Betreff
Lüftung von Klassenräumen;
hier: Antrag Nr. XXXXV/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 0437/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, bei zukünftigen Umbau-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in Schulen den Einbau fest installierter Luftfilteranlagen unter den Aspekten Ökologie und Ökonomie zu prüfen.

Eine Beschaffung von Luftfilteranlagen für Kitas und provisorische Schulcontainer wird abgelehnt.

Sachdarstellung :

 

Im BGE-Antrag vom 02.09.2021 zum Top 04-170346/2021 „Lüftung von Klassenräumen“ wurden verschiedene Punkte angesprochen. Der 1. Teil wurde im Rat am 21.09.2021 behandelt; in dieser Vorlage geht es um Teil 2.

 

Begründung

 

-Luftfilteranlagen für Kitas

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Emmerich am Rhein wird ausschließlich über kirchliche bzw. freie Träger organisiert. Eine Abfrage der Verwaltung hat ergeben, dass fast alle Räume in den Kitas gut zu belüften sind. Ein Einsatz von Luftfiltern unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit bei der Anschaffung und späteren Entsorgung wurde in Frage gestellt.

In wenigen Ausnahmefällen gibt es Räume der Kategorie2; hier ist abgestimmt, dass die Entscheidung bei den Trägern liegt, ggfs. Geräte anzuschaffen und Fördermittel zu beantragen.

Eine telefonische Anfrage an das Kreisjugendamt Kleve hat ergeben, dass derzeit kein Bedarf für eine kommunale Bezuschussung von Räumlichkeiten der Kategorie 1 in Kindertageseinrichtungen von Seiten der Verwaltung gesehen wird. Die entsprechenden Rundschreiben wurden an die Träger weitergeleitet.

 

 

-Luftfilteranlagen für provisorische Schulcontainer

in den Schulcontainern am Grollschen Weg befinden sich drei Klassenräume, die durch die Fluchttüren gut belüftet werden können. Da das Platzangebot in den Containern gering ist, können keine Luftreinigungsgeräte aufgestellt werden.

 

 

-Filtersysteme in sämtlichen schulbautechnischen Maßnahmen

Die Klassenräume in den Emmericher Schulgebäuden sind so ausgestaltet, dass eine ausreichende (natürliche) Belüftung gewährleistet ist, i. d. R. über die Fenster. Wenn Klassenräume, z. B. aufgrund der Raumtiefe, eine ausreichende/ notwendige Luftwechselrate nicht erreichen (können), erfolgt eine Unterstützung durch eine mechanische (maschinelle) Lüftung. Dies ist am Gesamtschulgebäude am Brink geplant und ausgeschrieben worden.

Bei durchzuführenden Sanierungen bzw. Modernisierungen wird immer die bestehende und zukünftige Lüftungssituation mitbetrachtet.

Ein Nachrüsten der bestehenden Klassenräume mit Lüftungsanlagen (Luftaustausch keine Umwälzung) würde u. a. Kernbohrungen erfordern (Ästhetik, Wärmeschutznachweis etc.) sowie eine entsprechende Technikeinbringung notwendig machen (dauerhafte Geräuscheinwirkung, Kanalführung etc.). Neben den einmaligen Investitionskosten fallen dann auch wiederkehrende, dauerhafte Wartungskosten an. Ausreichend zu belüftende Klassenräume mit einer mechanischen (maschinellen) Lüftung nachzurüsten hält die Verwaltung ökologisch und ökonomisch nicht für sinnvoll.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister