Betreff
Information über Lüftung von klassenräumen
Vorlage
04 - 17 0346/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,

Sachdarstellung :

 

In Anlehnung an die Empfehlungen des Umweltbundesamtes hat die Stadt Emmerich als Schulträger bereits im letzten Jahr den Schulen die Empfehlung gegeben zur Durchlüftung von Unterrichtsräumen auf Stoßlüftungen zu setzen. Die Anschaffung von Lüftungsgeräte war bisher – auch aufgrund der Empfehlungen des Umweltbundesamtes – nicht vorgesehen.

 

Das Umweltbundesamt hat seine Stellungnahme zum Thema „Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen“ Anfang Juli dieses Jahres noch einmal überarbeitet. Das Ergebnis und die darauf anschließende Bereitstellung von weiteren Fördermitteln durch den Bund ist in der Presse jedoch nicht richtig dargestellt worden, da das Bundesamt – anders als teilweise in der Presse vermittelt wurde – von seiner Grundaussage nicht abgewichen ist.

 

Demnach tragen Masken maßgeblich zur Vermeidung direkter Infektionen im Nahfeld und zur Abschwächung der Emission virushaltiger Partikel in der Raumluft bei. Aktuelle Untersuchungen der Universität Bonn bestätigen die hohe Wirksamkeit von Masken (Reduzierung der infektiösen Aerosolpartikel im Raum um mehr als 99 Prozent).

 

Das Tragen von Masken durch die Schülerinnen und Schüler (SuS) im Unterricht, wie es das Land bereits für die erste Zeit nach den Ferien vorgeschrieben hat, ist somit das erste Mittel zur Reduzierung der Viruslast in der Raumluft.

 

Ergänzt werden sollte dies durch regelmäßiges Lüften über die Fenster. Neben der Einhaltung der Hygieneregeln („AHA“) bleibt das Lüften die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmenge in der Raumluft. Die v. g. Formel ist daher auf AHA+L (Abstand halten, Hände waschen, (Alltags-)Maske tragen + Lüften) erweitert worden.

 

Eine sinnvolle Alternative zur Lüftung über die Fenster ist der Einbau stationärer (fest installierter) raumlufttechnischer (RLT-) Anlagen. Die Nachrüstung ist jedoch mit einem erheblichen Aufwand verbunden und kurzfristig nicht umsetzbar. Eine weitere Möglichkeit, die Raumluft von der Virenlast zu befreien, sind mobile Luftfilteranlagen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass mobile Luftreinigungsgeräte die Notwendigkeit für das Lüften nicht ersetzen können. Die mobilen Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger regelmäßig gelüftet werden.

 

An den Empfehlungen des Umweltbundesamtes angelehnte neue Bundesförderung für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten bezieht daher die Einteilung der Unterrichtsräume durch das Umweltbundesamt in drei Kategorien mit ein.

1.    Kategorie: Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fester weit zu öffnen)

2.    Kategorie: Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar, bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt)

3.    Kategorie: nicht zu belüftende Räume

 

Eine Förderung erfolgt nur für Räume der Kategorie 2. Alle Unterrichtsräume in den acht Schulen der Stadt Emmerich am Rhein können zur Durchlüftung ausreichend geöffnet werden und müssen somit der Kategorie 1 zugeordnet werden, so dass eine finanzielle Förderung für eine eventuelle Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräte für diese Räume nicht möglich ist.

 

Eine aktuelle Studie des Instituts für Gebäudeenergetik, Thermotechnik und Energiespeicherung der Universität Stuttgart bestätigt die Erkenntnis, dass Stoßlüften zwingend ist, um die Aerosolkonzentration für den folgenden Unterricht zu senken. Demgegenüber sei der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte grundsätzlich nicht zu empfehlen, da diese „aller Voraussicht nach nicht langfristig von den Nutzerinnen akzeptiert werden“ weil auf Dauer die Geräuschbelastung zu groß und die Luftgeschwindigkeit der Raumluftausströmung zu hoch sei.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

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Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister