hier: Antrag Nr. XXXI/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme
(Kein Beschluss)
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Antrag:
Die
CDU-Ratsfraktion bittet in Ihrem Antrag vom 19.05.2021 (siehe Anlage 1) um eine
offene Debatte im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz über die
Weiterentwicklung und/oder Streichung der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich
am Rhein.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung hat sich bereits vor dem
Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 19.05.2021 mit dem Thema Baumschutzsatzung
beschäftigt und schlägt vor, die Satzung an die neusten Rechtsgrundlagen und an
die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW anzupassen. (s. vorheriger
Tagesordnungspunkt)
Ziel
und Zweck von Baumschutzsatzungen
Erste Baumschutzsatzungen in Deutschland
sind bereits aus dem 18. Jahrhundert bekannt. Dabei geht es nicht nur um den
Schutz von Bäumen um ihrer selbst willen, sondern um den Schutz von Bäumen zum
„Schutz“ des Menschen und seiner Lebensqualität. Bäume haben besonders im
besiedelten Bereich und im städtischen Umfeld umfassende Wohlfahrts-wirkungen
für den Menschen, die es rechtfertigen, sie unter besonderen Schutz zu stellen.
Ältere Bäume haben im Siedlungsraum eine hohe Bedeutung – sowohl
mikroklimatisch als auch für den Erholungswert. Nicht umsonst sind baumlose
Wohngebiete die unattraktiveren mit niedrigeren Grundstückspreisen. Wo es
mitunter dann schwer ist von sozialem und gerechtem Klimaschutz zu sprechen.
Bäume bringen Sauerstoff in die Stadt und bieten Höhlen für vielfältige
Tierarten.
Diskussionsgrundlage zur Baumschutzsatzung
Um zu einem möglichst
breiten Konsens zu kommen, soll die Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am
Rhein diskutiert werden. Sodass die Verwaltung in Tabelle 1 eine
Gegenüberstellung von Pro und Contra zum Erhalt der Baumschutzsatzung aufführt.
Tabelle 1: Pro und Contra – Übersicht über den Erhalt der
Baumschutzsatzung
Pro Baumschutzsatzung |
Contra Baumschutzsatzung |
In
Emmerich am Rhein wird bis jetzt der Aufwand für die Baumschutzsatzung nicht
über Gebühren abgedeckt. Zukünftig beläuft sich die Gebühr auf 44 €/Fall. |
Hohe Kosten durch Verwaltungs- und Arbeitsaufwand. |
Hohe
Akzeptanz der Baumschutzsatzungen auch in angrenzenden Städten und Gemeinden.
Hieraus ergibt sich auch insgesamt eine erhöhte Wertschätzung von Grün in der
Stadt. |
Bürger gehen verantwortungsvoll mit privatem Grün um, eine
Baumschutzsatzung stellt eine unnötige Gängelung dar. |
Der
dauerhafte Bestand an Bäumen in den Wohn- und Gewerbegebieten ist essenzielle
für das Stadtklima (Ausgleichsfunktion etc.) und die Reinigung der Luft. Die
natürliche Lebensgrundlage wird somit erhalten. |
Emmerich
besitzt größere Wald und Wiesenflächen was eine Baumschutzsatzung überflüssig
macht. Eine Baumschutzsatzung schießt über das Ziel hinaus, denn sie findet
auch Anwendung, wenn Bäume natürlich absterben oder Wettereinflüsse Schäden
an Bäumen verursachen. Hinzu kommt, dass auch für städtische Bäume die
Satzung im vollem Umfang gilt. |
Sicherung
der ökologischen Qualität und der Biodiversität im innerstädtischen Bereich. |
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Die
Ausgleichsmaßnahmen bzw. Ausgleichsleistung, die durch die Anwendung einer
Baumschutzsatzung ausgelöst werden, könnten sich als problematisch erweisen,
da geeignete Flächen nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind. |
Ein Vorteil der
Baumschutzsatzung liegt darin, dass sie eine breite Vielfalt an
Regelungsmöglichkeiten beinhaltet. Jeder Fällantrag ist ein Einzelfall, der
auch jeweils erforderlicher Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der
Verwaltung bedarf. |
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Die
Herausforderung Klimawandel verlangt Mittel, die deutlich über die
Pflichtaufgaben einer Stadt hinausgehen. |
Die
Baumschutzsatzung ist eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Emmerich am
Rhein. |
Im Folgenden führt die
Stadtverwaltung die aktuellen Zahlen zu den beantragten Baumfällungen in der
Vergangenheit auf. Hier wird deutlich, dass die Berücksichtigung und Anwendung
der Baumschutzsatzung einen verwaltungstechnischen Aufwand hervorruft, welcher
jedoch in keinster Weise als Bürokratiemonster bezeichnet werden kann. Zudem
entstehen Synergieeffekte zu bereits beschlossenen Konzepten wie das
integrierte Klima-anpassungskonzept oder dem Insektenschutzkonzept.
Pro Jahr werden etwa 40-50
Fällanträge bearbeitet. Des Weiteren werden etwa 20 umfangreiche fachliche
Beratung zum Zustand und Pflege von Bäumen geführt. Im Allgemeinen wird
Fällanträgen in 85 bis 90% der Fälle zugestimmt. Die Ersatzpflanzungsmaßnahmen,
die 2020 gefordert wurden, werden im Herbst dieses Jahres kontrolliert und
begutachtet.
Dass Bäume vor Erreichen des für
die Baumschutzsatzung relevanten Durchmessers gefällt werden, wurde in der
Vergangenheit nicht beobachtet. Die CDU bezieht sich höchstwahrscheinlich auf
Einzelfälle, die der Verwaltung nicht bekannt sind. Eine ganz wesentliche
Funktion der Baumschutzsatzung ist die geordnete Festsetzung und Durchsetzung
von schützenden und erhaltenden Maßnahmen an Bäumen im Zusammenhang mit
Bauarbeiten aller Art. Hierbei geht es in besonderen um den Schutz des
Wurzelraumes bei Tiefbauarbeiten, als auch um den Schutz von Stamm- und
Kronenbereich. Die Anwendung bestehender fachlicher Normen für den Umgang mit Bäumen
hat in der Praxis ganz erheblich durch die Baumschutzsatzung gewonnen.
Die Baumschutzsatzung, das haben die positiven Erfahrungen der vergangenen
Jahre gezeigt, verhindert Bauvorhaben oder Investitionen nicht. Sie dient
vielmehr dazu, eine willkürliche und unkontrollierte Beseitigung oder
Schädigung von Großgrün zu verhindern. Soweit Bäume wegen anderer Belange
notwendiger Weise zu fällen sind, wird auf ihrer Grundlage ein angemessener
Ersatz durchgesetzt. Damit gelingt es den funktionell wirksamen Baumbestand,
der nicht allein gleichzusetzen ist mit der absoluten Anzahl der Bäume, auf
einem bestimmten Niveau zu halten.
Ferner wurden für die Debatte über die Baumschutzsatzung Frau Dohle vom
Naturschutzzentrum Kreis Kleve e.V. sowie Herr Hillmann von der Unteren
Natur-schutzbehörde des Kreises Kleve befragt. Beide würden die Abschaffung der
Baum-schutzsatzung als fatal ansehen. Herr Hillmann sieht in unserer
Baumschutzsatzung ein gutes Instrument, welches einen pauschalen Ansatz hat um
Bäume und ihren Habitus zu schützen.
Frau Dohle hebt hervor, dass
durch die Ersatzpflanzung die Möglichkeit besteht Zukunftsbäume zu pflanzen.
Das heißt, es können Bäume gepflanzt werden, die sich den Klimabedingungen gut
anpassen können. Dies ist gerade im Hinblick wichtig,
dass zurzeit viele unserer Standartbaumarten erkranken und absterben und somit
durch neuere klimaverträgliche Baumarten ersetzt werden können. Betroffen
hiervon sind zum Beispiel die Kastanien (Kastaniensterben), Eschen
(Eschentriebsterben) und Platanen (Masariabefall).
Vorschlag der Verwaltung
Aufgrund
der oben genannten Argumentation ist aus Sicht der Verwaltung die Beibehaltung
und Aktualisierung der städtischen Baumschutzsatzung vor dem Hintergrund des
Klimawandels mit seinen lokalen Auswirkungen das Mittel der Wahl. In dem im
vorherigen Tagesordnungspunkt diskutierten Entwurf sind einige
Lockerungen/Erleichterungen aufgenommen, welche die Betroffenen entlasten.
Gleichzeitig wird durch die Erhebung von Gebühren der Verwaltungsaufwand
ausgeglichen. Somit stellt die Baumschutzsatzung ein praxistaugliches
Instrument dar, welches in Zukunft weiterhin angewendet werden soll.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter