Betreff
Deichsanierung - Planungsabschnitt 2
Erstellung der Ausführungsplanung
hier: Konkretisierung der Kostenübernahmeerklärung
Vorlage
05 - 17 0392/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Kostenübernahmeerklärung um die Herstellung der Bankette der Deichstraße und den Vollausbau der Straßenanbindungen Niersweg und Kalflackweg i. H. v. insgesamt 62.000 € zu erweitern.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 20.01.2015 wurde die Planung zur Deichsanierung zwischen Dornick und Kläranlage durch Herrn Friedrich vom Deichverband Bislich Landesgrenze bereits vorgestellt; der Rat hat dieser am 10.02.2015 zugestimmt.

 

Mit Datum vom 25.04.2017 ist der Planfeststellungsbeschluss für besagten Bauabschnitt erlassen worden; die sich aus dem Beschluss ergebenden Planungen/Änderungen und Untersuchungen haben Herr Holger Friedrich, Geschäftsführer des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze und Herr Dennis Steffen, Projektleiter in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 28.11.2017 dargelegt. Nachfolgend erfolgte die Beratung durch den Rat am 19.12.2017.

 

Nachfolgend wurde auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses die Ausführungsplanung zum Vorhaben erarbeitet. Mit E-Mail vom 23.09.2021 teilte der Deichverband mit, dass in den finalen Abstimmungsgesprächen mit der Bezirksregierung Düsseldorf über die Inhalte der Ausführungsplanung diskutiert wurde. Hierbei wurden insbesondere die kostenpflichtigen Punkte, die über eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes hinausgehen, aufgerufen und hinterfragt.

 

 

Über die Verpflichtung zur Wiederherstellung des Ursprungszustands gehen insbesondere folgende zwei Punkte hinaus:

 

1.         Die Ausgestaltung der Bankette der Straße „Deichstraße“ auf dem Deichverteidigungsweg. Hier wünschte die Stadt Emmerich am Rhein anstatt der bisherigen Schotterbankette ein Verbau mit Rasengittersteinen. Bankette haben eine bautechnische Funktion, dienen u.a. der Entwässerung, aber auch als Ausweichmöglichkeit im Falle von Begegnungsverkehren. Sind Schotterbankette vorhanden, müssen diese regelmäßig nachgeschottert werden, da die Steine durch ihre Beanspruchung aufgewühlt und verteilt werden. Der Ausbau mit Rasengittersteinen führt zu geringeren Unterhaltungskosten für die Kommunalbetriebe Emmerich, da der zuvor beschriebene Aufwand entfällt, und Bankette durch die Befestigung mittels Rasengittersteine weniger schadensanfällig werden.  Für die Instandhaltung der Banketten müssen im heutigen Zustand etwa 5.000 € jährlich durch die KBE aufgewendet werden.

 

2.         Von den Straßen „Niersweg“ und „Kalflackweg“ ist derzeit nur die einseitige Befahrung auf den Deich in Richtung Dornick gegeben. Der Stand der aktuellen Ausführungsplanung sieht jetzt eine Anbindung der Straßen durch eine sogenannte „Trompete“ mit entsprechenden Schleppkurven vor, so dass auch in Richtung Stadtweide gefahren werden kann, ohne dass durch die jeweiligen Fahrbewegungen der Deich übermäßig beansprucht wird.

 

Bei den beiden Punkten handelt es sich um Maßnahmen zur Verlängerung der Lebensdauer insbesondere der Bankette. Durch die Stadt Emmerich sind ausschließlich die Baukosten für die beschriebene Ausführung zu tragen.

 

Der Vergabeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 beschlossen, die Baukosten für den Kronenradweg i. H. v. 660.000 € gemäß damaliger Kostenschätzung  zu übernehmen. Dies wurde mit Schreiben vom 05.05.2021 gegenüber dem Deichverband bestätigt.

 

Der Deichverband benötigt nunmehr die Aussage, ob auch die Kosten für die zuvor benannten Maßnahmen von der Stadt Emmerich am Rhein übernommen werden. Andernfalls wird die Planung auf die bloße Wiederherstellung des bisherigen Zustands reduziert.

 

Zeitlich ist hier eine kurzfristige Entscheidung zu fällen, damit der Deichausbau zeitnah ausgeschrieben werden kann.

 

Die jeweiligen Kosten für die Bankette betragen ca. 52.000 € und für den Ausbau der Trompeten ca. 10.000 €.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Mehrkosten in Höhe von 62.000,00 € sind zusätzlich zu den unter dem Produkt: 7.000040.700 bereits für das Haushaltsjahr 2022 veranschlagten Mitteln in Höhe von 660.000,00 € in die Veränderungsliste 2022 aufzunehmen.

Nach Fertigstellung der Maßnahmen sind nachfolgend die Unterhaltungskosten der Kommunalbetriebe um die jährliche Ersparnis von ca. 5.000,00 € zu kürzen

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter