Das anfallende Kostendelta zur
Vorzugsvariante (V2) des Mittelgebers, dem VRR beträgt 815.000 €.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter
Anlage:
Anlage zu Vorlage
05-17 0318