hier: 1. Änderung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die in der Anlage
abgebildete 1. Änderung des Stellenplans 2021.
Sachdarstellung :
I.
Rechtliche Grundlagen
Gem.
§ 41 GO NRW obliegt dem Rat die Beschlussfassung über den Erlass der
Haushaltssatzung und des Stellenplans. Der Stellenplan ist Anlage des
Haushaltsplanes (§ 79 Abs. 2 Satz 2 GO NRW); er kann anlassbezogen unterjährig
durch entsprechende Beschlussfassung geändert werden.
Nach
§ 8 GemHVO hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der
Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten
auszuweisen.
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde in der Sitzung des
Rates am 23.02.2021 beschlossen. Die Fortschreibung des Stellenplans in Form
der 1. Änderung wird vornehmlich erforderlich durch
Ø zwischenzeitlich
initiierte Stellenneubewertungen,
Ø abgeschlossene
Stellenbemessungen (2020/21:
Stellenbedarfsermittlung im Fachbereich 4 – Jugend,
Schule und Sport (hier: Tagesbetreuung / Tagespflege, Jugendarbeit /
Jugendschutz, Jugendgerichtshilfe),
Ø unterjährig identifizierte
Mehrbedarfe in den Bereichen Fachbereich 2 / Finanzcontrolling sowie
Fachbereich 6 / Feuerwehr sowie
Ø die Streichung von Stellen,
die bei Verabschiedung des Haushaltes 2021 einen
kw (künftig wegfallend) – Vermerk ausgewiesen haben.
Unter
Ziffer II. werden die sich ergebenden Veränderungen je Organisationseinheit
ausgewiesen und erläutert.
Der
Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden zur beabsichtigten 1.
Änderung des Stellenplanes 2021 beteiligt.
II.
Anpassungen des Stellenplans 2021 sortiert nach Organisationseinheiten
FB
1 / Zentrale Dienste
0,00
Umwandlung einer 1,00 EG 9b-Stelle in eine 1,00 EG 11-Stelle
0,00
Umwandlung von drei 1,00 EG 9b-Stellen in drei 1,00 EG 10-Stellen
Im
Hinblick auf die künftigen Anforderungen der voranschreitenden Digitalisierung
wurden die Aufgabenzuschnitte der IT-Stellen überarbeitet. In diesem
Zusammenhang wurden Aufgaben des „Prozessmanagements“ als ein Schwerpunkt
abgebildet, wodurch die hiermit betraute Stelle als ein Bindeglied zwischen den
Bereichen IT und Organisation fungiert. Die Neubewertung der Stellen führt zu
den vorgenannten Umwandlungen.
FB
2 / Finanzen
0,00
Umwandlung einer 1,00 EG 9b-Stelle in eine 1,00 EG 11-Stelle
0,00
Umwandlung einer 1,00 EG 9b-Stelle in eine 1,00 EG 9c-Stelle
0,00
Umwandlung einer 1,00 EG 6-Stelle in eine 1,00 EG 8-Stelle
Die
im Stellenplan 2021 neu abgebildete Stelle des Beteiligungsmanagements sowie
eine Stelle im Bereich „Tax Compliance Management“ (beide im Sachgebiet
Kämmerei) wurden neu beschrieben und bewertet. Die aktualisierten
Aufgabenzuschnitte führen zu den ausgewiesenen Umwandlungen nach EG 9c (Tax
Compliance Management) bzw. EG 11 (Beteiligungsmanagement).
Die
laufende Umstrukturierung im Sachgebiet „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“
hat
u. a. die Aufgabenveränderung einer Stelle im Bereich der Stadtkasse zur Folge.
Nach Bewertung des neuen Stellenprofils
ist die Umwandlung einer EG 6-Stelle in eine EG 8-Stelle erforderlich.
+1,00
Einrichtung einer 1,00 EG 10 Stelle (SG Kämmerei – Controlling)
Zu
den Haushaltsplanberatungen 2020 wurde aus den Reihen der politischen
Entscheidungsträger (hier: Antrag XXXIV/2020 der BGE-Ratsfraktion vom 19.
November 2019) u.a. die Stärkung des Finanz- und Beteiligungscontrollings
angeregt.
Vor
dem Hintergrund des zum Zeitpunkt der Haushaltsplanberatungen 2020 laufenden
Stellenbesetzungsverfahrens „Stadtkämmerer/-in“ wurde Konsens darüber erzielt,
„die
Entscheidung über die organisatorische und personelle Ausgestaltung des Finanz-
und Beteiligungscontrollings unter Einbeziehung des neuen Stelleninhabers / der
neuen Stelleninhaberin zu treffen“.
(vgl.
Beschlussfassung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.02.2020;
Budgetbeschluss 100 „Fachbereich 1 –Zentrale Dienste“; Vorlage Nr. 01-16
2168/2020).
Die
neue Kämmerin hat ihren Dienst zwischenzeitlich aufgenommen und im Sachgebiet
Kämmerei, Bereich „Controlling“ einen entsprechenden Personalbedarf (+ 1 Stelle
geh. Dienst) identifiziert.
FB
4 / Jugend, Schule und Sport
+1,00
Einrichtung einer 1,00 S11b-Stelle, Leitung 2. Jugendeinrichtung
In
der Sitzungsfolge JHA 01.06.2021; HFA und Rat 29.06.2021 (Vorlage 04-17
151/2021/1) wurde das „Konzept für eine zweite Jugendeinrichtung“ im Grundsatz
beschlossen; den Konsens über den Standort gilt es noch herbeizuführen.
Das
Konzept weist folgenden personellen Mehrbedarf aus (vgl. Seite 7; Ziffer 4):
Ø Leitung
(1 Stelle –Sozialpädagog*in /-arbeiter*in in Kombination mit mobiler
aufsuchender Arbeit)
Ø Bundesfreiwilligendienstleistende*r
(BFDLer*in)
Die
neu im Stellenplan ausgewiesene S11b-Vollzeitstelle ist die Voraussetzung zur
Ausschreibung der Leitungsposition und zur Einstellung einer/eines
Sozialpädagogen/-pädagogin bzw. einer/eines Sozialarbeiterin /Sozialarbeiters;
Bundesfreiwilligendienstleistende sind nicht im Stellenplan auszuweisen.
0,00
Umwandlung von 0,20 EG 5-Stellenanteilen in 0,20 EG 8-Stellenanteile
Aufgrund
des Austritts bzw. internen Wechsels zweier Teilzeitmitarbeiterinnen im
Sachgebiet „Schule und Sport“ wurden die vorhandenen Stellenanteile zu einer
veränderten Teilzeitstelle kombiniert. Die bisher nach EG 5 ausgewiesenen 0,20
Stellenanteile sind künftig nach EG 8 zu bewerten.
+0,29
Einrichtung von 0,29 S11b-Stellenanteilen im Bereich „Jugendarbeit /
Jugendschutz“
Die
im Jahr 2020 unter externer Begleitung begonnene Stellenbemessung in
Teilbereichen des Fachbereichs 4 wird im Monat September 2021 abgeschlossen. Im
Aufgabenbereich „Jugendarbeit / Jugendschutz“ ergibt sich ein Mehrbedarf von
0,29 VZÄ. Dieses Ergebnis wird durch die Schaffung von 0,29
S11b-Stellenanteilen im Stellenplan 2021 abgebildet.
FB
5 / Stadtentwicklung
-1,00 Wegfall einer 1,00 EG 12-Stelle mit
kw-Vermerk
Im
Bereich der unteren Bauaufsicht schied eine langzeiterkrankte Mitarbeiterin aus
dem Beschäftigungsverhältnis aus. Da die bisher besetzte Stelle mit einem
kw-Vermerk versehen ist, werden 1,00 EG 12-Stellenanteile nicht länger
ausgewiesen.
+0,20 Einrichtung von 0,20 EG 12-Stellenanteilen
Aufgrund
des Austritts einer Teilzeitmitarbeiterin im Bereich Tiefbau / Betuwe wurden
die vorhandenen Stellenanteile überprüft und an die derzeit tatsächlichen
Anforderungen angepasst. Der festgestellte Mehrbedarf von 0,20 VZÄ ist durch
die Schaffung der entsprechenden EG 12-Stellenanteile abzubilden.
FB
6 / Bürgerservice und Ordnung
+1,00 Einrichtung
einer 1,00 A9 L1E2-Stelle im feuerwehrtechnischen Dienst
Der
im Zuge der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans festgestellte
Personalmehrbedarf im feuerwehrtechnischen Dienst wurde in der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 29. Juni 2021 im Rahmen eines
Sachstandsberichts der Fachbereichsleitung 6 vorgestellt (vgl.
Verwaltungsvorlage Nr. 06-17 0278/2021).
Dem
Rat wurde empfohlen (s. Beschlussfassung zu 3.), „den Stellenplan 2021 um eine
zusätzliche Beamtenstelle A9 – Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt- zu ergänzen.“
Mit
der 1. Änderung des Stellenplans wird diese Empfehlung umgesetzt.
0,00 Umwandlung einer 1,00 A9 L1E2-Stelle in
eine A11-Stelle
Im
Rahmen der durch die Fa. Forplan GmbH (Begleitung bei der Erstellung des
Brandschutzbedarfsplan) durchgeführten Organisationsuntersuchung wurde u. a.
auch das Profil der Leitung der Feuerwehr betrachtet. Dies führte in Folge zu
einer Neubewertung der Stelle nach Besoldungsgruppe A11 (bisher A9 mit Zulage).
Aufgrund dessen wird die vorhandene 1,00 A9 L1E2-Stelle in eine A11-Stelle
umgewandelt.
+1,00 Einrichtung einer 1,00 EG 6-Stelle, dafür
Wegfall einer 0,60 A8-Stelle
-0,60 Wegfall einer 0,60 A8-Stelle, dafür
Einrichtung einer 1,00 EG 6-Stelle
Das
Aufgabenprofil einer Stelle des Bürgerbüros wurde durch zusätzlich notwendige
Tätigkeiten erweitert, wodurch sich ein Mehrbedarf von 0,40 VZÄ ergibt.
Nach
Austritt der bisherigen Stelleninhaberin (Beamtin) aus dem aktiven Dienst, soll
die entstandene Vollzeitstelle künftig als Beschäftigtenstelle nach
Entgeltgruppe 6 ausgewiesen werden.
0,00 Umwandlung einer 1,00 A9L1E2-Stelle in eine
1,00 A9L2E1-Stelle
Eine
Stelle des ordnungsbehördlichen Außendienstes ist künftig der Laufbahngruppe 2,
1.
Einstiegsamt zuzuordnen und entsprechend umzuwandeln.
FB
7 / Arbeit und Soziales
-1,00 Wegfall einer 1,00 EG 8-Stelle mit
kw-Vermerk
Durch
die verwaltungsinterne Umsetzung der bisherigen Stelleninhaberin greift der an
dieser 1,00 EG 8-Stelle des Bereichs Leistungsgewährung SGB II angebrachte
kw-Vermerk, wodurch die Stelle ab sofort wegfällt.
-1,00 Wegfall einer 1,00 EG 9c-Stelle, dafür
Einrichtung einer 1,00 A10-Stelle
1,00 Einrichtung
einer 1,00 A10-Stelle dafür Wegfall einer 1,00 EG 9c-Stelle
Nach
erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes zum Stadtinspektor soll ein
Beamtenanwärter auf eine Stelle im Bereich der Leistungsgewährung SGB II
übernommen werden. Um die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, wird
eine 1,00 EG 9c-Beschäftigtenstelle in eine 1,00 A10-Beamtenstelle umgewandelt.
III. Ausweisung der unter II. genannten
Veränderungen im Stellenplan
§
8 GemHVO gibt die Ausweisung der Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der
tariflich Beschäftigten – hier unterteilt in Verwaltungsdienst und Sozial- und Erziehungsdienst-
in Stellenplänen und Stellenübersichten als Anlage zum Haushaltsplan
verbindlich vor.
Stellenplanänderungen
sind mitunter mehrfach in den unterschiedlichen verbindlichen Mustern
abzubilden.
Infolge
dessen führen die unter II. abschließend benannten Änderungen in den
nachfolgend benannten Teilplänen / Übersichten zu Modifizierungen:
Ø
Stellenplan
2021 Teil A: Beamtinnen und Beamte
–Kommunalverwaltung-,
Ø
Stellenübersicht
2021 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten – Beamtinnen und Beamte
Kernverwaltung,
Ø
Stellenplan
2021 Teil B: Tarifbeschäftigte, soweit nicht Sozial- und Erziehungsdienst,
Ø
Stellenübersicht
2021 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten –Tarifbeschäftigte-,
Ø
Stellenplan
2021 Teil B: Tarifbeschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst,
Ø
Stellenübersicht
2021 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten – Tarifbeschäftigte Sozial-
und Erziehungsdienst-,
Ø
Stellenplan
2021 Teil A Beamte –Erläuterung-,
Ø
Stellenplan
2021 Erläuterung Teil B: Tarifbeschäftigte (einschl. Sozial- und
Erziehungsdienst)
Die
mit der 1. Änderung des Stellenplanes 2021 zu beschließenden Änderungen sind
der Anlage farblich kenntlich gemacht.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Entsprechende
Haushaltsmittel, die die sich aus der 1. Änderung des Stellenplanes ergebenden
finanziellen Auswirkungen (Mehr-/Minderausgaben) berücksichtigen, stehen im
Haushalt 2021 (hier: Personalkosten in den jeweiligen Produkten) zur Verfügung.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister