hier: 14. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,
- nimmt die mit der lfd. Nr. 1 bis 2
gekennzeichnete Neukalkulation zur Kenntnis
und
- beschließt die mit Anlage 1 bezeichnete
14. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
vom 04.03.1987.
Sachdarstellung :
Die Fäkalienabfuhrgebühr wurde zum 01.01.2021 erhöht, da die vorhandene Gebührenausgleichsrücklage aufgebraucht war. Die im Jahr 2020 ungewöhnlich hohe Fäkalienmenge hat jedoch erneut zu einem Überschuss geführt.
Die Höhe der Gebührenausgleichsrücklage wird nach Abschluss des Jahres 2021 voraussichtlich noch 17.551 € betragen. Um diesen kleinen Gebührenhaushalt möglichst ausgeglichen zu halten, muss die Gebühr gesenkt werden.
Auf der Basis dieser Bedarfszahlen stellt sich die Kalkulation der Fäkalienabfuhrgebühr zum 01.01.2022 insgesamt wie folgt dar:
1. Ansatzfähige Kosten
Kalkulation Erl. zum 1.1.2022
Betriebsführungsentgelt 30.859,11 € E 1
Eigenverbrauch Fäkalien 3.155,60 €
Personalaufwand 2.000,00 €
Sonst. Aufwand: Bürobedarf 2.000,00 €
Gesamtkosten 38.014,71 €
Berücksichtigter Überschuss 4.504,32 €
abzufahrende cbm 1.610
Erläuterungen
E 1) Die Betriebsführung in der Abwasserbeseitigung in den Bereichen Klärwerk, Kanal
und Fäkalienabfuhr erfolgt seit dem 1.9.2004 durch die TWE GmbH. Das zu zah-
lende Betriebsführungsentgelt wurde in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein
und der
TWE GmbH abgeschlossenen Leistungs- und
Investitionsmanagementvertrag
(LIMV) in einer Summe festgeschrieben. Gleichzeitig
wurde eine Anpassung an die
aktuelle Preisentwicklung auf der Grundlage der
amtlichen
Preissteigerungsraten des statistischen Bundesamtes vereinbart.
2. Divisionskalkulation
Kalkulation zum
zum 1.1.2022
Aufwand 38.014,71 €
Zuschuss aus GBA -4.504,32 €
Gesamtaufwand 33.510,39 € durch 1.610 cbm
Die ab dem 01.01.2022 zur erhebenden Gebühr je cbm gerundet : 21,00 €
Die Betriebsleitung empfiehlt die in der Begründung vorgelegte Kalkulation zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987 zu beschließen.
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Antoni
Betriebsleiter
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Mark Antoni
Betriebsleiter