Betreff
Beschilderung für Schlößchen Borghees und Kulturscheune;
hier: Eingabe Nr. 23/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0391/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Hinweisbeschilderung gemäß dem Vorschlag der Verwaltung anzuordnen.

 

Sachdarstellung :

 

Der CDU-Ortsverband Hüthum-Borghees-Klein Netterden beantragt eine ausreichende Hinweisbeschilderung für das Schlösschen Borghees und die Kulturscheune an der Hüthumer Straße 180 an den entsprechenden Zufahrtsstraßen.

 

Aktuelle Hinweisbeschilderung

 

Derzeit befinden sich Hinweisbeschilderungen für das Schlösschen Borghees unmittelbar an der Zufahrt zum Schlösschen Borghees und an der Weggabelung an der Kreuzung Hüthumer Straße/Borgheeser Weg. Es handelt sich um Pfeilwegweiser (Verkehrszeichen (VZ) 432). Eine Hinweisbeschilderung für die Kulturscheune ist nicht vorhanden.

 

Die Beschilderung an der Zufahrt zum Schlösschen ist nur einseitig errichtet, sodass nur die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus Richtung Borgheeser Weg die Hinweisbeschilderung lesen können. Die doppelseitige Hinweisbeschilderung an der Kreuzung Hüthumer Straße/Borgheeser Weg ist aus Richtung Borgheeser Weg nicht optimal zu erkennen, da es nahe der dortigen Trafostation aufgestellt ist. Von der Hüthumer Straße aus ist es gut erkennbar.

 

Hinweisbeschilderung für das Schlösschen Borghees und die Kulturscheune

 

Die Anordnung der Hinweisbeschilderung VZ 432 erfolgt nach § 45 StVO.

Die Verwaltung schlägt die Anordnung eines neuen, doppelseitigen Pfeilwegweisers mit den Aufschriften „Schlösschen Borghees“ und „Kulturscheune“ (zweizeilig) zwischen den beiden Zufahrten zum Schlösschen und der Kulturscheune vor. Zwischen den Zufahrten befindet sich Waldfläche.

 

Es wird außerdem die Versetzung des Pfeilwegweisers an der Kreuzung Hüthumer Straße/Borgheeser Weg vorgeschlagen, um die Sicht auf die Beschilderung aus Richtung Borgheeser Weg zu verbessern. Hier kann ein Pfeilwegweiser mit den gleichen Aufschriften wie im Zufahrtsbereich zum Schlösschen und zur Kulturscheune angebracht werden.

 

Darüber hinaus wird ein neuer Pfeilwegweiser an der Weggabelung Hüthumer Straße/Hoher Weg vorgeschlagen. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer kann die Beschilderung unmittelbar im Gabelungsbereich, im Bereich der dortigen kleinen Waldfläche errichtet werden, sodass diese aus Richtung Felix-Lensing-Straße zu erkennen ist.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3 und 5.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter