Betreff
Befristete Aussetzung der Hundesteuer für Hunde aus dem Tierschutz;
hier: Eingabe Nr. 11/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 17 0403/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Eingabe abzulehnen.

 

Sachdarstellung :

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Emmerich am Rhein von 22.12.1997 ist mit einem Steuersatz ab 60 Euro (=5 Euro/Monat) je Hund und den im § 4 „Allgemeine Steuerermäßigung“ festgelegten Regelungen ausreichend sozialverträglich gestaltet.
Eine gesteigerte Würdigung und Anerkennung der Arbeit von Tierheimen und Tierschutzorganisationen durch eine befristete Aussetzung der Hundesteuer wird hier nicht gesehen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister