hier: Ergebnis Prüfauftrag zur Unterbringung der zweiten Jugendeinrichtung im ehemaligen Vital Sports
Beschlussvorschlag
Der
Rat beschließt,
I. die Verwaltung
zu beauftragen, weitere Räumlichkeiten als Standort für eine
Interimslösung
zu prüfen und
II. der Verwaltung
einen Prüfauftrag für die Errichtung eines Neubaus für eine Jugendeinrichtung
auf dem Gelände
des ehemaligen Vital Sports zu erteilen und
III. die Verwaltung
mit der Bildung einer Arbeitsgruppe aus den Reihen des Jugendhilfeausschusses
zu
beauftragen, die sich mit der Entwicklung einer Langfristlösung befasst.
Sachdarstellung :
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein hat am 29.06.2021 beschlossen, dass das angedachte Gebäude
„ehemaliges Terrasana“ nicht als Standort für die zweite Jugendeinrichtung
geeignet ist und einen Prüfauftrag für das Gebäude „ehemaliges Vital Sports“
erteilt.
Bei der Prüfung der
Eignung des Gebäudes als zweite Jugendeinrichtung wurden u.a. die Kosten, die
Lage des Gebäudes, die mögliche Umsetzung des beschlossenen Konzeptes und
weitere Punkte berücksichtigt.
Die Verwaltung
kommt zu folgendem Prüfergebnis:
Das
Gebäude wurde bis 2017 als Fitnessstudio betrieben und steht seitdem leer.
Nach der
Besichtigung des Gebäudes hat sich die Verwaltung den
Grundriss zukommen lassen und erste Planungen vorgenommen, inwieweit bauliche
Veränderungen des Gebäudes vorgenommen werden müssten, damit dieses Gebäude für
eine Jugendeinrichtung genutzt werden könnte. Unter anderem muss dort eine neue
Heiz- und Lüftungsanlage verbaut werden und ein neuer Boden im großen
Trainingsraum verlegt werden, da der alte Boden aufgrund eines Wasserschadens
entfernt wurde. Auch müsste der Bereich der ehemaligen Sauna umgebaut werden
und für größere Veranstaltungen müsste der sanitäre Bereich ausgebaut werden.
Nach
Rücksprache mit den Stadtwerken würden nach einer groben Schätzung die
Sanierungskosten mind. 1.300.000€ betragen und auch die entstehenden
Betriebskosten liegen deutlich über den im Haushalt eingeplanten und mit
Sperrvermerk versehenen Betriebskosten.
Anfang
des Jahres 2021 wurde im Jugendhilfeausschuss und im Rat der Bedarf einer zweiten
Jugendeinrichtung festgestellt und Handlungsbedarf gesehen. Ebenso wurde
deutlich gemacht, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf Kinder und
Jugendliche bereits schon jetzt hat und welche möglichen Auswirkungen
langfristig die Kinder und Jugendlichen belasten können.
Die
notwendigen Sanierungs-/Renovierungsarbeiten würden eine Eröffnung der zweiten
Jugendeinrichtung erst frühestens in 2024 ermöglichen, bei weiterem
Baustoffmangel wäre auch eine Eröffnung erst in 2025 nicht auszuschließen.
Damit
könnte den Kindern und Jugendlichen frühestens in drei bis vier Jahren ein
weiteres Angebot der Kinder- und Jugendarbeit im Form einer zusätzlichen
Jugendeinrichtung unterbreitet werden, welches jedoch bereits seit 2017 von den
Jugendlichen gefordert wird.
Um das
Potential und die Größe des Gebäudes vollumfänglich nutzen zu können, ist eine
Verwaltung/ein Management notwendig, welches nicht vom bisher eingeplanten
Personal (1VZ Stelle Sozialpädagog:in mit Kombination aufsuchende Arbeit und 1
Bundesfreiwilligendienstleistend:e) geleistet werden kann. Das Gebäude könnte
die Möglichkeit bieten auch einzelne Räume zeitweise an Vereine, Verbände oder
Musikgruppen zu vermieten, doch dies müsste sowohl koordiniert werden als auch
der Bedarf vorrangig festgestellt werden, ob und welcher Verein, Verband o.ä.
sich eine zeitweilige Anmietung/Nutzung der Räumlichkeiten vorstellen könnte
und welche Raumgestaltung vorhanden sein müsste (bspw. spezieller Boden,
besondere Belichtung etc.).
Auch
reicht das bisher eingeplante Personal nicht aus, um bei dieser Größe des
Gebäudes eine dauerhafte Aufsicht zu gewährleisten.
Der
frühere Trainingsraum würde die Möglichkeit bieten, dass dort auch größere
Veranstaltungen wie bspw. Jugenddisco, Oberstufenfeten und Konzerte stattfinden
könnten, jedoch müsste zuvor ein Immissionsgutachten in Auftrag gegeben werden,
welches laut Einschätzung vom FB 5 (Bauordnungsamt) mehrere Wochen bis Monate
dauern würde. Erst dann könnte die Einschätzung getroffen werden, ob der
Trainingsraum auch für solche Veranstaltungen genutzt werden darf oder ob
weitere bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen, damit diese
Durchführung ermöglicht werden kann. Sollten auf Grundlage des
Immissionsgutachtens keine musikalischen und größeren Veranstaltungen (bis 250
Personen) nach 22 Uhr möglich sein, so würde der Trainingsraum größtenteils
ungenutzt bleiben.
Das
Gebäude befindet sich in einer Randlage und schließt an das Gelände vom
Embricana an. Bei der Besichtigung wurde festgestellt, dass der hintere Bereich
des Geländes an den Sauna-Bereich des Embricana anschließt und dort ein
blickdurchlässiger Zaun die Grundstücke abtrennt. Dieser Zaun müsste sowohl
erhöht werden als auch blickdicht gestaltet werden, damit beidseitige Störungen
vermieden werden.
Die Randlage bietet
auch wenig Möglichkeiten, dass Jugendliche auf dem Weg in die Stadt oder von
der Schule vorbeilaufen, durch die Fenster die Aktivitäten und Jugendlichen
sehen und dadurch motiviert werden die Jugendeinrichtung spontan aufzusuchen.
Seitens der
Verwaltung wird empfohlen, von der Anmietung
des Gebäudes Vital Sports abzusehen.
Da der
Jugendhilfeausschuss und der Rat einstimmig die Errichtung einer zweiten
Jugendeinrichtung beschlossen haben, muss nun erneut nach einem Gebäude gesucht
werden, welches sowohl kurz- als auch mittelfristig angemietet werden kann.
In der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 07.10.2021 ist über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung nicht abgestimmt worden, da in der Sitzung über einen abweichenden
Beschlussvorschlag beraten und abgestimmt wurde. Der Vorsitzende des
Jugendhilfeausschusses ließ also über folgende Punkte abstimmen:
I. die Verwaltung zu beauftragen, weitere
Räumlichkeiten als Standort für eine
Interimslösung zu prüfen und
II. der Verwaltung einen Prüfauftrag für die
Errichtung eines Neubaus für eine Jugendeinrichtung auf dem Gelände des
ehemaligen Vital Sports zu erteilen und
III. die Verwaltung mit der Bildung einer
Arbeitsgruppe aus den Reihen des Jugendhilfeausschusses zu beauftragen, die
sich mit der Entwicklung einer Langfristlösung befasst.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter