Betreff
Befristete Aussetzung der Hundesteuer für Hunde aus dem Tierschutz;
hier: Eingabe Nr. 11/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 17 0331/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Eingabe in der nächsten Sitzung der AG Haushalt zu beraten.

 

Sachdarstellung :

 

Die Eingabe wird von der Verwaltung als Anregung verstanden, das Thema Tierwohl im Kontext der fiskalischen Auswirkungen zu betrachten.  

Mit dem Aussetzen der Hundesteuer wird nur eine Tierart exemplarisch benannt; ebenfalls ist eine Konkretisierung des Kreises der Begünstigten und der Tierschutzeinrichtungen noch offen.

Städte wie Duisbug und Mannheim, die den Vorschlag in ähnlicher Weise umgesetzt haben, haben das restriktiv geregelt.

 

Bevor in dieser Stelle zu viele noch offene Details angesprochen werden, stellt sich für die Verwaltung die Frage, ob nicht eine erweiterte Betrachtungsweise dem Tierwohl mehr nützen könnte als die Fokussierung auf Hunde.

 

Offen ist auch die Frage der Refinanzierung dieser neuen freiwilligen Leistung. Mit der Einrichtung der AG Haushalt haben Politik und Verwaltung vereinbart, Haushaltskonsolidierung zu betreiben.

Das bedeutet in diesem Fall, dass es eine Gegenfinanzierung geben muss, um zusätzliche Aufwendungen darzustellen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister