Beschlussvorschlag
1. Der Betriebsausschuss beschließt, der
Betriebsleitung für das Jahr 2020
gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
2.
Der
Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein zum 31.12.2020 festzustellen und
3.
den
Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
a) Abführung eines Betrages in Höhe von
779.775,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung und
b) die Einstellung eines Betrages in
Höhe von 494.960,15 € in die allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage) sowie
4.
den
Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.
Sachdarstellung :
Der
Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung
am 09.09.2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible
Treueberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den Jahresabschluss zum
31.12.2020 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf
– vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne – hat dieser
Bestellung mit Schreiben vom 03.12.2020 gemäß § 106 Abs. 2 Satz 5 GO NRW (Alte
Fassung) in Verbindung mit Art. 10 des 2. NKFWG NRW zugestimmt. Der
Prüfungsbericht für das Jahr 2020 liegt nunmehr mit der Bilanz zum 31.12.2020
(siehe Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage 2) und der spartenübergreifenden
Erfolgsübersicht (Anlage 3) vor. In Anlage 4 ist der gesamte Prüfbericht
einschließlich dem Lagebericht beigefügt.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible wird in der Sitzung des
Betriebsausschusses am 22.09.2021 den Bericht erläutern und zur Beantwortung
von weiteren Fragen zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des
Betriebsausschusses sowie die im Rat vertretenen Fraktionen erhalten mit der
Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der
KBE zum 31.12.2020.
Nach
§ 26 Abs. 1 EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des
Jahresberichtes und seiner Anlagen, bevor er zur endgültigen Beschlussfassung
an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weitergeleitet wird. Gemäß § 5 Abs. 5
EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung
und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am
Rhein aus. Gemäß § 4 c der EigVO stellt dann der Rat in seiner Sitzung am
16.11.2021 den Jahresabschluss der KBE abschließend fest und beschließt
zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des
Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.
Zum
vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss bezüglich der Eigenkapitalverzinsung ist
anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung
am 17.12.2019 – mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans der KBE für das
Jahr 2020 – die Vorababführung in Höhe von 779.775,00 € gemäß § 26 Abs. 2 EigVO
NRW und § 4 c EigVO NRW vom Grundsatz her so beschlossen hat. Dieser Betrag
wurde auch schon im vergangenen Jahr in der beschlossenen Höhe an die Kämmerei
der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es
jedoch erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss
herbei zu führen, sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die
wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs abschließend beurteilt werden kann.
Die
Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eversheim Stuible hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. Wie auch in den
Vorjahren konnte somit der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Die KBE hat das vergangene Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
1.274.735,15 € abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten
Verzinsung des Eigenkapitals in die Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten
Höhe im Nachhinein wirtschaftlich vertretbar ist.
Das Jahresergebnis 2020 der KBE ist mit 1.275 T€ als gut zu bezeichnen. Für weitere Details, wie zum Beispiel ein Plan-Ist-Vergleich wird auf den Lagebericht in Anlage 4 zum Prüfbericht verwiesen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr vorgesehen. Produkt:
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Antoni
Betriebsleiter