Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
Sachdarstellung :
In Anlehnung an die Empfehlungen des Umweltbundesamtes hat die Stadt
Emmerich als Schulträger bereits im letzten Jahr den Schulen die Empfehlung
gegeben zur Durchlüftung von Unterrichtsräumen auf Stoßlüftungen zu setzen. Die
Anschaffung von Lüftungsgeräte war bisher – auch aufgrund der Empfehlungen des
Umweltbundesamtes – nicht vorgesehen.
Das Umweltbundesamt hat seine Stellungnahme zum Thema „Lüftung,
Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen“ Anfang Juli dieses Jahres
noch einmal überarbeitet. Das Ergebnis und die darauf anschließende
Bereitstellung von weiteren Fördermitteln durch den Bund ist in der Presse
jedoch nicht richtig dargestellt worden, da das Bundesamt – anders als
teilweise in der Presse vermittelt wurde – von seiner Grundaussage nicht abgewichen
ist.
Demnach tragen Masken maßgeblich zur Vermeidung direkter Infektionen im
Nahfeld und zur Abschwächung der Emission virushaltiger Partikel in der
Raumluft bei. Aktuelle Untersuchungen der Universität Bonn bestätigen die hohe
Wirksamkeit von Masken (Reduzierung der infektiösen Aerosolpartikel im Raum um
mehr als 99 Prozent).
Das Tragen von Masken durch die Schülerinnen und Schüler (SuS) im
Unterricht, wie es das Land bereits für die erste Zeit nach den Ferien
vorgeschrieben hat, ist somit das erste Mittel zur Reduzierung der Viruslast in
der Raumluft.
Ergänzt werden sollte dies durch regelmäßiges Lüften über die Fenster.
Neben der Einhaltung der Hygieneregeln („AHA“) bleibt das Lüften die wichtigste
Maßnahme zur Reduzierung der Virenmenge in der Raumluft. Die v. g. Formel ist
daher auf AHA+L (Abstand halten, Hände waschen, (Alltags-)Maske tragen +
Lüften) erweitert worden.
Eine sinnvolle Alternative zur Lüftung über die Fenster ist der Einbau
stationärer (fest installierter) raumlufttechnischer (RLT-) Anlagen. Die
Nachrüstung ist jedoch mit einem erheblichen Aufwand verbunden und kurzfristig
nicht umsetzbar. Eine weitere Möglichkeit, die Raumluft von der Virenlast zu
befreien, sind mobile Luftfilteranlagen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass
mobile Luftreinigungsgeräte die Notwendigkeit für das Lüften nicht ersetzen
können. Die mobilen Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch
Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase
aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger
regelmäßig gelüftet werden.
An den Empfehlungen des Umweltbundesamtes angelehnte neue
Bundesförderung für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten bezieht
daher die Einteilung der Unterrichtsräume durch das Umweltbundesamt in drei
Kategorien mit ein.
1.
Kategorie:
Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fester
weit zu öffnen)
2.
Kategorie:
Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage,
Fenster nur kippbar, bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt)
3.
Kategorie:
nicht zu belüftende Räume
Eine Förderung erfolgt nur für Räume der Kategorie 2. Alle
Unterrichtsräume in den acht Schulen der Stadt Emmerich am Rhein können zur
Durchlüftung ausreichend geöffnet werden und müssen somit der Kategorie 1
zugeordnet werden, so dass eine finanzielle Förderung für eine eventuelle
Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräte für diese Räume nicht möglich ist.
Eine aktuelle Studie des Instituts für Gebäudeenergetik, Thermotechnik
und Energiespeicherung der Universität Stuttgart bestätigt die Erkenntnis, dass
Stoßlüften zwingend ist, um die Aerosolkonzentration für den folgenden
Unterricht zu senken. Demgegenüber sei der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte
grundsätzlich nicht zu empfehlen, da diese „aller Voraussicht nach nicht
langfristig von den Nutzerinnen akzeptiert werden“ weil auf Dauer die
Geräuschbelastung zu groß und die Luftgeschwindigkeit der Raumluftausströmung
zu hoch sei.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
.
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister