hier: Eingabe Nr. 19/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme
(kein Beschluss)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung
Per Schreiben vom 09.07.2021 hat ein Bürger
einen Antrag an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein gestellt, in der er auf
einige aus seiner Sicht problematische Gegebenheiten hinweist. Im Detail wurden
folgende sechs Punkte aufgeführt:
1. Am Haupteingang
des alten Rathauses soll der Treppenaufgang einseitig mit einer Rampe für
Rollstühle und Rollatoren versehen und innen ein Aufzug eingebaut werden, um
den barrierefreien Zugang zum Ratssaal und Europasaal zu erleichtern.
2. Bei den
Umgestaltungen am Geistmarkt und am Kleinen Löwen soll kein Kopfsteinpflaster
zum Einsatz kommen, da dies für Rollstuhlfahrer und Rollatorennutzer
Einschränkungen mit sich bringt.
3. Der ruhende
Verkehr am Geistmarkt lässt künftig wegen der Praxis für HNO und der Apotheke
Parkzeiten von 60 Minuten mit Parkscheibe zu, da die Behindertenparkplätze nur
mit entsprechendem Ausweis des Kreises Kleve genutzt werden dürfen, diese aber
nur restriktiv ausgestellt werden.
4. Die vorgenannte Problematik gilt auch für
Parkplätze direkt vor dem Rathaus.
5. Bei der
Umgestaltung sollen am Kleinen Löwen die Parkplätze Im Euwer gegenüber von
Lodewyks und die Zufahrt zu den Plätzen hinter der Apotheke und für die Hausärztin
erhalten bleiben.
6. In der
Steinstraße soll die zulässige maximale Parkdauer auf mindestens eine Stunde
erhöht werden, um die Ärzte Dr. Derks und Dr. Nieder sowie das Bürgerbüro
behindertengerecht in Ruhe aufsuchen zu können.
Stellungnahme der Verwaltung
Ein annährend gleichlautender Antrag wurde
bereits letztes Jahr durch den Petenten gestellt. Diese wurde im Rat der Stadt
Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 23.06.2020 (Vorlage 07 - 16 2282/2020)
beraten. Da erneut die gleichen Fragestellungen aufgeworfen wurden, wird
folgend die Stellungnahme der Verwaltung aus der früheren Ratsvorlage zitiert.
Diese gilt aus Sicht der Verwaltung weiterhin.
Die
zuständigen Fachbereiche haben die unterschiedlichen Teilanträge geprüft und
sind zu folgendem Ergebnis gekommen:
Zu
1.
Die
auf der Rückseite des Rathauses befindliche Rampe entspricht den einschlägigen
Vorschriften zum barrierefreien Bauen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden (DIN
18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich
zugängliche Gebäude, Ausgabe: 2010-10). Insoweit wurde in Ermangelung der
Notwendigkeit eine zweite Rampe an der Vorderseite des Rathauses zu errichten
bislang auf die Prüfung aus bau- und denkmalschutzrechtlicher Sicht verzichtet.
Ein
Aufzug befindet sich im Neubauteil des Rathauses. Der beantragte zusätzliche
Einbau eines Aufzugs im Altbauteil des Rathauses ähnlich des Aufzuges in der
Christuskirche scheitert vorbehaltlich einer näheren Prüfung von Statik und
Denkmalschutz schon daran, dass die Größe des Treppenauges hierfür nicht
ausreicht.
Zu 2.
Die
Anregungen zum Kopfsteinpflaster bei der Gestaltung des Geistmarkts und des
Kleinen Löwen wurde als Bürgeranregung in das Wettbewerbsverfahren aufgenommen
und bei der Juryentscheidung berücksichtigt. Über dieses Vorgehen wurde der
Petent bereits per E-Mail informiert.
Zu 3., 4. und 6.
Außerdem
besteht für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises die Möglichkeit auf dem
bewirtschafteten Teil des Geistmarktes und vor dem Rathaus den
Schwerbehindertenausweis auszulegen, so dass das Gültigkeitsdatum sichtbar ist,
und bei gleichzeitiger Nutzung der Parkscheibe bis zu vier Stunden zu parken
ohne einen Parkschein zu ziehen. Dies gilt ohne den speziellen blauen
Schwerbehindertenparkausweis, der an besondere gesundheitliche
Einschränkungen
gebunden ist, die vom Kreis Kleve auf dem Ausweis zuerkannt werden müssen
Seitens
der Verwaltung ist beabsichtigt, nach Fertigstellung der größeren Baumaßnahmen
in der Emmericher Innenstadt (Gesamtschule, Neumarkt, Geistmarkt/ Kleiner Löwe)
das Parkraumbewirtschaftungskonzept anzupassen. Hier werden die Parkzeit- und
Parkraumbewirtschaftungsregelungen -mit Blick auf die Änderungen durch die o.
g. Baumaßnahmen- kritisch geprüft und ggf. überarbeitet.
Insbesondere
die Steinstraße hat sich im Laufe der Jahre eher von einer Einkaufs- in eine
Dienstleistungsstraße entwickelt. Hierauf ist die entsprechende Parkdauer
anzupassen.
Die
Anregung wird in diesem Verfahren berücksichtigt.
Zu
5.
Die
Anregung zum Erhalt vorhandener Parkplätze bei der Gestaltung des Kleinen Löwen
wurde als Bürgeranregung in das Wettbewerbsverfahren aufgenommen und bei der
Juryentscheidung berücksichtigt. Über dieses Vorgehen wurde der Petent
ebenfalls bereits per E-Mail informiert.
Sachverhalt :
siehe Anlage
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister