hier: - Aufnahme in die Jugendhilfeplanung
- Kommunaler Zuschuss an den Caritasverband Kleve e.V. für die Jahre 2022 - 2026
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt,
a) das im
anliegenden Konzept beschriebene Angebot der spezialisierten Beratung bei
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche für die Jahre 2022 bis 2026
in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie die regionalen Maßnahmen nach § 8a
SGB VIII und insofern die Jugendhilfeplanung aufzunehmen und
b) sich in den
Haushaltsjahren 2022 bis 2026 an einem jährlichen kommunalen Zuschuss an den
Caritasverband Kleve e.V. für dieses Angebot zu beteiligen, wobei sich die Höhe
nach dem Finanzierungsanteil der Stadt Emmerich am Rhein an der Beratungsstelle
für Kinder, Jugendliche und Familien bemisst.
Sachdarstellung :
Das Ministerium für
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
(MKFFI) startet als eine Maßnahme zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche den Ausbau der spezialisierten Beratung und stellt dafür
Fördermittel in einem eigenen Landesprogramm zur Verfügung. Ziel ist es, Kinder
und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen und schnelle Hilfe
für Betroffene und ihre Familien zu ermöglichen. Hierzu sollen u. a. vorhandene
spezialisierte Beratungsstrukturen und -angebote ausgebaut sowie zusätzliche
Beratungsangebote geschaffen werden. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
bis 27 Jahre, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, sowie ihre
Familien sollen durch die spezialisierte Fachberatung erreichbare, rasche,
qualifizierte und auf ihre Situation zugeschnittene Hilfe, psychosoziale
Beratung und/ oder Therapieangebote erhalten.
Zugleich sollen
Jugendämter und freie Träger, Kindertageseinrichtungen und weitere
Einrichtungen auf spezialisierte Fachberatungsangebote in erreichbarer Nähe
zugreifen können. Der Ausbau der spezialisierten Beratung erfolgt auf der
Grundlage der „Grundsätze der Förderung der spezialisierten Beratung bei
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“. Vorgesehen ist nach diesen
eine dauerhafte Förderung von Personalkosten in Höhe von bis zu 80 %. Um neben
dem quantitativen auch den qualitativen Ausbau der spezialisierten
Beratungslandschaft zu gewährleisten, wird ein besonderes Augenmerk auf die
Qualifikation der Fachkräfte sowie Vernetzungsarbeit in der spezialisierten
Arbeit gelegt. Das Beratungsangebot muss Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung
sein und durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen sein.
Empfänger der
Fördermittel sind anerkannte Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe.
Gefördert werden auch Verbünde bzw. Kooperationen von Beratungsstellen, die die
Versorgung überregional sicherstellen. Der Caritasverband Kleve e.V. hat in
Kooperation mit dem Caritasverband Geldern e.V. am
Interessenbekundungsverfahren des Landes teilgenommen und die Rückmeldung
erhalten, dass eine Förderung im Umfang von einer Stelle für den Kreis Kleve
möglich wäre. Vorgesehen ist seitens des Trägers eine Angliederung an die
jeweiligen Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien in Kleve und Geldern.
Der Caritasverband Kleve e.V. beantragt die Zustimmung des
Jugendhilfeausschusses sowie einen Zuschuss zum Eigenanteil.
Noch im letzten
Jahr wurde die „Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt“ eingerichtet,
die ihren Sitz in Köln hat. Die Landesfachstelle ist ein Angebot vor allem für
Fachkräfte und Multiplikatoren.
Ein weiterer
Baustein in dem Themenfeld ist nun der Ausbau vorhandener Angebote und eine weitere Spezialisierung in
diesem Bereich, um Betroffene eingehender beraten zu können,
Präventionsangebote in Einrichtungen auszubauen und auch Fachkräfte zu schulen
und intensiver bei Verdachtsfällen beraten zu können.
In der Anlage ist
der derzeitige Entwurfsstand des für die Beantragung benötigten Kurzkonzeptes
beigefügt. Die konkreten Inhalte werden nach Besetzung der Stelle in
Kooperation zwischen den beteiligten Jugendämtern und dem Caritasverband
abgestimmt. Die Gesamtpersonalkosten (0,5 BU Dipl. Psychologie) betragen nach
einer Hochrechnung des Trägers ca. 55.000,- €, so dass von einem Landeszuschuss
in Höhe von rd. 44.000,- € auszugehen ist.
Der
Caritasverbandes Kleve deckt die Zuständigkeitsbereiche des Kreisjugendamtes
Kleve sowie der Stadtjugendämter Emmerich am Rhein, Goch und Kleve.
Hinsichtlich der Förderung der Beratungsstelle existiert ein
Verteilungsschlüssel auf Basis der Einwohnerzahlen, der noch auf die aktuellen
Zahlen angepasst wird.
Es wird
vorgeschlagen, einen kommunalen Zuschuss zum vorgenannten Angebot nach einem
synchronen Verteilungsschlüssel unter den beteiligten Jugendämtern aufzuteilen.
Bezuschusst werden soll der Eigenanteil in Höhe von 20 % der Personalkosten
sowie ein Anteil für weitere anfallende (Sach-) Kosten, die im Detail noch
zwischen den Jugendämtern und dem Träger abzustimmen sind.
Der Zuschuss soll
zunächst für die Jahre 2022 bis 2026 übernommen werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen. Der Zuschuss kann aus dem
Budget des FB 4 – Produkt: 1.100.06.03.03 – gedeckt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter