Kenntnisnahme (kein
Beschluss)
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gem. § 6 a Abs. 2
der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW darf auf dem
Gebiet eines Schulträgers die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen
die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der
kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden
Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl,
ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen bei einem Rechenwert
kleiner als 15 (wie in Emmerich), auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet.
Die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen kann aus pädagogischen,
schulorganisatorischen oder baulichen Gründen unterschritten werden. Der
Schulträger hat die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres
zu berechnen und der Schulaufsichtsbehörde weiterzuleiten.
Damit die
Grundschulen bei den Schulanmeldungen in der 44. Kalenderwoche (Anmeldewoche: 02. – 05. November 2021)
bereits darüber informiert sind, mit wie vielen Eingangsklassen sie kalkulieren
können, wurde eine Berechnung und Verteilung anhand der derzeit bekannten
relevanten Schülerzahl und unter Berücksichtigung einer Prognoseberechnung
unter Berücksichtigung der letzten drei Einschulungsjahrgänge für das Einschulungsjahr
2022/23 durchgeführt.
Nach Beendigung des
Anmeldevorgangs und Ermittlung der tatsächlichen Anmeldezahlen wird dem
Schulausschuss (voraussichtlich in der Sitzung am 25. November 2021) eine aktualisierte
Berechnung und Verteilung der Eingangsklassen als Beschlussvorlage vorgelegt.
Für die o. g.
Prognoseberechnungen wurden die im Anmeldezeitraum (01.10.2015 bis 30.09.2016)
geborenen Kinder, sowie die Kinder aus dem letzten Einschulungsjahrgang, die
zurück gestellt wurden mit der durchschnittlichen Übergangsquote der letzten
drei Jahre (95 %) errechnet. Bei der danach zu berücksichtigenden Schülerzahl
von 273 Schülerinnen und Schüler (SuS) ergibt sich eine kommunale Klassenrichtzahl
von 12 Eingangsklassen (ungerundet 11,869565…).
Anmerkungen zum
aktuellen Einschulungsjahrgang
Für die
Grundschulen kann es aufgrund der oben genannten Prognose folgenden Eingangsklassenverteilung
kommen:
Rheinschule 2
Eingangsklassen
Leegmeerschule 3 Eingangsklassen
Liebfrauenschule 3 Eingangsklassen
St. Georg-Schule Hüthum 2 Eingangsklassen
Michaelschule 1 Eingangsklasse
Luitgardisschule Elten 1 Eingangsklasse
Die tatsächliche Klassenverteilung kann erst nach abgeschlossenem
Anmeldeverfahren erfolgen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister