Erstellung der Ausführungsplanung
hier: Konkretisierung der Kostenübernahmeerklärung
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Kostenübernahmeerklärung
um die Herstellung der Bankette der Deichstraße und den Vollausbau der
Straßenanbindungen Niersweg und Kalflackweg i. H. v. insgesamt 62.000 € zu
erweitern.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung am 20.01.2015 wurde die Planung zur
Deichsanierung zwischen Dornick und Kläranlage durch Herrn Friedrich vom
Deichverband Bislich Landesgrenze bereits vorgestellt; der Rat hat dieser am
10.02.2015 zugestimmt.
Mit Datum vom
25.04.2017 ist der Planfeststellungsbeschluss für besagten Bauabschnitt
erlassen worden; die sich aus dem Beschluss ergebenden Planungen/Änderungen und
Untersuchungen haben Herr Holger Friedrich, Geschäftsführer des Deichverbandes
Bislich-Landesgrenze und Herr Dennis Steffen, Projektleiter in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung am 28.11.2017 dargelegt. Nachfolgend erfolgte
die Beratung durch den Rat am 19.12.2017.
Nachfolgend wurde
auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses die Ausführungsplanung zum Vorhaben
erarbeitet. Mit E-Mail vom 23.09.2021 teilte der Deichverband mit, dass in den
finalen Abstimmungsgesprächen mit der Bezirksregierung Düsseldorf über die
Inhalte der Ausführungsplanung diskutiert wurde. Hierbei wurden insbesondere
die kostenpflichtigen Punkte, die über eine Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustandes hinausgehen, aufgerufen und hinterfragt.
Über die
Verpflichtung zur Wiederherstellung des Ursprungszustands gehen insbesondere
folgende zwei Punkte hinaus:
1.
Die Ausgestaltung der Bankette der
Straße „Deichstraße“ auf dem Deichverteidigungsweg. Hier wünschte die Stadt
Emmerich am Rhein anstatt der bisherigen Schotterbankette ein Verbau mit
Rasengittersteinen. Bankette haben eine bautechnische Funktion, dienen u.a. der
Entwässerung, aber auch als Ausweichmöglichkeit im Falle von
Begegnungsverkehren. Sind Schotterbankette vorhanden, müssen diese regelmäßig
nachgeschottert werden, da die Steine durch ihre Beanspruchung aufgewühlt und
verteilt werden. Der Ausbau mit Rasengittersteinen führt zu geringeren
Unterhaltungskosten für die Kommunalbetriebe Emmerich, da der zuvor
beschriebene Aufwand entfällt, und Bankette durch die Befestigung mittels
Rasengittersteine weniger schadensanfällig werden. Für die Instandhaltung der Banketten müssen
im heutigen Zustand etwa 5.000 € jährlich durch die KBE aufgewendet werden.
2.
Von den Straßen „Niersweg“ und
„Kalflackweg“ ist derzeit nur die einseitige Befahrung auf den Deich in
Richtung Dornick gegeben. Der Stand der aktuellen Ausführungsplanung sieht
jetzt eine Anbindung der Straßen durch eine sogenannte „Trompete“ mit
entsprechenden Schleppkurven vor, so dass auch in Richtung Stadtweide gefahren
werden kann, ohne dass durch die jeweiligen Fahrbewegungen der Deich übermäßig
beansprucht wird.
Bei den beiden Punkten handelt es sich um Maßnahmen zur Verlängerung der
Lebensdauer insbesondere der Bankette. Durch die Stadt Emmerich sind
ausschließlich die Baukosten für die beschriebene Ausführung zu tragen.
Der Vergabeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung
am 22.04.2021 beschlossen, die Baukosten für den Kronenradweg i. H. v. 660.000
€ gemäß damaliger Kostenschätzung zu
übernehmen. Dies wurde mit Schreiben vom 05.05.2021 gegenüber dem Deichverband
bestätigt.
Der Deichverband
benötigt nunmehr die Aussage, ob auch die Kosten für die zuvor benannten
Maßnahmen von der Stadt Emmerich am Rhein übernommen werden. Andernfalls wird
die Planung auf die bloße Wiederherstellung des bisherigen Zustands reduziert.
Zeitlich ist hier
eine kurzfristige Entscheidung zu fällen, damit der Deichausbau zeitnah
ausgeschrieben werden kann.
Die jeweiligen
Kosten für die Bankette betragen ca. 52.000 € und für den Ausbau der Trompeten
ca. 10.000 €.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Mehrkosten in
Höhe von 62.000,00 € sind zusätzlich zu den unter dem Produkt: 7.000040.700
bereits für das Haushaltsjahr 2022 veranschlagten Mitteln in Höhe von
660.000,00 € in die Veränderungsliste 2022 aufzunehmen.
Nach
Fertigstellung der Maßnahmen sind nachfolgend die Unterhaltungskosten der
Kommunalbetriebe um die jährliche Ersparnis von ca. 5.000,00 € zu kürzen
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter