Betreff
Spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Kleve;
hier: - Aufnahme in die Jugendhilfeplanung
- Kommunaler Zuschuss an den Caritasverband Kleve e.V. für die Jahre 2022 - 2026
Vorlage
04 - 17 0387/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt,

 

a) das im anliegenden Konzept beschriebene Angebot der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche für die Jahre 2022 bis 2026 in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie die regionalen Maßnahmen nach § 8a SGB VIII und insofern die Jugendhilfeplanung aufzunehmen und

 

b) sich in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 an einem jährlichen kommunalen Zuschuss an den Caritasverband Kleve e.V. für dieses Angebot zu beteiligen, wobei sich die Höhe nach dem Finanzierungsanteil der Stadt Emmerich am Rhein an der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien bemisst.

Sachdarstellung :

 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) startet als eine Maßnahme zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche den Ausbau der spezialisierten Beratung und stellt dafür Fördermittel in einem eigenen Landesprogramm zur Verfügung. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen und schnelle Hilfe für Betroffene und ihre Familien zu ermöglichen. Hierzu sollen u. a. vorhandene spezialisierte Beratungsstrukturen und -angebote ausgebaut sowie zusätzliche Beratungsangebote geschaffen werden. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, sowie ihre Familien sollen durch die spezialisierte Fachberatung erreichbare, rasche, qualifizierte und auf ihre Situation zugeschnittene Hilfe, psychosoziale Beratung und/ oder Therapieangebote erhalten.

Zugleich sollen Jugendämter und freie Träger, Kindertageseinrichtungen und weitere Einrichtungen auf spezialisierte Fachberatungsangebote in erreichbarer Nähe zugreifen können. Der Ausbau der spezialisierten Beratung erfolgt auf der Grundlage der „Grundsätze der Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“. Vorgesehen ist nach diesen eine dauerhafte Förderung von Personalkosten in Höhe von bis zu 80 %. Um neben dem quantitativen auch den qualitativen Ausbau der spezialisierten Beratungslandschaft zu gewährleisten, wird ein besonderes Augenmerk auf die Qualifikation der Fachkräfte sowie Vernetzungsarbeit in der spezialisierten Arbeit gelegt. Das Beratungsangebot muss Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung sein und durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen sein.

Empfänger der Fördermittel sind anerkannte Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Gefördert werden auch Verbünde bzw. Kooperationen von Beratungsstellen, die die Versorgung überregional sicherstellen. Der Caritasverband Kleve e.V. hat in Kooperation mit dem Caritasverband Geldern e.V. am Interessenbekundungsverfahren des Landes teilgenommen und die Rückmeldung erhalten, dass eine Förderung im Umfang von einer Stelle für den Kreis Kleve möglich wäre. Vorgesehen ist seitens des Trägers eine Angliederung an die jeweiligen Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien in Kleve und Geldern. Der Caritasverband Kleve e.V. beantragt die Zustimmung des Jugendhilfeausschusses sowie einen Zuschuss zum Eigenanteil.

Noch im letzten Jahr wurde die „Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt“ eingerichtet, die ihren Sitz in Köln hat. Die Landesfachstelle ist ein Angebot vor allem für Fachkräfte und Multiplikatoren.

Ein weiterer Baustein in dem Themenfeld ist nun der Ausbau vorhandener Angebote und eine weitere Spezialisierung in diesem Bereich, um Betroffene eingehender beraten zu können, Präventionsangebote in Einrichtungen auszubauen und auch Fachkräfte zu schulen und intensiver bei Verdachtsfällen beraten zu können.

In der Anlage ist der derzeitige Entwurfsstand des für die Beantragung benötigten Kurzkonzeptes beigefügt. Die konkreten Inhalte werden nach Besetzung der Stelle in Kooperation zwischen den beteiligten Jugendämtern und dem Caritasverband abgestimmt. Die Gesamtpersonalkosten (0,5 BU Dipl. Psychologie) betragen nach einer Hochrechnung des Trägers ca. 55.000,- €, so dass von einem Landeszuschuss in Höhe von rd. 44.000,- € auszugehen ist.

Der Caritasverbandes Kleve deckt die Zuständigkeitsbereiche des Kreisjugendamtes Kleve sowie der Stadtjugendämter Emmerich am Rhein, Goch und Kleve. Hinsichtlich der Förderung der Beratungsstelle existiert ein Verteilungsschlüssel auf Basis der Einwohnerzahlen, der noch auf die aktuellen Zahlen angepasst wird.

Es wird vorgeschlagen, einen kommunalen Zuschuss zum vorgenannten Angebot nach einem synchronen Verteilungsschlüssel unter den beteiligten Jugendämtern aufzuteilen. Bezuschusst werden soll der Eigenanteil in Höhe von 20 % der Personalkosten sowie ein Anteil für weitere anfallende (Sach-) Kosten, die im Detail noch zwischen den Jugendämtern und dem Träger abzustimmen sind.

Der Zuschuss soll zunächst für die Jahre 2022 bis 2026 übernommen werden.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen. Der Zuschuss kann aus dem Budget des FB 4 – Produkt: 1.100.06.03.03 – gedeckt werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter