Betreff
Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke "ABS 46/2 Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen";
hier: Planfeststellungsabschnit 3.5 - Bahnhaltepunkt Elten, Festlegung einer Variante
Vorlage
05 - 17 0318/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ergebnisse der Variantenuntersuchung zur Kenntnis und beschließt die Zustimmung zur Variante 3.

 

Sachdarstellung :

 

 

  • Aktueller Verfahrensstand

Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen ist in 3 Abschnitte unterteilt. Planfeststellungabschnitt (PFA) 3.5 beginnt mit dem Bahnübergang Eltener Straße B8 und endet an der Landesgrenze zu den Niederlanden. Die Offenlage im Rahmen des PFV hat vom 27.10. – 26.11.2014 stattgefunden, der entsprechende Erörterungstermin fand am 20. + 21.11.2018 statt.

In diesen Feststellungsunterlagen war der Haltepunkt Elten nicht enthalten.

Die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein ist in der Sitzung des Rates am 03.12.2014 (05 - 16 0196/2014) beschlossen worden.

Dem Beschluss des Rates der Stadt Emmerich vom 07.11.2017 folgend, wurde die o.g. Stellungnahme im Erörterungstermin zweigeteilt. Die Stadt spricht sich für die ‚Optimierte, modifizierte Gleisbettvariante‘ aus, hilfsweise wird die ‚Bergfußnahe Variante‘ geltend gemacht für den Fall, dass der Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde bei der bisherigen Planung verbleiben und sich gleichwohl für die im Planfeststellungsverfahren befindliche Variante entscheiden.

 

  • Deckblatt

Die DB Netze ist verpflichtet zur Komplettierung ihrer bestehenden Planfeststellungsunterlagen noch einen Fachbeitrag zu den aktuellen Wasserrahmen-richtlinien (WRRL) erstellen zu lassen und den PF-Unterlagen beizufügen.

Hierzu bedient sie sich des sogenannten Deckblattverfahrens. Dieses Deckblatt wird identisch zu dem bisherigen eisenbahnrechtlichen Verfahren offengelegt, dies mit der Möglichkeit der Stellungnahme aller Betroffenen. Es enthält nur die Neuerungen und auch nur zu diesen können Einwendungen abgegeben werden. Die Zweigeteiltheit der städt. Stellungnahme bleibt bestehen.

Teil dieses Deckblattes soll auch der neue Haltpunkt Elten werden.

 

  • Finanzierung / Beteiligungen

Die Finanzierung des neuen Haltpunktes erfolgt durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), diese Mittel werden durch das Land NRW gefördert. Die letztendliche Entscheidung über die Variantenwahl und die hierfür zu Verfügung stehenden Mittel obliegt dem Verkehrsministerium NRW.

Die DB Netze tritt im Verfahren als Ausführende/Umsetzende auf, die Stadt Emmerich am Rhein als Rechtsbetroffene.

Im PF-Verfahren sollte zum Standort des Haltepunktes Einvernehmen bestehen, um einer Entscheidung zugunsten der kostengünstigsten Variante abzuwenden.

 

  • Variantenvergleich

Auf der Arbeitsebene wurde der Verwaltung und dem VRR eine Variantenuntersuchung der DB Netze vorgestellt. Auch fand hierzu am 06.05.2021 eine Ortsbegehung mit den beteiligten statt.

Diese Untersuchung beinhaltet 5 Varianten, die sich zwischen der Sonderwykstraße und der Lobither Straße (neu) befinden.

Betrachtet wurden bei dieser Untersuchung nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Anbindung an den Ortskern und die Möglichkeiten des Park+Ride.


Variante 1 – Sonderwykstraße

-       Befindet sich an der Sonderwykstraße, sodass eine relativ kurze Anbindung zum Ortskern Elten besteht.

-       P+R Möglichkeiten sind nicht vorhanden, keine Anbindung an den ÖPNV.

Aufgrund der signifikanten Eingriffe in private Grundstücke und der damit in Frage stehenden Genehmigungsfähigkeit ist die mögliche Umsetzung eher unwahrscheinlich.

 

Variante 2 – „alte“ Lobither Straße südlich

-       Befindet sich an der „alten“ Lobither Straße in südlicher Richtung, wodurch ebenfalls eine relativ kurze Anbindung zum Ortskern gegeben ist.

-       P+R Möglichkeiten sind vorhanden, keine Anbindung an den ÖPNV.

-       Bei dieser Variante wäre eine neue Personenunterführung erforderlich sowie Rampen als Zuwegung zu den Bahnsteigen.

 

Die Kosten belaufen sich auf 5.629.000 €.

 

Variante 3 – „alte“ Lobither Straße nördlich

-       Befindet sich an der „alten“ Lobither Straße in nördlicher Richtung, wodurch ebenfalls eine relativ kurze Anbindung an den Ortskern gegeben ist.

-       P+R Möglichkeiten und eine Anbindung an den ÖPNV müssten neu geschaffen werden.

-       Bei dieser Variante wäre eine neue Personenunterführung sowie ein gewendeltes Rampensystem erforderlich.

 

Die Kosten belaufen sich auf 6.444.000 €

 

-       Die Möglichkeit einer späteren Anbindung an die Eisenbahnüberführung Lobither Straße und der daraus resultierenden Verbindung zu den Flächen der Sportanlage (ÖPNV, P+R, B+R) wäre zu untersuchen.

 

Variante 4 – „alte“ und „neue“ Lobither Straße

-       Befindet sich zwischen der „alten“ und an der „neuen“ Lobither Straße, sodass eine relativ kurze Anbindung in den Ortskern und an das Eisenbahnüberführungsbauwerk gegeben ist.

-       P+R und B+R Möglichkeiten und eine Anbindung an den ÖPNV müssten neu geschaffen werden. Flächen im Bereich der Sportanlage stehen zur Verfügung. 

-       Bei dieser Variante wäre eine neue Personenunterführung und ein gewendeltes Rampensystem sowie Bahnsteigzuwegungen zur neuen EÜ Lobither Straße erforderlich.

 

Die Kosten belaufen sich auf 7.901.000 €

 

Variante 5 – „neue“ Lobither Straße

-       Befindet sich an der „neuen“ Lobither Straße, eine gute fußläufige Anbindung an den Ortskern ist nicht gegeben.

-       P+R Möglichkeiten und eine Anbindung an den ÖPNV müssten neu geschaffen werden. Flächen im Bereich der Sportanlage stehen zur Verfügung. 

-       Bei dieser Variante wären Bahnsteigzuwegungen aus der neuen EÜ Lobither Straße erforderlich.

 

Die Variante 5 schneidet im Variantenvergleich wirtschaftlich betrachtet am besten ab und wird durch die DB Netze favorisiert.

Durch die relativ schlechte Ortsanbindung und somit den Auswirkungen auf die Fahrgäste wird die Variante weder vom VRR noch von der Stadt Emmerich bevorzugt.

 

Die Kosten belaufen sich auf 3.784.000,00 €.

 

  • Abwägung

Es ist geplant den Haltepunkt Elten in das Deckblattverfahren aufzunehmen. Hierzu sollte Einvernehmen unter den Beteiligten der DB Netze dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und der Stadt Emmerich als Rechtsbetroffener erzielt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so würde die DB Netze Variante 5 ins Verfahren einbringen und der Standort durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Verfahren abgewogen werden. 

 

o   Die DB Netze favorisiert aus rein monitären Gründen die Variante 5 mit Nettobaukosten von 3.78 Mio. €.

 

o   Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr favorisierte aus wirtschaftlichen Gründen die Variante 5, da diese aber hinsichtlich der fußläufigen Erreichbarkeit vom/zum Ortskern schlechter abschneidet als die anderen Varianten, konnte sich der VRR die Variante 3 (alte Lobither Straße – Nord, 6.44 Mio.€) als Vorzugsvariante vorstellen.                                                                                                        Auf Wunsch des VRR wurde nach dem gemeinsamen Informationstermin am 15.07.2021 durch die DB geprüft, ob das zwischen Variante 2 + 3 bestehenden Delta von 815.000 € reduziert werden könnte; dies war jedoch aufgrund der Platzverhältnisse sowie eines Funkmastes/TK-Anlagen nicht möglich. Somit favorisiert der VRR nunmehr die kostengünstigere Variante 2 (alte Lobither Straße – Süd, 5,63 Mio €.). Die Erreichbarkeit für Fahrgäste zur Variante 3 ist identisch. Eine spätere Anbindung an die Eisenbahnüberführung Lobither Straße mit den damit einhergehenden Vorteilen für den ÖPNV und den Individualverkehr ist jedoch nicht möglich.

 

o   Die Stadt Emmerich am Rhein sprach sich zuerst für die Variante 4 (Lobither Straße alt + neu, 7,90 Mio.€) aus. Dies beinhaltet nicht nur die optimale Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer aus dem Ortskern heraus, sondern beinhaltet auch optimale Ausbaumöglichkeiten für den ÖPNV, P+R und B+R im Bereich der Sportanlage.

                       

  • Vorzugsvariante der Stadt Emmerich am Rhein

 

Bei Betrachtung der anfallenden Kosten und der Durchsetzbarkeit im Verfahren sieht die Stadt Emmerich die Umsetzung ihrer Vorzugsvariante 4 als unwahrscheinlich an.

 

Die Kosten würden insgesamt auf 7,90 Mio.€ betragen. Das somit zu finanzierende Kostendelta, bei Entscheidung des VRR für deren Vorzugsvariante 2, beträgt 2.272.000 €. In Anbetracht der noch auf die Stadt Emmerich zukommenden Kosten und Verpflichtungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme Betuwe sind diese 2,272 Mio.€ nicht vertretbar.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein favorisiert daher die Variante 3 (Lobither Straße – nord, 6,44 Mio.€).

Diese bietet einen kurzen Weg für Fußgänger und Radfahrer; von Seiten der DB wurde signalisiert, das nicht mehr benötigte Flächen nach Fertigstellung des dritten Gleises für P+R und B+R zur Verfügung stehen würden.

Eine Anbindung an den ÖPNV muss geprüft und geschaffen werden.

Bei dieser Variante wäre die Möglichkeit einer späteren Anbindung an die Eisenbahn-überführung Lobither Straße und der daraus resultierenden Verbindung zu den Flächen der Sportanlage (ÖPNV, P+R, B+R) zu untersuchen.                                                                          

 

Das anfallende Kostendelta zur Vorzugsvariante (V2) des Mittelgebers, dem VRR beträgt 815.000 €.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter

 

 

Anlage:

Anlage zu Vorlage 05-17 0318