hier: Heinrich-Bonnes-Weg, Heinrich-Butzfeld-Straße, Johann-Awater-Straße und Praestsches
Feld
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die unbeschränkte Widmung
der in der Vorlage näher bezeichneten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes NRW für den öffentlichen Verkehr.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Beschränkung des Widmungsinhaltes
auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg für die in der Vorlage näher bezeichneten
Wegeflächen.
Es handelt sich bei den zu widmenden Straßen um Gemeindestraßen, bei der
die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Träger der
Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
I. Ortsteil
Praest: Heinrich-Bonnes-Weg
Das Baugebiet P 3/2 - Pionierstraße/Nordost - ist im Rahmen eines
Erschließungsvertrages privat erschlossen worden. Nach den Regelungen dieses
Vertrages soll die Straßenfläche des Heinrich-Bonnes-Weges, Gemarkung Praest,
Flur 3, Flurstück 1346, nach Ausbau und Abnahme in das Eigentum der Stadt
übergehen, so dass die Stadt Emmerich am Rhein dann Träger der Straßenbaulast
wird. Dieses ist inzwischen geschehen.
Es handelt sich hierbei um eine Gemeindestraße, bei der die Belange der
Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Die Widmung der Straße
soll ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart, -zweck oder
Benutzerkreis erfolgen.
Die zu widmende Fläche ist im Anlageplan Nr. 01 zur Vorlage in grüner
Farbe dargestellt.
II. Ortsteil
Praest: Heinrich-Butzfeld-Straße, Johann-Awater-Straße, Praestsches Feld
Das Baugebiet P 3/1 – Raiffeisenstraße/Nord – ist ebenfalls im Rahmen
eines Erschließungs-vertrages privat erschlossen worden und auch hier sollen
nach den Regelungen dieses Vertrages die Straßenflächen nach Ausbau und Abnahme
in das Eigentum der Stadt übergehen, so dass die Stadt Emmerich am Rhein dann
Träger der Straßenbaulast wird. Dieses ist nun auch für die Straßenflächen
Heinrich-Butzfeld-Straße, Teilfläche der Johann-Awater-Straße und Praestsches
Feld geschehen.
Heinrich-Butzfeld-Straße
Die Heinrich-Butzfeld-Straße in der Gemarkung Praest, Flur 3 besteht aus
den Flurstücken 1388 1299 und 1367. Es handelt sich hierbei um eine
Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden
Grundstücke überwiegen. Die Widmung der Straße soll weitestgehend ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart, -zweck oder Benutzer-kreis
erfolgen.
Der im Süden, zwischen den Flurstücken 1395, 1401, 792 + 794, gelegene
Wegeteil des Flurstückes 1367 dient als Verbindung zum Bahnweg und soll eine
Widmungsbeschränkung auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg erhalten.
Im Anlageplan Nr. 02 zur Vorlage ist die zu widmende Fläche ohne
Widmungsbeschränkung in grüner Farbe und die zu widmende Fläche mit
Widmungsbeschränkung auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg in gelber Farbe
dargestellt.
Johann-Awater-Straße
Die Straßenfläche der Gemeindestraße Johann-Awater-Straße hat bereits in
2012 eine Widmung ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart, -zweck
oder Benutzerkreis erhalten. Im Rahmen des Straßenausbaues der
Heinrich-Butzfeld-Straße hat eine Neuparzellierung der Straßenflächen
stattgefunden und dabei ist der Straßenfläche Johann-Awater-Straße eine
Teilfläche zugeschlagen worden. Die im Anlageplan Nr. 03 zur Vorlage in grüner
Farbe dargestellte Teilfläche des Flurstückes 1387 in der Gemarkung Praest,
Flur 3, soll ebenfalls eine Widmung ohne Beschränkung auf eine bestimmte
Benutzungsart, -zweck oder Benutzerkreis erhalten.
Praestsches Feld
Die Straßenfläche Praestsches Feld in der Gemarkung Praest, Flur 3,
besteht aus den Flurstücken 1157, 1371 und 1002. Ausgebaut und Abgenommen ist
die Straße zwischen Grüne Straße Hausnummern 156 + 158 im Norden und
Heinrich-Bienen-Straße Hausnummer 11 im Süden. Der Ausbau der restlichen
Straßenfläche ist in absehbare Zeit nicht vorgesehen.
Bei der ausgebauten Straßenfläche handelt es sich um eine
Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden
Grundstücke überwiegen. Die Widmung der Straße Praestsches Feld soll ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart, -zweck oder Benutzerkreis
erfolgen.
Die zu widmende Fläche ist im Anlageplan Nr. 04 zur Vorlage in grüner
Farbe dargestellt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter