Betreff
Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987;
hier: 14. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 17 0463/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,

 

  1. nimmt die mit der lfd. Nr. 1 bis 2 gekennzeichnete Neukalkulation zur Kenntnis

 

und

 

  1. beschließt die mit Anlage 1 bezeichnete 14. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987.

Sachdarstellung :

 

Die Fäkalienabfuhrgebühr wurde zum 01.01.2021 erhöht, da die vorhandene Gebührenausgleichsrücklage aufgebraucht war. Die im Jahr 2020 ungewöhnlich hohe Fäkalienmenge hat jedoch erneut zu einem Überschuss geführt.

Die Höhe der Gebührenausgleichsrücklage wird nach Abschluss des Jahres 2021 voraussichtlich noch 17.551 € betragen. Um diesen kleinen Gebührenhaushalt möglichst ausgeglichen zu halten, muss die Gebühr gesenkt werden.

 

Auf der Basis dieser Bedarfszahlen stellt sich die Kalkulation der Fäkalienabfuhrgebühr zum 01.01.2022 insgesamt wie folgt dar:

 

1. Ansatzfähige Kosten

 

                                                            Kalkulation                  Erl.                                                                                                       zum 1.1.2022                                                                    

 

Betriebsführungsentgelt                      30.859,11 €                 E 1

Eigenverbrauch Fäkalien                      3.155,60 €

Personalaufwand                                  2.000,00 €

Sonst. Aufwand: Bürobedarf                2.000,00 €

Gesamtkosten                        38.014,71 €

Berücksichtigter Überschuss                4.504,32 €

abzufahrende cbm                               1.610

 

Erläuterungen

E 1)     Die Betriebsführung in der Abwasserbeseitigung in den Bereichen Klärwerk, Kanal

            und Fäkalienabfuhr erfolgt seit dem 1.9.2004 durch die TWE GmbH. Das zu zah-

            lende Betriebsführungsentgelt wurde in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein

            und der TWE GmbH abgeschlossenen Leistungs- und
            Investitionsmanagementvertrag (LIMV) in einer Summe festgeschrieben. Gleichzeitig 
            wurde eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung auf der Grundlage der
            amtlichen Preissteigerungsraten des statistischen Bundesamtes vereinbart.

 

2. Divisionskalkulation

 

Kalkulation zum                     

zum 1.1.2022                                                               

           

Aufwand                                  38.014,71 €

Zuschuss aus GBA                 -4.504,32 €

Gesamtaufwand                     33.510,39 € durch 1.610 cbm

Die ab dem 01.01.2022 zur erhebenden Gebühr je cbm gerundet   :    21,00 €

 

Die Betriebsleitung empfiehlt die in der Begründung vorgelegte Kalkulation zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987 zu beschließen.

 

                                                                                    _________________________

                                                                                     Antoni

  Betriebsleiter

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Mark Antoni

Betriebsleiter