Betreff
Beleuchtung B 8/Eltener Straße ab Ortsausgang Emmerich bis Ortseingang Elten;
hier: Antrag Nr. XXXXII/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0398/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Antrag der SPD Fraktion abzulehnen.

 

Sachdarstellung :

 

Die SPD beantragt:

 

  1. Die Eltener Straße ab Ortsausgang Emmerich bis zum Ortseingang Elten in voller Länge mit einer Beleuchtung des Radweges auszustatten.
  2. Es soll eine Beleuchtung analog der Ostermayerstraße zum Einsatz kommen.
  3. Die Beleuchtung soll parallel zu geeigneten Straßensanierungsmaßnahmen von Straßen NRW errichtet werden.
  4. Möglichen Förderungen wie z.B. durch Mittel aus dem Bundesfernstraßenhaushalt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur(BMVI) oder nach der NRW Förderrichtlinie Nahmobilität, die Kosten für straßenbegleitende Radwege fördert, geprüft werden.
  5. Der Beschluss bei Straßen.NRW bekannt gemacht wird, damit dieser in die entsprechenden Ausschreibungen aufgenommen wird.

 

Es wird u.a. mit dem erheblich höheren Verkehrsrisiko und wegen des unbeleuchteten Radweges begründet. Insbesondere gäbe es bei unbeleuchtete Einmündungen, die durch den Radweg gekreuzt werden, ein höheres Unfallrisiko.

 

Eine erste Kosteneinschätzung durch die Stadtwerke ergab Baukosten von ca. 800.000,00 €. Jährliche Kosten für Instandhaltung und Stromaufnahme würden nach aktuellem Stand ca. 15.000,00 € betragen.

 

Fördermittel werden grundsätzlich bei jeder Maßnahme geprüft und gegebenenfalls beantragt.

 

Bei Ausschreibungen wird grundsätzlich geprüft, ob die Stadt Emmerich am Rhein sich an bekannten Ausschreibungen z. B. anderer Behörden wie hier Straße NRW beteiligen kann. Im Bereich der Ortsdurchfahrt Hüthum wird die Beleuchtung zusammen mit dem Landesbetrieb realisiert.

 

Zur Verkehrssicherheit ist zu sagen, dass ein ordnungsgemäß ausgestattetes Fahrrad mit eingeschalteter Beleuchtung und seitlichem Reflektoren in dunkler Umgebung deutlich besser wahrgenommen wird, als bei einem vollständig ausgeleuchteten Kreuzungsbereich. Es ist nicht sinnvoll eine einzelne Leuchte an einer Kreuzung aufzustellen, da der Licht – Dunkeleffekt zu Sichtproblemen führen könnte. Dies führt zu einer schlechteren Sichtbarkeit von Fahrradfahrenden.

 

Zur eigenen Sicherheit und zum Erkennen von Hindernissen sind die vorhandenen zugelassen technischen Einrichtungen an Fahrrädern völlig ausreichend. Auch Radfahrer sind dazu verpflichtet ihre Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen.

 

Der Verwaltung ist ein erhöhtes Unfallaufkommen insbesondere mit Fahrrädern auf der Strecke nicht bekannt. Das vorhandene Unfallgeschehen ist nach Kenntnis der Verwaltung bisher nicht auf die schlechte oder fehlende Ausleuchtung zurückzuführen gewesen.

 

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist im Außenbereich keine Straßenbeleuchtung erforderlich; auf Radwegen nur dann, wenn wegen Hindernissen eine Beleuchtung aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist.

 

Aus Sicht des Umweltschutzes nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Der Schutz des Globalklimas gehört zu den größten umweltpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Durch die Verstärkung des Treibhauseffektes über sein natürliches Niveau hinaus erfolgt ein Anstieg der globalen mittleren Jahrestemperatur von bis zu 1,5 °C.

Die Auswirkungen der Klimaerwärmung sind auch lokal zu spüren und die Stadt Emmerich am Rhein muss sich vermehrt klimatischen Extremereignissen wie Starkregen, Hagel und Sturm sowie zunehmenden Trockenperioden und Hitzewellen stellen. Klimaschutz auf lokaler Ebene spielt eine herausragende Rolle, denn menschliches Handeln insbesondere in den Städten ist verbunden mit Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen durch Fahrzeuge, Gebäude sowie durch die Aktivitäten ihrer Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es umso wichtiger auch lokale Klimaschutzmaßnahmen und umzusetzen und in den Alltag zu integrieren.

 

In unseren Städten und in den ländlichen Regionen produzieren wir immer mehr Licht - so viel, dass es inzwischen weit über die notwenige und sinnvolle Beleuchtung hinausgeht. Selbst der Himmel wird dadurch nachts immer heller erleuchtet, so dass die Nacht fast zum zweiten Tag wird. Die negativen Auswirkungen dieses „Zuviel“ an Licht sind gravierend, für Menschen und Tiere. Der Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen wird durch künstliches Licht gestört, es unterdrückt nachts die Produktion des Ruhe-Hormons Melatonin, und Studien gehen davon aus, dass falsche Beleuchtung sogar Krebs fördert. Durch einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus wird auch die Psyche der Menschen negativ beeinflusst. Doch auch die Auswirkungen auf die Natur sind weitreichend: Nachtaktive Insekten werden aus dem Naturraum gelockt und verenden zu Millionen an den Lampen. Sie fehlen im Ökosystem, sei es in der Nahrungskette oder zum Bestäuben. Durch helle Beleuchtung werden nachts ziehende Zugvögel von ihren Flugbahnen abgelenkt, Gartenvögel fangen in Städten früher an zu singen und sind auch abends länger aktiv. Das führt zu früheren Bruten in den Städten und auch vermehrt zu Fehlbruten. Die Botanik wird ebenso beeinflusst, z.B. das natürliche Wachstum der Pflanzen.

 

Daher ist es dringend notwendig, etwas gegen den Lichtsmog, also gegen das „Zuviel“ an Licht zu tun. Reduzierung und Optimierung der Beleuchtung senkt den Energiebedarf, schont damit die natürlichen Ressourcen, schützt die Natur und Tiere, senkt das Krebsrisiko, die Anzahl psychischer Erkrankungen. Denn unnütz abgestrahltes Licht ist letztlich eine sinnlose Verschwendung von Energie und damit Ressourcen und Geld.

 

Grundsätzlich gilt, je weniger Licht, desto besser. Dort, wo nächtliche Beleuchtung unerlässlich ist, sollte auf die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel geachtet werden. Es sollen Leuchten mit weitem Spektralbereich für Insekten bestenfalls zwischen 580 nm und 700 nm gewählt werden. Des Weiteren spielt auch die Lichtfarbe/Farbtemperatur gemessen in Kelvin (K) als auch die Lichtintensität vorrangig gemessen in Lumen (lm) eine Rolle. Für Insekten ist ein warmweises Licht mit einer Farbtemperatur von ≤ 3000 K zu wählen.

 

Fakt ist aber auch, dass Licht nicht an allen Orten gleichermaßen schadet. Im Vorgarten stört eine Lampe weniger, wenn in direkter Nachbarschaft eine Straßenlaterne steht. Doch an Orten, die sonst dunkel sind und an denen viele nachtaktive Tiere leben, übt bereits eine kleine Lampe eine große Anziehungskraft aus. Also der Kontrast zur Umgebung ist ausschlaggebend.

 

Eine Beleuchtung ist maßvoll einsetzen. Ein gleichmäßiges, schwaches Beleuchtungsbild ist meist besser als punktweise, helle und blendende Beleuchtung. Helles und blendendes Licht erhöht nicht zwangsläufig die Verkehrssicherheit.

 

Insgesamt schlägt die Verwaltung aus Gründen der hohen Kosten, des Umweltschutzes und der mangelnden Erhöhung der Sicherheit vor, dem Antrag der SPD Fraktion nicht zu folgen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter