Betreff
Stellenplan 2021;
hier: 1. Änderung
Vorlage
01 - 17 0348/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die in der Anlage abgebildete 1. Änderung des Stellenplans 2021.

 

Sachdarstellung :

 

I. Rechtliche Grundlagen

Gem. § 41 GO NRW obliegt dem Rat die Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans. Der Stellenplan ist Anlage des Haushaltsplanes (§ 79 Abs. 2 Satz 2 GO NRW); er kann anlassbezogen unterjährig durch entsprechende Beschlussfassung geändert werden.

 

Nach § 8 GemHVO hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten auszuweisen.

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde in der Sitzung des Rates am 23.02.2021 beschlossen. Die Fortschreibung des Stellenplans in Form der 1. Änderung wird vornehmlich erforderlich durch

 

Ø zwischenzeitlich initiierte Stellenneubewertungen,

Ø abgeschlossene Stellenbemessungen (2020/21: Stellenbedarfsermittlung im Fachbereich 4 – Jugend, Schule und Sport (hier: Tagesbetreuung / Tagespflege, Jugendarbeit / Jugendschutz, Jugendgerichtshilfe),

Ø unterjährig identifizierte Mehrbedarfe in den Bereichen Fachbereich 2 / Finanzcontrolling sowie Fachbereich 6 / Feuerwehr sowie

Ø die Streichung von Stellen, die bei Verabschiedung des Haushaltes 2021 einen
kw (künftig wegfallend) – Vermerk ausgewiesen haben.

 

 

Unter Ziffer II. werden die sich ergebenden Veränderungen je Organisationseinheit ausgewiesen und erläutert.

 

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden zur beabsichtigten 1. Änderung des Stellenplanes 2021 beteiligt.

 

 

 

 

II. Anpassungen des Stellenplans 2021 sortiert nach Organisationseinheiten

 

 

FB 1 / Zentrale Dienste

0,00 Umwandlung einer 1,00 EG 9b-Stelle in eine 1,00 EG 11-Stelle

0,00 Umwandlung von drei 1,00 EG 9b-Stellen in drei 1,00 EG 10-Stellen

 

Im Hinblick auf die künftigen Anforderungen der voranschreitenden Digitalisierung wurden die Aufgabenzuschnitte der IT-Stellen überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurden Aufgaben des „Prozessmanagements“ als ein Schwerpunkt abgebildet, wodurch die hiermit betraute Stelle als ein Bindeglied zwischen den Bereichen IT und Organisation fungiert. Die Neubewertung der Stellen führt zu den vorgenannten Umwandlungen.

 

 

FB 2 / Finanzen

0,00 Umwandlung einer 1,00 EG 9b-Stelle in eine 1,00 EG 11-Stelle

0,00 Umwandlung einer 1,00 EG 9b-Stelle in eine 1,00 EG 9c-Stelle                                  

0,00 Umwandlung einer 1,00 EG 6-Stelle in eine 1,00 EG 8-Stelle

 

Die im Stellenplan 2021 neu abgebildete Stelle des Beteiligungsmanagements sowie eine Stelle im Bereich „Tax Compliance Management“ (beide im Sachgebiet Kämmerei) wurden neu beschrieben und bewertet. Die aktualisierten Aufgabenzuschnitte führen zu den ausgewiesenen Umwandlungen nach EG 9c (Tax Compliance Management) bzw. EG 11 (Beteiligungsmanagement).

 

Die laufende Umstrukturierung im Sachgebiet „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“ hat
u. a. die Aufgabenveränderung einer Stelle im Bereich der Stadtkasse zur Folge. Nach  Bewertung des neuen Stellenprofils ist die Umwandlung einer EG 6-Stelle in eine EG 8-Stelle erforderlich.

 

 

+1,00 Einrichtung einer 1,00 EG 10 Stelle (SG Kämmerei – Controlling)

 

Zu den Haushaltsplanberatungen 2020 wurde aus den Reihen der politischen Entscheidungsträger (hier: Antrag XXXIV/2020 der BGE-Ratsfraktion vom 19. November 2019) u.a. die Stärkung des Finanz- und Beteiligungscontrollings angeregt.

 

Vor dem Hintergrund des zum Zeitpunkt der Haushaltsplanberatungen 2020 laufenden Stellenbesetzungsverfahrens „Stadtkämmerer/-in“ wurde Konsens darüber erzielt,

„die Entscheidung über die organisatorische und personelle Ausgestaltung des Finanz- und Beteiligungscontrollings unter Einbeziehung des neuen Stelleninhabers / der neuen Stelleninhaberin zu treffen“.

(vgl. Beschlussfassung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.02.2020; Budgetbeschluss 100 „Fachbereich 1 –Zentrale Dienste“; Vorlage Nr. 01-16 2168/2020).

 

Die neue Kämmerin hat ihren Dienst zwischenzeitlich aufgenommen und im Sachgebiet Kämmerei, Bereich „Controlling“ einen entsprechenden Personalbedarf (+ 1 Stelle geh. Dienst) identifiziert.

 

 

 

 

FB 4 / Jugend, Schule und Sport

+1,00 Einrichtung einer 1,00 S11b-Stelle, Leitung 2. Jugendeinrichtung

 

In der Sitzungsfolge JHA 01.06.2021; HFA und Rat 29.06.2021 (Vorlage 04-17 151/2021/1) wurde das „Konzept für eine zweite Jugendeinrichtung“ im Grundsatz beschlossen; den Konsens über den Standort gilt es noch herbeizuführen.

Das Konzept weist folgenden personellen Mehrbedarf aus (vgl. Seite 7; Ziffer 4):

 

Ø  Leitung (1 Stelle –Sozialpädagog*in /-arbeiter*in in Kombination mit mobiler aufsuchender Arbeit)

Ø  Bundesfreiwilligendienstleistende*r (BFDLer*in)

 

Die neu im Stellenplan ausgewiesene S11b-Vollzeitstelle ist die Voraussetzung zur Ausschreibung der Leitungsposition und zur Einstellung einer/eines Sozialpädagogen/-pädagogin bzw. einer/eines Sozialarbeiterin /Sozialarbeiters; Bundesfreiwilligendienstleistende sind nicht im Stellenplan auszuweisen.

 

 

0,00 Umwandlung von 0,20 EG 5-Stellenanteilen in 0,20 EG 8-Stellenanteile

 

Aufgrund des Austritts bzw. internen Wechsels zweier Teilzeitmitarbeiterinnen im Sachgebiet „Schule und Sport“ wurden die vorhandenen Stellenanteile zu einer veränderten Teilzeitstelle kombiniert. Die bisher nach EG 5 ausgewiesenen 0,20 Stellenanteile sind künftig nach EG 8 zu bewerten.

 

 

+0,29 Einrichtung von 0,29 S11b-Stellenanteilen im Bereich „Jugendarbeit / Jugendschutz“

 

Die im Jahr 2020 unter externer Begleitung begonnene Stellenbemessung in Teilbereichen des Fachbereichs 4 wird im Monat September 2021 abgeschlossen. Im Aufgabenbereich „Jugendarbeit / Jugendschutz“ ergibt sich ein Mehrbedarf von 0,29 VZÄ. Dieses Ergebnis wird durch die Schaffung von 0,29 S11b-Stellenanteilen im Stellenplan 2021 abgebildet.

 

 

FB 5 / Stadtentwicklung

-1,00    Wegfall einer 1,00 EG 12-Stelle mit kw-Vermerk

 

Im Bereich der unteren Bauaufsicht schied eine langzeiterkrankte Mitarbeiterin aus dem Beschäftigungsverhältnis aus. Da die bisher besetzte Stelle mit einem kw-Vermerk versehen ist, werden 1,00 EG 12-Stellenanteile nicht länger ausgewiesen.

 

 

+0,20   Einrichtung von 0,20 EG 12-Stellenanteilen

 

Aufgrund des Austritts einer Teilzeitmitarbeiterin im Bereich Tiefbau / Betuwe wurden die vorhandenen Stellenanteile überprüft und an die derzeit tatsächlichen Anforderungen angepasst. Der festgestellte Mehrbedarf von 0,20 VZÄ ist durch die Schaffung der entsprechenden EG 12-Stellenanteile abzubilden.

 

 

 

 

FB 6 / Bürgerservice und Ordnung

+1,00   Einrichtung einer 1,00 A9 L1E2-Stelle im feuerwehrtechnischen Dienst

 

Der im Zuge der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans festgestellte Personalmehrbedarf im feuerwehrtechnischen Dienst wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29. Juni 2021 im Rahmen eines Sachstandsberichts der Fachbereichsleitung 6 vorgestellt (vgl. Verwaltungsvorlage Nr. 06-17 0278/2021).

Dem Rat wurde empfohlen (s. Beschlussfassung zu 3.), „den Stellenplan 2021 um eine zusätzliche Beamtenstelle A9 – Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt- zu ergänzen.“

Mit der 1. Änderung des Stellenplans wird diese Empfehlung umgesetzt. 

 

 

0,00     Umwandlung einer 1,00 A9 L1E2-Stelle in eine A11-Stelle

 

Im Rahmen der durch die Fa. Forplan GmbH (Begleitung bei der Erstellung des Brandschutzbedarfsplan) durchgeführten Organisationsuntersuchung wurde u. a. auch das Profil der Leitung der Feuerwehr betrachtet. Dies führte in Folge zu einer Neubewertung der Stelle nach Besoldungsgruppe A11 (bisher A9 mit Zulage). Aufgrund dessen wird die vorhandene 1,00 A9 L1E2-Stelle in eine A11-Stelle umgewandelt.

 

 

+1,00   Einrichtung einer 1,00 EG 6-Stelle, dafür Wegfall einer 0,60 A8-Stelle

-0,60    Wegfall einer 0,60 A8-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 EG 6-Stelle

 

Das Aufgabenprofil einer Stelle des Bürgerbüros wurde durch zusätzlich notwendige Tätigkeiten erweitert, wodurch sich ein Mehrbedarf von 0,40 VZÄ ergibt.

Nach Austritt der bisherigen Stelleninhaberin (Beamtin) aus dem aktiven Dienst, soll die entstandene Vollzeitstelle künftig als Beschäftigtenstelle nach Entgeltgruppe 6 ausgewiesen werden.

 

 

0,00     Umwandlung einer 1,00 A9L1E2-Stelle in eine 1,00 A9L2E1-Stelle

 

Eine Stelle des ordnungsbehördlichen Außendienstes ist künftig der Laufbahngruppe 2,

1. Einstiegsamt zuzuordnen und entsprechend umzuwandeln.

 

FB 7 / Arbeit und Soziales

 

-1,00    Wegfall einer 1,00 EG 8-Stelle mit kw-Vermerk

 

Durch die verwaltungsinterne Umsetzung der bisherigen Stelleninhaberin greift der an dieser 1,00 EG 8-Stelle des Bereichs Leistungsgewährung SGB II angebrachte kw-Vermerk, wodurch die Stelle ab sofort wegfällt.

 

           

-1,00    Wegfall einer 1,00 EG 9c-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 A10-Stelle

 1,00    Einrichtung einer 1,00 A10-Stelle dafür Wegfall einer 1,00 EG 9c-Stelle

 

Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes zum Stadtinspektor soll ein Beamtenanwärter auf eine Stelle im Bereich der Leistungsgewährung SGB II übernommen werden. Um die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, wird eine 1,00 EG 9c-Beschäftigtenstelle in eine 1,00 A10-Beamtenstelle umgewandelt.

 

 

 

III.        Ausweisung der unter II. genannten Veränderungen im Stellenplan

 

§ 8 GemHVO gibt die Ausweisung der Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der tariflich Beschäftigten – hier unterteilt in Verwaltungsdienst und Sozial- und Erziehungsdienst- in Stellenplänen und Stellenübersichten als Anlage zum Haushaltsplan verbindlich vor.

Stellenplanänderungen sind mitunter mehrfach in den unterschiedlichen verbindlichen Mustern abzubilden.

Infolge dessen führen die unter II. abschließend benannten Änderungen in den nachfolgend benannten Teilplänen / Übersichten zu Modifizierungen:

 

Ø                                                  Stellenplan 2021 Teil A:  Beamtinnen und Beamte –Kommunalverwaltung-,

Ø                                                  Stellenübersicht 2021 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten – Beamtinnen und Beamte Kernverwaltung,

Ø                                                  Stellenplan 2021 Teil B: Tarifbeschäftigte, soweit nicht Sozial- und Erziehungsdienst,

Ø                                                  Stellenübersicht 2021 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten –Tarifbeschäftigte-,

Ø                                                  Stellenplan 2021 Teil B: Tarifbeschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst,

Ø                                                  Stellenübersicht 2021 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten – Tarifbeschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst-,

Ø                                                  Stellenplan 2021 Teil A Beamte –Erläuterung-,

Ø                                                  Stellenplan 2021 Erläuterung Teil B: Tarifbeschäftigte (einschl. Sozial- und Erziehungsdienst) 

 

Die mit der 1. Änderung des Stellenplanes 2021 zu beschließenden Änderungen sind der Anlage farblich kenntlich gemacht.

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel, die die sich aus der 1. Änderung des Stellenplanes ergebenden finanziellen Auswirkungen (Mehr-/Minderausgaben) berücksichtigen, stehen im Haushalt 2021 (hier: Personalkosten in den jeweiligen Produkten) zur Verfügung.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister