Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG zum 31.12.2020
Vorlage
70 - 17 0352/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG NRW zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

 

Die Kommunalbetrieb Emmerich am Rhein verwalten mehrere kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Kriterien für 2020 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtung, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von 4 Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können.

 

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass überplanmäßig erzielte Überschüsse ausschließlich gebührenmindernd in den jeweilig betroffenen Sparten eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist somit ausgeschlossen. Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind im KAG vorgegebene andere Berechnungsformen und Kriterien anzuwenden, so ist z. B. möglich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert abzuschreiben. Maßgebend für die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch ausschließlich stets der KAG-Abschluss

 

Die einzelnen Abschlussergebnisse, nach Betriebszweigen geordnet, sind in der Anlage 1 zu dieser Vorlage zusammengefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wiedergegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die künftige Gebührenentwicklung möglich. Die Entwicklung der unterschiedlichen Gebührenhaushalte wird nachfolgend im Einzelnen erläutert.

 

Im Betriebszweig Klärwerk fiel ein Defizit von -1.077.505,95 an (NT 2020: -1.232.237 €).

Zum 31.12.2020 ist der Stand der GAR mit 1.791.3995,24 € weiter positiv. Die Rücklagen sollen in den nächsten Jahren maßgeblich dazu genutzt werden, die Gebühr zu stabilisieren.

 

Im Betriebszweig Kanal sind Überschüsse in Höhe von 739.484,93 € (NT 2020: 762.372 €) entstanden. Der Stand der GAR liegt damit bei 1.650.669,15 €. In die Gebührenkalkulation 2021 wurde hiervon bereits die Hälfte eingerechnet. Der Rest soll in den Folgejahren ebenfalls stabilisierend eingesetzt werden.

 

Der Betriebszweig Fäkalienabfuhr verlief etwas besser als erwartet. Hier war ein leichtes Defizit erwartet. Tatsächlich wurde ein Überschuss von 31.610,79 € erreicht, insbesondere auf Grund von höheren Anlieferungsmengen als prognostiziert. In der Gebührenprognose 2022 sind diese Ansätze noch einmal zu überprüfen. Evtl. wäre dann im Jahr 2022 wieder eine Gebührensenkung geboten.

 

In der Sparte Straßenreinigung/Winterdienst war ein Defizit prognostiziert (NT 2020 –53.444 €). Tatsächlich wurde jedoch ein positives Ergebnis von 33.109,87 € erreicht. Dieser Überschuss senkt somit das vorhandene Defizit in der GAR auf -27.788,70 €. Damit ist die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung in 2022 zunächst gering.

 

Auch im Bereich Abfall viel das Ergebnis mit -154.913,67 € höher aus als kalkuliert. (NT 2020 – 97.131 €). Für das Jahr 2021 wurden die Gebühren bereits erhöht, insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse der Neuausschreibung der Abfallsammlung in Emmerich. Für das Jahr 2022 wird derzeit von einer Gebührenstabilität ausgegangen.

 

Der Betriebszweig Friedhof schließt mit einem Defizit von -72.277,38 € ab. (NT 2020: -104.150 €.) Die Friedhofgebühren wurden bereits für die Jahre 2020 und 2021 angepasst. Das Defizit Stand 31.12.2020 wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 17.12.2019 aus allgemeinen Haushaltsmitteln ausgeglichen. Die Gebühren für 2021 wurden kostendeckend prognostiziert. Die weitere Entwicklung der Fallzahlen wird darüber entscheiden, ob die Gebühr für 2022 stabil bleibt.

 

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand lassen sich folgende Tendenzen für die Gebührenentwicklung für 2022 wie folgt zusammenfassen:

1.    Abwassergebühren – tendenziell steigend

2.    Fäkalienabfuhr – tendenziell leichtfallend

3.    Straßenreinigungsgebühren – tendenziell unverändert

4.    Abfallgebühren –tendenziell unverändert

5.    Friedhofgebühren – tendenziell unverändert

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

 

Antoni

Betriebsleiter