Betreff
Antrag auf Überprüfung der Verkehrssituation;
hier: Antrag XXXXVII/2021 der BGE Ratsfraktion Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0473/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt sowohl der aufgezeigten Vorgehensweise zu als auch der Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf der Schmidtstraße gem. Anlage 1.

 

Sachdarstellung:

 

Die BGE Ratsfraktion stellt den Antrag auf Überprüfung der Verkehrssituation in Elten.

 

1.    Prüfung der Installation einer Bedarfsampel im Kreuzungsbereich Neustadt/Schmidtstraße

2.    Verbesserung der Querungshilfen im Bereich des Eltener Markt

3.    Errichtung einer Querungshilfe an der Kreuzung B8/Europastraße

4.    Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Fußgänger an der Kreuzung B8/Lobither Straße

5.    Umsetzung von Tempo 30 im Bereich des gesamten Eltener Ortskerns

 

In der Antragsbegründung wird auf den Personenschaden am 29. Mai 2021 bei der Querungshilfe Beeker Straße in Elten und auf das besondere Augenmerk für Kinder und Bürgerinnen und Bürger mit eingeschränkter Motorik hingewiesen.

 

Aktuelle Verkehrssituation

 

Beim Ortstermin am 04.10.2021 wurde die Verkehrssituation erneut vor Ort in Augenschein genommen. An der Verkehrssituation hat sich seit dem vergangenen Ortstermin vom 05.02.2020 nichts geändert.

Teilnehmer des Ortstermins:

Herr Helmut Hartjes (StraßenNRW)

Herr Jörg Manten (Straßenmeisterei Kreis Kleve)

Herr Holger Tenhaft (Polizei Emmerich)

Herr Uwe Giltjes (Verwaltung Stadt Emmerich)

 

Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung:

 

Zu 1.)

Die L 472 (Schmidtstraße) als Landesstraße gewidmet dient der örtlichen, zwischengemeindlichen bis hin zu den regionalen Verkehrsverbindungen. Die Verkehrsbelastung beträgt gemäß der Bundesverkehrszählung aus 2015 DTV = 7419KFZ/d mit einem Schwerverkehrsanteil von 31Fzg. Die L 472 (Schmidtstraße) ist derzeitig noch für die Durchfahrt des Schwerverkehr >3,5to gesperrt. Hierdurch begründet ist auch der geringe Anteil an Schwerverkehrsfahrzeugen.

Der aufgeführte Unfall mit Personenschaden vom 29.05.2021 ist nach Aussage der Polizei nicht aufgrund der aktuell geprüften Verkehrssituation zurück zu führen. Ansonsten wäre die Unfallsituation unauffällig.

 

 

Herr Hartjes(StraßenNRW) führt zum Antrag aus:

„Dadurch, dass sich die Mittelinseln als Überquerungshilfe als geeignetes Mittel bewährt haben, wodurch die Überquerungsvorgänge sicher vorgenommen werden können, wird zur Einrichtung einer Bedarfssignalanlage keine Notwendigkeit gesehen.

Seitens der Kreispolizeibehörde wird die Notwendigkeit zur Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30km/h im Bereich der L 472 (Schmidtstraße) aufgrund der geringen Sichtweite von der Sandstraße auf den Verkehr der L 472 (Schmidtstraße) von der B 8 kommend gesehen. Hierzu bestehen seitens StraßenNRW nach nochmaliger Prüfung nun keine Bedenken mehr. Der Bereich in dem die Geschwindigkeit reduziert werden soll, ist auf den Streckenabschnitt welcher in der hiesigen Stellungnahme vom 18.10.2021 beschrieben wurde zu begrenzen.

Die erforderlichen Sichtfelder an der Mittelinsel im Bereich des Supermarktes und auf die Mittelinsel an der Sandstraße von Beek kommend sind weiterhin nicht zu beanstanden. Ein Erfordernis zur Ergreifung von verkehrsregelnden Maßnahmen bestehen hier somit weiterhin nicht.“

Das bedeutet, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus Richtung Autobahn für nicht erforderlich anzusehen ist.

 

Eine Anordnung des Verkehrszeichens (VZ).274-53 (Tempo 30) auf Höhe des VZ.136 (Kinder) gegenüber StraßenNRW als Baulastenträger der L 472 wird zeitnah erfolgen.

Eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist gem. Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen(HAV) i.V.m. der Straßenverkehrsordnung(StVO) nicht erforderlich, da durch das Gefahrenzeichen VZ.136 (Kinder) der örtliche Abschnitt für den die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, eindeutig zu erkennen ist.  Die Geschwindigkeitsbegrenzung endet automatisch nach der nächsten Einmündung, wenn das Verkehrszeichen nicht wiederholt wird.

 

Zu 2.)

Im Bereich des Fahrbahnteilers an der Einmündung mit der B 8 auf der L 472 (Schmidtstraße) gibt es eine Sichtbehinderung durch Wassertriebe an den Bäumen im Bereich des Restaurants. Durch Entfernung dieser wird das Sichtfeld wieder verbessert, so dass die Erkennbarkeit auf den KFZ-Verkehr der B 8 von Emmerich kommend verbessert wird.

Die Überquerungshilfe Schmidtstraße im Kreuzungsbereich kann aufgrund der vorhandenen Straßenbreiten nicht vergrößert werden. Die weiteren Querungshilfen im Bereich des Eltener Markt entsprechen in Größe und Ausführung den aktuellen Regeln. Weitere Querungshilfen wurden nicht für notwendig erachtet.

 

Zu 3.

Die Verkehrsbelastung der B 8 (Zevenaarer Straße) beträgt gemäß der Bundesverkehrszählung aus 2015 DTV = 2054KFZ/d mit einem Schwerverkehrsanteil von 69Fzg. Die Sichtverhältnisse aus den beiden kreuzenden Straßen (Neustadt und Europastraße) auf den Verkehr der B 8 sind gut. Im Bereich der Europastraße ist ein Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite und im Zuge der Straße „Neustadt“ auf der nördlichen Seite vorhanden. Ein Überqueren der B 8 unter Nutzung der Gehwege muss somit im Kreuzungsbereich Diagonal über die B 8 erfolgen.

Zur Verbesserung der Verkehrssituation soll ein Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite der Straße „Neustadt“ angelegt werden kann. Hier wird dann eine Überquerung der B 8 (Zevenaarer Straße) erfolgen. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung ist dieses in den sich ergebenden Fahrzeuglücken möglich.

Aktuell erfolgt eine Kostenschätzung durch die KBE, um die Maßnahme über die Veränderungsliste in den Haushalt 2022 aufnehmen zu können.

 

Zur Einrichtung einer Mittelinsel als Überquerungshilfe wird derzeitig keine Notwendigkeit gesehen.    

 

Zu 4.)

Die Vorfahrtregelung an der Einmündung ist für den Verkehr der L 472 (Lobither Straße) mit VZ.205 (Vorfahrt achten) gekennzeichnet. Dieses Verkehrszeichen steht ca. 15m vor der B 8. Das VZ.205 soll näher zur B 8 versetzt werden (durch Straßen.NRW). Des Weiteren wurde eine Sichtbehinderung durch die Bepflanzung der Beete am Einmündungsbereich festgestellt. Dieser Bewuchs wird zurückgeschnitten damit die Sichtverhältnisse von der L 472 (Lobither Straße) in die B 8 (Zevenaerer Straße) verbessert werden. Hierdurch können die Verkehrsteilnehmer frühzeitiger erkannt werden.

Sollte eine Umgestaltung der Grünfläche im Kreuzungsbereich erfolgen, wird die Verwaltung darauf einwirken, dass die Situation für die Fußgänger verbessert wird.

 

Zu 5.)

Hierzu nimmt Herr Hartjes wie folgt Stellung:

„In der Ortsdurchfahrt von Emmerich-Elten verlaufen die Bundesstraße B 8 (Emmericher Straße/Bergstraße/Kloster Straße/Zevenaarer Straße) und die Landesstraße L 472 (Lobither Straße/Schmidtstraße/Beeker Straße). Hier gilt gemäß der StVO eine zulässige Geschwindigkeit von 50km/h anzusetzen. Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30km/h sind gemäß der StVO im Bereich von Schulen, Kitas, Altenwohneinrichtungen u.a. zulässig, wenn die Einrichtungen über einen direkten Zugang direkt zur Bundes- bzw. Landesstraße verfügen. Die Einrichtung von Geschwindigkeitszonen sind auf Bundes- und Landesstraßen gemäß StVO nicht zulässig.“

Daraus ergibt sich, unabhängig von aktuellen Initiativen, dass grundsätzlich innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gelten soll, keine Möglichkeit den Antrag der BGE in diesem Punkt umzusetzen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter