Betreff
Debatte über die Baumschutzsatzung;
hier: Antrag Nr. XXXI/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0320/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (Kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Antrag:

 

Die CDU-Ratsfraktion bittet in Ihrem Antrag vom 19.05.2021 (siehe Anlage 1) um eine offene Debatte im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz über die Weiterentwicklung und/oder Streichung der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung:

 

Die Verwaltung hat sich bereits vor dem Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 19.05.2021 mit dem Thema Baumschutzsatzung beschäftigt und schlägt vor, die Satzung an die neusten Rechtsgrundlagen und an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW anzupassen. (s. vorheriger Tagesordnungspunkt)

 

Ziel und Zweck von Baumschutzsatzungen

 

Erste Baumschutzsatzungen in Deutschland sind bereits aus dem 18. Jahrhundert bekannt. Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Bäumen um ihrer selbst willen, sondern um den Schutz von Bäumen zum „Schutz“ des Menschen und seiner Lebensqualität. Bäume haben besonders im besiedelten Bereich und im städtischen Umfeld umfassende Wohlfahrts-wirkungen für den Menschen, die es rechtfertigen, sie unter besonderen Schutz zu stellen.
Ältere Bäume haben im Siedlungsraum eine hohe Bedeutung – sowohl mikroklimatisch als auch für den Erholungswert. Nicht umsonst sind baumlose Wohngebiete die unattraktiveren mit niedrigeren Grundstückspreisen. Wo es mitunter dann schwer ist von sozialem und gerechtem Klimaschutz zu sprechen. Bäume bringen Sauerstoff in die Stadt und bieten Höhlen für vielfältige Tierarten.

 

 

Diskussionsgrundlage zur Baumschutzsatzung

 

Um zu einem möglichst breiten Konsens zu kommen, soll die Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein diskutiert werden. Sodass die Verwaltung in Tabelle 1 eine Gegenüberstellung von Pro und Contra zum Erhalt der Baumschutzsatzung aufführt.

 

Tabelle 1: Pro und Contra – Übersicht über den Erhalt der Baumschutzsatzung

Pro Baumschutzsatzung

Contra Baumschutzsatzung

In Emmerich am Rhein wird bis jetzt der Aufwand für die Baumschutzsatzung nicht über Gebühren abgedeckt. Zukünftig beläuft sich die Gebühr auf 44 €/Fall.

Hohe Kosten durch Verwaltungs- und Arbeitsaufwand.

Hohe Akzeptanz der Baumschutzsatzungen auch in angrenzenden Städten und Gemeinden. Hieraus ergibt sich auch insgesamt eine erhöhte Wertschätzung von Grün in der Stadt.

Bürger gehen verantwortungsvoll mit privatem Grün um, eine Baumschutzsatzung stellt eine unnötige Gängelung dar.

Der dauerhafte Bestand an Bäumen in den Wohn- und Gewerbegebieten ist essenzielle für das Stadtklima (Ausgleichsfunktion etc.) und die Reinigung der Luft. Die natürliche Lebensgrundlage wird somit erhalten.

Emmerich besitzt größere Wald und Wiesenflächen was eine Baumschutzsatzung überflüssig macht. Eine Baumschutzsatzung schießt über das Ziel hinaus, denn sie findet auch Anwendung, wenn Bäume natürlich absterben oder Wettereinflüsse Schäden an Bäumen verursachen. Hinzu kommt, dass auch für städtische Bäume die Satzung im vollem Umfang gilt.

Sicherung der ökologischen Qualität und der Biodiversität im innerstädtischen Bereich.

 

 

 

 

Die Ausgleichsmaßnahmen bzw. Ausgleichsleistung, die durch die Anwendung einer Baumschutzsatzung ausgelöst werden, könnten sich als problematisch erweisen, da geeignete Flächen nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind.

Ein Vorteil der Baumschutzsatzung liegt darin, dass sie eine breite Vielfalt an Regelungsmöglichkeiten beinhaltet. Jeder Fällantrag ist ein Einzelfall, der auch jeweils erforderlicher Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der Verwaltung bedarf.

 

Die Herausforderung Klimawandel verlangt Mittel, die deutlich über die Pflichtaufgaben einer Stadt hinausgehen.

Die Baumschutzsatzung ist eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Im Folgenden führt die Stadtverwaltung die aktuellen Zahlen zu den beantragten Baumfällungen in der Vergangenheit auf. Hier wird deutlich, dass die Berücksichtigung und Anwendung der Baumschutzsatzung einen verwaltungstechnischen Aufwand hervorruft, welcher jedoch in keinster Weise als Bürokratiemonster bezeichnet werden kann. Zudem entstehen Synergieeffekte zu bereits beschlossenen Konzepten wie das integrierte Klima-anpassungskonzept oder dem Insektenschutzkonzept.

 

Pro Jahr werden etwa 40-50 Fällanträge bearbeitet. Des Weiteren werden etwa 20 umfangreiche fachliche Beratung zum Zustand und Pflege von Bäumen geführt. Im Allgemeinen wird Fällanträgen in 85 bis 90% der Fälle zugestimmt. Die Ersatzpflanzungsmaßnahmen, die 2020 gefordert wurden, werden im Herbst dieses Jahres kontrolliert und begutachtet.

 

Dass Bäume vor Erreichen des für die Baumschutzsatzung relevanten Durchmessers gefällt werden, wurde in der Vergangenheit nicht beobachtet. Die CDU bezieht sich höchstwahrscheinlich auf Einzelfälle, die der Verwaltung nicht bekannt sind. Eine ganz wesentliche Funktion der Baumschutzsatzung ist die geordnete Festsetzung und Durchsetzung von schützenden und erhaltenden Maßnahmen an Bäumen im Zusammenhang mit Bauarbeiten aller Art. Hierbei geht es in besonderen um den Schutz des Wurzelraumes bei Tiefbauarbeiten, als auch um den Schutz von Stamm- und Kronenbereich. Die Anwendung bestehender fachlicher Normen für den Umgang mit Bäumen hat in der Praxis ganz erheblich durch die Baumschutzsatzung gewonnen.


Die Baumschutzsatzung, das haben die positiven Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt, verhindert Bauvorhaben oder Investitionen nicht. Sie dient vielmehr dazu, eine willkürliche und unkontrollierte Beseitigung oder Schädigung von Großgrün zu verhindern. Soweit Bäume wegen anderer Belange notwendiger Weise zu fällen sind, wird auf ihrer Grundlage ein angemessener Ersatz durchgesetzt. Damit gelingt es den funktionell wirksamen Baumbestand, der nicht allein gleichzusetzen ist mit der absoluten Anzahl der Bäume, auf einem bestimmten Niveau zu halten.


Ferner wurden für die Debatte über die Baumschutzsatzung Frau Dohle vom Naturschutzzentrum Kreis Kleve e.V. sowie Herr Hillmann von der Unteren Natur-schutzbehörde des Kreises Kleve befragt. Beide würden die Abschaffung der Baum-schutzsatzung als fatal ansehen. Herr Hillmann sieht in unserer Baumschutzsatzung ein gutes Instrument, welches einen pauschalen Ansatz hat um Bäume und ihren Habitus zu schützen.

 

Frau Dohle hebt hervor, dass durch die Ersatzpflanzung die Möglichkeit besteht Zukunftsbäume zu pflanzen. Das heißt, es können Bäume gepflanzt werden, die sich den Klimabedingungen gut anpassen können. Dies ist gerade im Hinblick wichtig, dass zurzeit viele unserer Standartbaumarten erkranken und absterben und somit durch neuere klimaverträgliche Baumarten ersetzt werden können. Betroffen hiervon sind zum Beispiel die Kastanien (Kastaniensterben), Eschen (Eschentriebsterben) und Platanen (Masariabefall).

 

Vorschlag der Verwaltung

 

Aufgrund der oben genannten Argumentation ist aus Sicht der Verwaltung die Beibehaltung und Aktualisierung der städtischen Baumschutzsatzung vor dem Hintergrund des Klimawandels mit seinen lokalen Auswirkungen das Mittel der Wahl. In dem im vorherigen Tagesordnungspunkt diskutierten Entwurf sind einige Lockerungen/Erleichterungen aufgenommen, welche die Betroffenen entlasten. Gleichzeitig wird durch die Erhebung von Gebühren der Verwaltungsaufwand ausgeglichen. Somit stellt die Baumschutzsatzung ein praxistaugliches Instrument dar, welches in Zukunft weiterhin angewendet werden soll.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter