hier: Eingabe Nr. 23/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt
die Verwaltung, die Hinweisbeschilderung gemäß dem Vorschlag der Verwaltung
anzuordnen.
Sachdarstellung :
Der CDU-Ortsverband Hüthum-Borghees-Klein
Netterden beantragt eine ausreichende Hinweisbeschilderung für das Schlösschen
Borghees und die Kulturscheune an der Hüthumer Straße 180 an den entsprechenden
Zufahrtsstraßen.
Aktuelle Hinweisbeschilderung
Derzeit befinden sich Hinweisbeschilderungen
für das Schlösschen Borghees unmittelbar an der Zufahrt zum Schlösschen
Borghees und an der Weggabelung an der Kreuzung Hüthumer Straße/Borgheeser Weg.
Es handelt sich um Pfeilwegweiser (Verkehrszeichen (VZ) 432). Eine
Hinweisbeschilderung für die Kulturscheune ist nicht vorhanden.
Die Beschilderung an der Zufahrt zum
Schlösschen ist nur einseitig errichtet, sodass nur die Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmer aus Richtung Borgheeser Weg die Hinweisbeschilderung
lesen können. Die doppelseitige Hinweisbeschilderung an der Kreuzung Hüthumer
Straße/Borgheeser Weg ist aus Richtung Borgheeser Weg nicht optimal zu
erkennen, da es nahe der dortigen Trafostation aufgestellt
ist. Von der Hüthumer Straße aus ist es gut erkennbar.
Hinweisbeschilderung für das Schlösschen Borghees und die Kulturscheune
Die Anordnung der Hinweisbeschilderung VZ 432
erfolgt nach § 45 StVO.
Die Verwaltung schlägt die Anordnung eines
neuen, doppelseitigen Pfeilwegweisers mit den Aufschriften „Schlösschen Borghees“
und „Kulturscheune“ (zweizeilig) zwischen den beiden Zufahrten zum Schlösschen
und der Kulturscheune vor. Zwischen den Zufahrten befindet sich Waldfläche.
Es wird außerdem die Versetzung des
Pfeilwegweisers an der Kreuzung Hüthumer Straße/Borgheeser Weg vorgeschlagen,
um die Sicht auf die Beschilderung aus Richtung Borgheeser Weg zu verbessern.
Hier kann ein Pfeilwegweiser mit den gleichen Aufschriften wie im
Zufahrtsbereich zum Schlösschen und zur Kulturscheune angebracht werden.
Darüber hinaus wird ein neuer Pfeilwegweiser
an der Weggabelung Hüthumer Straße/Hoher Weg vorgeschlagen. Nach Rücksprache
mit dem Eigentümer kann die Beschilderung unmittelbar im Gabelungsbereich, im
Bereich der dortigen kleinen Waldfläche errichtet werden, sodass diese aus Richtung
Felix-Lensing-Straße zu erkennen ist.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3 und 5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter