Betreff
Befristete Aussetzung der Hundesteuer für Hunde aus dem Tierschutz;
hier: Eingabe Nr. 11/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
hier: Eingabe Nr. 11/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 17 0403/2021
Art
Verwaltungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Eingabe abzulehnen.
Sachdarstellung :
Die
Hundesteuersatzung der Stadt Emmerich am Rhein von 22.12.1997 ist mit einem
Steuersatz ab 60 Euro (=5 Euro/Monat) je Hund und den im § 4 „Allgemeine
Steuerermäßigung“ festgelegten Regelungen ausreichend sozialverträglich
gestaltet.
Eine gesteigerte Würdigung und Anerkennung der Arbeit von Tierheimen und
Tierschutzorganisationen durch eine befristete Aussetzung der Hundesteuer wird
hier nicht gesehen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister