Betreff
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW für den Regierungsbezirk Düsseldorf am 4. Oktober 2021 - Teilnahme von Ratsmitgliedern;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 3 GO NRW
Vorlage
01 - 17 0439/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Genehmigung der dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 3 GO NRW.

Sachdarstellung :

 

Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung dargelegt. Die politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8 a Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der dringlichen Entscheidung durch Übermittlung des gefassten Beschlusses (hier: E-Mail vom 20.10.2021 an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses) über die Entscheidung informiert.

 

Gem. § 60 Abs. 3 Satz 2 GO NW sind dringliche Entscheidungen dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel (Fahrtkosten) stehen im Haushalt 1.100.01.01.01 54319000 bereit.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister