hier: Antrag XXXXVII/2021 der BGE Ratsfraktion Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme
(kein Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt sowohl der aufgezeigten
Vorgehensweise zu als auch der Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf
der Schmidtstraße gem. Anlage 1.
Sachdarstellung:
Die BGE Ratsfraktion stellt den Antrag auf Überprüfung der
Verkehrssituation in Elten.
1.
Prüfung der Installation einer Bedarfsampel im
Kreuzungsbereich Neustadt/Schmidtstraße
2.
Verbesserung der Querungshilfen im Bereich des
Eltener Markt
3.
Errichtung einer Querungshilfe an der Kreuzung
B8/Europastraße
4.
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der
Fußgänger an der Kreuzung B8/Lobither Straße
5.
Umsetzung von Tempo 30 im Bereich des gesamten
Eltener Ortskerns
In der Antragsbegründung wird auf den Personenschaden am 29. Mai 2021
bei der Querungshilfe Beeker Straße in Elten und auf das besondere Augenmerk
für Kinder und Bürgerinnen und Bürger mit eingeschränkter Motorik hingewiesen.
Aktuelle Verkehrssituation
Beim Ortstermin am 04.10.2021 wurde die Verkehrssituation erneut vor Ort
in Augenschein genommen. An der Verkehrssituation hat sich seit dem vergangenen
Ortstermin vom 05.02.2020 nichts geändert.
Teilnehmer des Ortstermins:
Herr Helmut Hartjes (StraßenNRW)
Herr Jörg Manten (Straßenmeisterei Kreis Kleve)
Herr Holger Tenhaft (Polizei Emmerich)
Herr Uwe Giltjes (Verwaltung Stadt Emmerich)
Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung:
Zu 1.)
Die L 472 (Schmidtstraße) als Landesstraße gewidmet dient der örtlichen,
zwischengemeindlichen bis hin zu den regionalen Verkehrsverbindungen. Die
Verkehrsbelastung beträgt gemäß der Bundesverkehrszählung aus 2015 DTV =
7419KFZ/d mit einem Schwerverkehrsanteil von 31Fzg. Die L 472 (Schmidtstraße)
ist derzeitig noch für die Durchfahrt des Schwerverkehr >3,5to gesperrt.
Hierdurch begründet ist auch der geringe Anteil an Schwerverkehrsfahrzeugen.
Der aufgeführte Unfall mit Personenschaden vom 29.05.2021 ist nach
Aussage der Polizei nicht aufgrund der aktuell geprüften Verkehrssituation
zurück zu führen. Ansonsten wäre die Unfallsituation unauffällig.
Herr Hartjes(StraßenNRW) führt zum Antrag aus:
„Dadurch, dass sich die Mittelinseln als Überquerungshilfe als
geeignetes Mittel bewährt haben, wodurch die Überquerungsvorgänge sicher
vorgenommen werden können, wird zur Einrichtung einer Bedarfssignalanlage keine
Notwendigkeit gesehen.
Seitens der Kreispolizeibehörde wird die Notwendigkeit zur Reduzierung
der zulässigen Geschwindigkeit auf 30km/h im Bereich der L 472 (Schmidtstraße)
aufgrund der geringen Sichtweite von der Sandstraße auf den Verkehr der L 472
(Schmidtstraße) von der B 8 kommend gesehen. Hierzu bestehen seitens StraßenNRW
nach nochmaliger Prüfung nun keine Bedenken mehr. Der Bereich in dem die
Geschwindigkeit reduziert werden soll, ist auf den Streckenabschnitt welcher in
der hiesigen Stellungnahme vom 18.10.2021 beschrieben wurde zu begrenzen.
Die erforderlichen Sichtfelder an der Mittelinsel im Bereich des
Supermarktes und auf die Mittelinsel an der Sandstraße von Beek kommend sind
weiterhin nicht zu beanstanden. Ein Erfordernis zur Ergreifung von
verkehrsregelnden Maßnahmen bestehen hier somit weiterhin nicht.“
Das bedeutet, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus Richtung
Autobahn für nicht erforderlich anzusehen ist.
Eine Anordnung des Verkehrszeichens (VZ).274-53 (Tempo 30) auf Höhe des
VZ.136 (Kinder) gegenüber StraßenNRW als Baulastenträger der L 472 wird zeitnah
erfolgen.
Eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist gem. Hinweise für das
Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen(HAV) i.V.m. der
Straßenverkehrsordnung(StVO) nicht erforderlich, da durch das Gefahrenzeichen
VZ.136 (Kinder) der örtliche Abschnitt für den die Geschwindigkeitsbegrenzung
gilt, eindeutig zu erkennen ist. Die
Geschwindigkeitsbegrenzung endet automatisch nach der nächsten Einmündung, wenn
das Verkehrszeichen nicht wiederholt wird.
Zu 2.)
Im Bereich des Fahrbahnteilers an der Einmündung mit der B 8 auf der L
472 (Schmidtstraße) gibt es eine Sichtbehinderung durch Wassertriebe an den
Bäumen im Bereich des Restaurants. Durch Entfernung dieser wird das Sichtfeld
wieder verbessert, so dass die Erkennbarkeit auf den KFZ-Verkehr der B 8 von
Emmerich kommend verbessert wird.
Die Überquerungshilfe Schmidtstraße im Kreuzungsbereich kann aufgrund
der vorhandenen Straßenbreiten nicht vergrößert werden. Die weiteren
Querungshilfen im Bereich des Eltener Markt entsprechen in Größe und Ausführung
den aktuellen Regeln. Weitere Querungshilfen wurden nicht für notwendig
erachtet.
Zu 3.
Die Verkehrsbelastung der B 8 (Zevenaarer Straße) beträgt gemäß der
Bundesverkehrszählung aus 2015 DTV = 2054KFZ/d mit einem Schwerverkehrsanteil
von 69Fzg. Die Sichtverhältnisse aus den beiden kreuzenden Straßen (Neustadt
und Europastraße) auf den Verkehr der B 8 sind gut. Im Bereich der Europastraße
ist ein Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite und im Zuge der Straße
„Neustadt“ auf der nördlichen Seite vorhanden. Ein Überqueren der B 8 unter
Nutzung der Gehwege muss somit im Kreuzungsbereich Diagonal über die B 8
erfolgen.
Zur Verbesserung der Verkehrssituation soll ein Gehweg auf der südlichen
Fahrbahnseite der Straße „Neustadt“ angelegt werden kann. Hier wird dann eine
Überquerung der B 8 (Zevenaarer Straße) erfolgen. Aufgrund der geringen
Verkehrsbelastung ist dieses in den sich ergebenden Fahrzeuglücken möglich.
Aktuell erfolgt eine Kostenschätzung durch die KBE, um die Maßnahme über
die Veränderungsliste in den Haushalt 2022 aufnehmen zu können.
Zur Einrichtung einer Mittelinsel als Überquerungshilfe wird derzeitig
keine Notwendigkeit gesehen.
Zu 4.)
Die Vorfahrtregelung an der Einmündung ist für den Verkehr der L 472
(Lobither Straße) mit VZ.205 (Vorfahrt achten) gekennzeichnet. Dieses
Verkehrszeichen steht ca. 15m vor der B 8. Das VZ.205 soll näher zur B 8
versetzt werden (durch Straßen.NRW). Des Weiteren wurde eine Sichtbehinderung
durch die Bepflanzung der Beete am Einmündungsbereich festgestellt. Dieser
Bewuchs wird zurückgeschnitten damit die Sichtverhältnisse von der L 472
(Lobither Straße) in die B 8 (Zevenaerer Straße) verbessert werden. Hierdurch
können die Verkehrsteilnehmer frühzeitiger erkannt werden.
Sollte eine Umgestaltung der Grünfläche im Kreuzungsbereich erfolgen,
wird die Verwaltung darauf einwirken, dass die Situation für die Fußgänger
verbessert wird.
Zu 5.)
Hierzu nimmt Herr Hartjes wie folgt Stellung:
„In der Ortsdurchfahrt von Emmerich-Elten verlaufen die Bundesstraße B 8
(Emmericher Straße/Bergstraße/Kloster Straße/Zevenaarer Straße) und die
Landesstraße L 472 (Lobither Straße/Schmidtstraße/Beeker Straße). Hier gilt
gemäß der StVO eine zulässige Geschwindigkeit von 50km/h anzusetzen.
Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30km/h sind gemäß der StVO im Bereich von
Schulen, Kitas, Altenwohneinrichtungen u.a. zulässig, wenn die Einrichtungen
über einen direkten Zugang direkt zur Bundes- bzw. Landesstraße verfügen. Die
Einrichtung von Geschwindigkeitszonen sind auf Bundes- und Landesstraßen gemäß
StVO nicht zulässig.“
Daraus ergibt sich, unabhängig von aktuellen Initiativen, dass
grundsätzlich innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gelten
soll, keine Möglichkeit den Antrag der BGE in diesem Punkt umzusetzen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter