hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 3 GO NRW
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die
Genehmigung der dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 3 GO NRW.
Sachdarstellung :
Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage als Anlage
beigefügt.
Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung
dargelegt. Die politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8 a
Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der
dringlichen Entscheidung durch Übermittlung des gefassten Beschlusses (hier:
E-Mail vom 20.10.2021 an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses) über
die Entscheidung informiert.
Gem. § 60 Abs. 3 Satz 2 GO NW sind dringliche Entscheidungen dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Entsprechende
Haushaltsmittel (Fahrtkosten) stehen im Haushalt 1.100.01.01.01 54319000
bereit.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister