Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der
Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der
kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem
KAG NRW zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die Kommunalbetrieb
Emmerich am Rhein verwalten mehrere kostenrechnende Einrichtungen, die dem
Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr
der kaufmännische Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Kriterien für 2020
vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die entsprechenden
KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der
kostenrechnenden Einrichtung, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen
einer Frist von 4 Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite
ausgeglichen werden können.
Auf diese Weise
ist sichergestellt, dass überplanmäßig erzielte Überschüsse ausschließlich
gebührenmindernd in den jeweilig betroffenen Sparten eingesetzt werden. Eine
Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist somit ausgeschlossen.
Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in
erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und
Verzinsung. Hier sind im KAG vorgegebene andere Berechnungsformen und Kriterien
anzuwenden, so ist z. B. möglich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert abzuschreiben.
Maßgebend für die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch ausschließlich
stets der KAG-Abschluss
Die einzelnen
Abschlussergebnisse, nach Betriebszweigen geordnet, sind in der Anlage 1 zu
dieser Vorlage zusammengefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der
Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wiedergegeben. Hierdurch
sind weitere Rückschlüsse auf die künftige Gebührenentwicklung möglich. Die
Entwicklung der unterschiedlichen Gebührenhaushalte wird nachfolgend im
Einzelnen erläutert.
Im Betriebszweig Klärwerk fiel ein Defizit von
-1.077.505,95 an (NT 2020: -1.232.237 €).
Zum 31.12.2020 ist
der Stand der GAR mit 1.791.3995,24 € weiter positiv. Die Rücklagen sollen in
den nächsten Jahren maßgeblich dazu genutzt werden, die Gebühr zu stabilisieren.
Im Betriebszweig Kanal sind Überschüsse in Höhe von
739.484,93 € (NT 2020: 762.372 €) entstanden. Der Stand der GAR liegt damit bei
1.650.669,15 €. In die Gebührenkalkulation 2021 wurde hiervon bereits die
Hälfte eingerechnet. Der Rest soll in den Folgejahren ebenfalls stabilisierend
eingesetzt werden.
Der Betriebszweig Fäkalienabfuhr verlief etwas besser als
erwartet. Hier war ein leichtes Defizit erwartet. Tatsächlich wurde ein
Überschuss von 31.610,79 € erreicht, insbesondere auf Grund von höheren
Anlieferungsmengen als prognostiziert. In der Gebührenprognose 2022 sind diese
Ansätze noch einmal zu überprüfen. Evtl. wäre dann im Jahr 2022 wieder eine
Gebührensenkung geboten.
In der Sparte Straßenreinigung/Winterdienst war ein
Defizit prognostiziert (NT 2020 –53.444 €). Tatsächlich wurde jedoch ein
positives Ergebnis von 33.109,87 € erreicht. Dieser Überschuss senkt somit das
vorhandene Defizit in der GAR auf -27.788,70 €. Damit ist die Notwendigkeit
einer Gebührenerhöhung in 2022 zunächst gering.
Auch im Bereich Abfall viel das Ergebnis mit
-154.913,67 € höher aus als kalkuliert. (NT 2020 – 97.131 €). Für das Jahr 2021
wurden die Gebühren bereits erhöht, insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse
der Neuausschreibung der Abfallsammlung in Emmerich. Für das Jahr 2022 wird
derzeit von einer Gebührenstabilität ausgegangen.
Der Betriebszweig Friedhof schließt mit einem Defizit von
-72.277,38 € ab. (NT 2020: -104.150 €.) Die Friedhofgebühren wurden bereits für
die Jahre 2020 und 2021 angepasst. Das Defizit Stand 31.12.2020 wurde aufgrund
des Ratsbeschlusses vom 17.12.2019 aus allgemeinen Haushaltsmitteln
ausgeglichen. Die Gebühren für 2021 wurden kostendeckend prognostiziert. Die
weitere Entwicklung der Fallzahlen wird darüber entscheiden, ob die Gebühr für
2022 stabil bleibt.
Nach dem
derzeitigen Kenntnisstand lassen sich folgende Tendenzen für die Gebührenentwicklung
für 2022 wie folgt zusammenfassen:
1. Abwassergebühren – tendenziell
steigend
2.
Fäkalienabfuhr
– tendenziell leichtfallend
3.
Straßenreinigungsgebühren
– tendenziell unverändert
4.
Abfallgebühren
–tendenziell unverändert
5. Friedhofgebühren – tendenziell unverändert
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Antoni
Betriebsleiter