Betreff
Zwischenbericht über die Entwicklung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein gemäß § 14 der Betriebssatzung
Vorlage
70 - 17 0350/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Zwischenbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der nach § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ vorgeschriebene vierteljährliche Zwischenbericht behandelt diesmal folgende Schwerpunkte:

1.    Bauzeitenplan (siehe Anlage 1)

2.     Maßnahme zum Umgang mit Starkregenereignissen in Emmerich

 

Zu 1) Bauzeitenplan

 

Der aktuelle Bauzeitenplan liegt in der Anlage 1 zur Vorlage bei.

 

 

Zu 2) Maßnahmen bzgl. Starkregenereignissen in Emmerich

 

Die Betriebsleitung möchte die jüngst geschehenen Starkregen- bzw. Überflutungsereignisse zum Anlass nehmen, um noch einmal kurz über die in Emmerich durchgeführten Maßnahmen zu berichten.

 

Da dieses Thema schon in Sitzung vom 24.06.2020 ausführlich behandelt wurde, wird auf die damalige Vorlage und das entsprechende Protokoll verwiesen.

 

Seitens der KBE, der TWE GmbH und mehrerer Fachbereiche sind in den vergangenen Jahren einige Maßnahmen geplant und durchgeführt worden, um mögliche Starkregenereignisse mit möglichst geringem Schaden abfedern zu können.

 

Die dabei entwickelten Instrumente sind im Einzelnen:

 

  • Der Generalentwässerungsplan mit Niederschlagswasserbeseitigungskonzept aus dem Jahr 2012
  • Die stadtgebietsweise Fließweganalyse mit Aufbau eines gekoppelten Kanalnetz- und Oberflächenabflussmodels aus dem Jahr 2014: die hieraus entstandenen punktuellen Baumaßnahmen sind, soweit dies möglich war, abgeschlossen.
  • Das Klimaanpassungskonzept der Stadt Emmerich am Rhein aus dem Jahr 2016
  • Der Störfall- und Notfallplan zur Bewältigung von Starkregenereignissen im Kanalbetrieb aus dem Jahr 2018 (48-h-Soforthilfeprogramm)
  • Diese Instrumente unterliegen einer stetigen Aktualisierung, so wird der Generalentwässerungsplan im Jahr 2024 neu aufgestellt werden und der Störfall- und Notfallplan wird aktuell überarbeitet.

 

Das Thema Umgang mit Starkregenereignissen ist grundsätzlich nicht von einer klima-angepassten Städteplanung zu trennen und wird weiter fachbereichsübergreifend bearbeitet werden.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Antoni

Betriebsleiter