Betreff
sofortiger Abruf von Fördermitteln, sowie schnellstmöglicher Einsatz zusätzlicher Busse zur Entlastung des Schülerbusverkehrs während der Corona-Pandemie;
hier: Antrag Nr. LIV/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 0477/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die BGE-Fraktion stellte am 09.11.2021 den Antrag, dass unverzüglich ein Antrag nach dem aktuellen Förderprogramm „Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie nach den Richtlinien des Corona-Schülerverkehr“ gestellt wird.

 

Das aktuelle Förderprogramm läuft am 23. Dezember 2021 (letzter Schultag) aus - entgegen dem offiziellen Ende der Einreichungszeit wurde durch die Bezirksregierung die Frist für die letzte Antragstellung auf den 10.11.2021 vorgezogen, um eine entsprechende Bearbeitungszeit bis Jahresende gewährleisten zu können. Eine Finanzierung des beantragten zusätzlichen Busverkehrs scheidet demnach für den Zeitraum bis Weihnachten 2021 aus.

 

Mit Mail vom 18.11.2021 hat die Ministerin Brandes (Verkehrsministerium) ange-kündigt, dass die Förderung über den v. g. Zeitraum bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 fortgeführt wird. Genaue Förderkriterien liegen noch nicht vor.

 

Seit dem Beginn des Förderzeitraum hat sich die Verwaltung mit dem Themenbereich beschäftigt. Eine erste Anfrage bei der NIAG als ausführendes Unternehmen für den ÖPNV wurde bereits im Frühjahr gestellt. Aufgrund des Wechselunterrichts war nach Rückmeldung durch das Busunternehmen die Auslastung in den Bussen jedoch so gering, dass eine Verstärkung nicht erforderlich war.

 

Nach Beginn des Schuljahres sind der Schulverwaltung insgesamt nur zwei Be-schwerden von Eltern über zu volle Busse zugegangen, die der NIAG zur Klärung weitergeleitet wurden. Zum Beginn eines Schuljahres gibt es häufig Probleme bei der Ausrichtung der Größe der benötigten Fahrzeuge. Dieses Problem wird von den Busunternehmen in der Regel nach den ersten Schultagen gelöst.

 

Derzeit versucht die Verwaltung, mit der NIAG die Lage vor Ort zu besprechen und die erforderlichen Bedarfe abzuklären.

 

 

Die Verwaltung hat zudem mit dem Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen aufgenommen. Die in einer Liste aufgenommenen Unternehmen ent-hält freiwillige Angaben der Betriebe - eine Auflistung von verfügbaren Bussen enthält diese Liste nicht. Nach heutigem Stand fehlen im ländlichen Raum Busse und Fahrer; dies scheint in den Ballungsgebieten anders zu sein.

 

In einer der nächsten Sitzungen wird die Verwaltung über den aktuellen Sachstand informieren.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen, da mit einer 100 %-Förderung durch das Land NRW geplant wird

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister