Betreff
Widmung von Straßen in Emmerich am Rhein;
hier: Heinrich-Bonnes-Weg, Heinrich-Butzfeld-Straße, Johann-Awater-Straße und Praestsches
Feld
Vorlage
05 - 17 0328/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die unbeschränkte Widmung der in der Vorlage näher bezeichneten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW für den öffentlichen Verkehr.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Beschränkung des Widmungsinhaltes auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg für die in der Vorlage näher bezeichneten Wegeflächen.

 

Es handelt sich bei den zu widmenden Straßen um Gemeindestraßen, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

I. Ortsteil Praest: Heinrich-Bonnes-Weg

 

Das Baugebiet P 3/2 - Pionierstraße/Nordost - ist im Rahmen eines Erschließungsvertrages privat erschlossen worden. Nach den Regelungen dieses Vertrages soll die Straßenfläche des Heinrich-Bonnes-Weges, Gemarkung Praest, Flur 3, Flurstück 1346, nach Ausbau und Abnahme in das Eigentum der Stadt übergehen, so dass die Stadt Emmerich am Rhein dann Träger der Straßenbaulast wird. Dieses ist inzwischen geschehen.

 

Es handelt sich hierbei um eine Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Die Widmung der Straße soll ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart, -zweck oder Benutzerkreis erfolgen.

 

Die zu widmende Fläche ist im Anlageplan Nr. 01 zur Vorlage in grüner Farbe dargestellt.

 

 

 

II. Ortsteil Praest: Heinrich-Butzfeld-Straße, Johann-Awater-Straße, Praestsches Feld

 

Das Baugebiet P 3/1 – Raiffeisenstraße/Nord – ist ebenfalls im Rahmen eines Erschließungs-vertrages privat erschlossen worden und auch hier sollen nach den Regelungen dieses Vertrages die Straßenflächen nach Ausbau und Abnahme in das Eigentum der Stadt übergehen, so dass die Stadt Emmerich am Rhein dann Träger der Straßenbaulast wird. Dieses ist nun auch für die Straßenflächen Heinrich-Butzfeld-Straße, Teilfläche der Johann-Awater-Straße und Praestsches Feld geschehen.

 

Heinrich-Butzfeld-Straße

Die Heinrich-Butzfeld-Straße in der Gemarkung Praest, Flur 3 besteht aus den Flurstücken 1388 1299 und 1367. Es handelt sich hierbei um eine Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Die Widmung der Straße soll weitestgehend ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart, -zweck oder Benutzer-kreis erfolgen.

 

Der im Süden, zwischen den Flurstücken 1395, 1401, 792 + 794, gelegene Wegeteil des Flurstückes 1367 dient als Verbindung zum Bahnweg und soll eine Widmungsbeschränkung auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg erhalten.

 

Im Anlageplan Nr. 02 zur Vorlage ist die zu widmende Fläche ohne Widmungsbeschränkung in grüner Farbe und die zu widmende Fläche mit Widmungsbeschränkung auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg in gelber Farbe dargestellt.

 

Johann-Awater-Straße

Die Straßenfläche der Gemeindestraße Johann-Awater-Straße hat bereits in 2012 eine Widmung ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart, -zweck oder Benutzerkreis erhalten. Im Rahmen des Straßenausbaues der Heinrich-Butzfeld-Straße hat eine Neuparzellierung der Straßenflächen stattgefunden und dabei ist der Straßenfläche Johann-Awater-Straße eine Teilfläche zugeschlagen worden. Die im Anlageplan Nr. 03 zur Vorlage in grüner Farbe dargestellte Teilfläche des Flurstückes 1387 in der Gemarkung Praest, Flur 3, soll ebenfalls eine Widmung ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart, -zweck oder Benutzerkreis erhalten.

 

Praestsches Feld

Die Straßenfläche Praestsches Feld in der Gemarkung Praest, Flur 3, besteht aus den Flurstücken 1157, 1371 und 1002. Ausgebaut und Abgenommen ist die Straße zwischen Grüne Straße Hausnummern 156 + 158 im Norden und Heinrich-Bienen-Straße Hausnummer 11 im Süden. Der Ausbau der restlichen Straßenfläche ist in absehbare Zeit nicht vorgesehen.

 

Bei der ausgebauten Straßenfläche handelt es sich um eine Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Die Widmung der Straße Praestsches Feld soll ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart, -zweck oder Benutzerkreis erfolgen.

 

Die zu widmende Fläche ist im Anlageplan Nr. 04 zur Vorlage in grüner Farbe dargestellt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter