hier: Antrag Nr. XXXXV/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, bei zukünftigen
Umbau-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in Schulen den Einbau fest
installierter Luftfilteranlagen unter den Aspekten Ökologie und Ökonomie zu
prüfen.
Eine Beschaffung von
Luftfilteranlagen für Kitas und provisorische Schulcontainer wird abgelehnt.
Sachdarstellung :
Im BGE-Antrag vom 02.09.2021 zum Top 04-170346/2021 „Lüftung
von Klassenräumen“ wurden verschiedene Punkte angesprochen. Der 1. Teil wurde
im Rat am 21.09.2021 behandelt; in dieser Vorlage geht es um Teil 2.
Begründung
-Luftfilteranlagen
für Kitas
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen in der Stadt
Emmerich am Rhein wird ausschließlich über kirchliche bzw. freie Träger
organisiert. Eine Abfrage der Verwaltung hat ergeben, dass fast alle Räume in
den Kitas gut zu belüften sind. Ein Einsatz von Luftfiltern unter dem Aspekt
der Nachhaltigkeit bei der Anschaffung und späteren Entsorgung wurde in Frage
gestellt.
In wenigen Ausnahmefällen gibt es Räume der Kategorie2;
hier ist abgestimmt, dass die Entscheidung bei den Trägern liegt, ggfs. Geräte
anzuschaffen und Fördermittel zu beantragen.
Eine telefonische Anfrage an das Kreisjugendamt Kleve hat
ergeben, dass derzeit kein Bedarf für eine kommunale Bezuschussung von
Räumlichkeiten der Kategorie 1 in Kindertageseinrichtungen von Seiten der
Verwaltung gesehen wird. Die entsprechenden Rundschreiben wurden an die Träger
weitergeleitet.
-Luftfilteranlagen für provisorische Schulcontainer
in den Schulcontainern am Grollschen
Weg befinden sich drei Klassenräume, die durch die Fluchttüren gut belüftet
werden können. Da das Platzangebot in den Containern gering ist, können keine
Luftreinigungsgeräte aufgestellt werden.
-Filtersysteme
in sämtlichen schulbautechnischen Maßnahmen
Die Klassenräume in den
Emmericher Schulgebäuden sind so ausgestaltet, dass eine ausreichende
(natürliche) Belüftung gewährleistet ist, i. d. R. über die Fenster. Wenn
Klassenräume, z. B. aufgrund der Raumtiefe, eine ausreichende/ notwendige
Luftwechselrate nicht erreichen (können), erfolgt eine Unterstützung durch eine
mechanische (maschinelle) Lüftung. Dies ist am Gesamtschulgebäude am Brink
geplant und ausgeschrieben worden.
Bei durchzuführenden
Sanierungen bzw. Modernisierungen wird immer die bestehende und zukünftige
Lüftungssituation mitbetrachtet.
Ein Nachrüsten der bestehenden
Klassenräume mit Lüftungsanlagen (Luftaustausch keine Umwälzung) würde u. a.
Kernbohrungen erfordern (Ästhetik, Wärmeschutznachweis etc.) sowie eine
entsprechende Technikeinbringung notwendig machen (dauerhafte Geräuscheinwirkung,
Kanalführung etc.). Neben den einmaligen Investitionskosten fallen dann auch
wiederkehrende, dauerhafte Wartungskosten an. Ausreichend zu belüftende
Klassenräume mit einer mechanischen (maschinellen) Lüftung nachzurüsten hält
die Verwaltung ökologisch und ökonomisch nicht für sinnvoll.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister