Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt
die gegenüber der gpa NRW und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in
Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen.
Sachdarstellung :
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
(GPA NRW) führte gemäß § 105 GO NRW vom August 2020 bis zum Mai 2021 die vierte
überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Emmerich
am Rhein durch. Basis der Finanzprüfung waren die Jahresabschlüsse bis einschl.
2017 sowie die Haushaltsplanung bis 2021 inklusive der bis 2024 reichenden
mittelfristigen Planung. Für den interkommunalen Vergleich wurde das
Vergleichsjahr 2018 verwandt.
Die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung
wurden in einer Schlussbesprechung am 19.05.2021 durch die Gemeindeprüfungsanstalt
dem Verwaltungsvorstand präsentiert. Am 17.06.2021 wurden die Verwaltung, die
Vertreter der Fraktionen und der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
über die Prüfungsergebnisse aller Prüfgebiete zusammenfassend informiert.
Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der
überörtlichen Prüfung in einem Prüfungsbericht festgehalten und mit
Feststellungen und Empfehlungen versehen.
Nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW hat der
Bürgermeister zu den Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahme ist dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorzulegen sowie
vom Rat zu beschließen.
Im Prüfungsbericht der gpa NRW werden
insgesamt 31 Feststellungen sowie 37 Empfehlungen aufgeführt, zu denen Stellung
bezogen wurde. Auf den Prüfungsbericht der gpa NRW sowie die Stellungnahme der
Stadt Emmerich am Rhein wird verwiesen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister