hier: Antrag Nr. XXXXII/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Antrag der SPD
Fraktion abzulehnen.
Sachdarstellung :
Die SPD
beantragt:
- Die Eltener Straße
ab Ortsausgang Emmerich bis zum Ortseingang Elten in voller Länge mit
einer Beleuchtung des Radweges auszustatten.
- Es soll eine
Beleuchtung analog der Ostermayerstraße zum Einsatz kommen.
- Die Beleuchtung
soll parallel zu geeigneten Straßensanierungsmaßnahmen von Straßen NRW
errichtet werden.
- Möglichen
Förderungen wie z.B. durch Mittel aus dem Bundesfernstraßenhaushalt beim
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur(BMVI) oder nach
der NRW Förderrichtlinie Nahmobilität, die Kosten für straßenbegleitende
Radwege fördert, geprüft werden.
- Der Beschluss bei
Straßen.NRW bekannt gemacht wird, damit dieser in die entsprechenden
Ausschreibungen aufgenommen wird.
Es wird u.a. mit dem erheblich höheren Verkehrsrisiko und wegen des
unbeleuchteten Radweges begründet. Insbesondere gäbe es bei unbeleuchtete
Einmündungen, die durch den Radweg gekreuzt werden, ein höheres Unfallrisiko.
Eine erste Kosteneinschätzung durch die Stadtwerke ergab Baukosten von
ca. 800.000,00 €. Jährliche Kosten für Instandhaltung und Stromaufnahme würden
nach aktuellem Stand ca. 15.000,00 € betragen.
Fördermittel werden grundsätzlich bei jeder Maßnahme geprüft und
gegebenenfalls beantragt.
Bei Ausschreibungen wird grundsätzlich geprüft, ob die Stadt Emmerich am
Rhein sich an bekannten Ausschreibungen z. B. anderer Behörden wie hier Straße NRW
beteiligen kann. Im Bereich der Ortsdurchfahrt Hüthum wird die Beleuchtung
zusammen mit dem Landesbetrieb realisiert.
Zur Verkehrssicherheit ist zu sagen, dass ein ordnungsgemäß
ausgestattetes Fahrrad mit eingeschalteter Beleuchtung und seitlichem
Reflektoren in dunkler Umgebung deutlich besser wahrgenommen wird, als bei
einem vollständig ausgeleuchteten Kreuzungsbereich. Es ist nicht sinnvoll eine
einzelne Leuchte an einer Kreuzung aufzustellen, da der Licht – Dunkeleffekt zu
Sichtproblemen führen könnte. Dies führt zu einer schlechteren Sichtbarkeit von
Fahrradfahrenden.
Zur eigenen Sicherheit und zum Erkennen von Hindernissen sind die
vorhandenen zugelassen technischen Einrichtungen an Fahrrädern völlig
ausreichend. Auch Radfahrer sind dazu verpflichtet ihre Geschwindigkeit den
Sichtverhältnissen anzupassen.
Der Verwaltung ist ein erhöhtes Unfallaufkommen insbesondere mit
Fahrrädern auf der Strecke nicht bekannt. Das vorhandene Unfallgeschehen ist
nach Kenntnis der Verwaltung bisher nicht auf die schlechte oder fehlende
Ausleuchtung zurückzuführen gewesen.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist im Außenbereich keine
Straßenbeleuchtung erforderlich; auf Radwegen nur dann, wenn wegen Hindernissen
eine Beleuchtung aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist.
Aus
Sicht des Umweltschutzes nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.
Der
Schutz des Globalklimas gehört zu den größten umweltpolitischen
Herausforderungen unserer Zeit. Durch die Verstärkung des Treibhauseffektes
über sein natürliches Niveau hinaus erfolgt ein Anstieg der globalen mittleren
Jahrestemperatur von bis zu 1,5 °C.
Die
Auswirkungen der Klimaerwärmung sind auch lokal zu spüren und die Stadt
Emmerich am Rhein muss sich vermehrt klimatischen Extremereignissen wie
Starkregen, Hagel und Sturm sowie zunehmenden Trockenperioden und Hitzewellen
stellen. Klimaschutz auf lokaler Ebene spielt eine herausragende Rolle, denn
menschliches Handeln insbesondere in den Städten ist verbunden mit
Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen durch Fahrzeuge, Gebäude sowie
durch die Aktivitäten ihrer Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es umso wichtiger
auch lokale Klimaschutzmaßnahmen und umzusetzen und in den Alltag zu
integrieren.
In
unseren Städten und in den ländlichen Regionen produzieren wir immer mehr Licht
- so viel, dass es inzwischen weit über die notwenige und sinnvolle Beleuchtung
hinausgeht. Selbst der Himmel wird dadurch nachts immer heller erleuchtet, so
dass die Nacht fast zum zweiten Tag wird. Die negativen Auswirkungen dieses
„Zuviel“ an Licht sind gravierend, für Menschen und Tiere. Der
Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen wird durch künstliches Licht gestört, es unterdrückt
nachts die Produktion des Ruhe-Hormons Melatonin, und Studien gehen davon aus,
dass falsche Beleuchtung sogar Krebs fördert. Durch einen gestörten
Tag-Nacht-Rhythmus wird auch die Psyche der Menschen negativ beeinflusst. Doch
auch die Auswirkungen auf die Natur sind weitreichend: Nachtaktive Insekten
werden aus dem Naturraum gelockt und verenden zu Millionen an den Lampen. Sie
fehlen im Ökosystem, sei es in der Nahrungskette oder zum Bestäuben. Durch
helle Beleuchtung werden nachts ziehende Zugvögel von ihren Flugbahnen
abgelenkt, Gartenvögel fangen in Städten früher an zu singen und sind auch
abends länger aktiv. Das führt zu früheren Bruten in den Städten und auch
vermehrt zu Fehlbruten. Die Botanik wird ebenso beeinflusst, z.B. das
natürliche Wachstum der Pflanzen.
Daher
ist es dringend notwendig, etwas gegen den Lichtsmog, also gegen das „Zuviel“
an Licht zu tun. Reduzierung
und Optimierung der Beleuchtung senkt
den Energiebedarf, schont damit die natürlichen Ressourcen, schützt die Natur
und Tiere, senkt das Krebsrisiko, die Anzahl psychischer Erkrankungen. Denn
unnütz abgestrahltes Licht ist letztlich eine sinnlose Verschwendung von
Energie und damit Ressourcen und Geld.
Grundsätzlich gilt, je weniger
Licht, desto besser. Dort, wo nächtliche Beleuchtung unerlässlich ist, sollte
auf die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel geachtet werden. Es sollen
Leuchten mit weitem Spektralbereich für Insekten bestenfalls zwischen 580 nm
und 700 nm gewählt werden. Des Weiteren spielt auch die
Lichtfarbe/Farbtemperatur gemessen in Kelvin (K) als auch die Lichtintensität
vorrangig gemessen in Lumen (lm) eine Rolle. Für Insekten ist ein warmweises
Licht mit einer Farbtemperatur von ≤ 3000 K zu wählen.
Fakt
ist aber auch, dass Licht nicht an allen Orten gleichermaßen schadet. Im
Vorgarten stört eine Lampe weniger, wenn in direkter Nachbarschaft eine
Straßenlaterne steht. Doch an Orten, die sonst dunkel sind und an denen viele
nachtaktive Tiere leben, übt bereits eine kleine Lampe eine große
Anziehungskraft aus. Also der Kontrast zur Umgebung ist ausschlaggebend.
Eine Beleuchtung ist maßvoll einsetzen. Ein gleichmäßiges, schwaches
Beleuchtungsbild ist meist besser als punktweise, helle und blendende
Beleuchtung. Helles und blendendes Licht erhöht nicht zwangsläufig die
Verkehrssicherheit.
Insgesamt schlägt die Verwaltung aus Gründen
der hohen Kosten, des Umweltschutzes und der mangelnden Erhöhung der Sicherheit
vor, dem Antrag der SPD Fraktion nicht zu folgen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter