hier: Eingabe Nr. 24/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Eingabe im
dargestellten Sinne zu beantworten.
Sachdarstellung :
Per E-Mail vom 24.09.2021 hat ein Bürger
einen Antrag an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein gestellt. In dem Antrag
wird die Frage aufgeworfen, was mit den Schwerbehindertenparkplätzen und den
Mehrgenerationenparkplätzen vor dem Rathaus passieren wird. Auch für die
Schwerbehindertenparkplätze vor der Orthopädie Gruhn wird angefragt, ob diese
Wegfallen.
Zudem wird angefragt, wie der Sachstand
der Umbauten im Stadttheater bezüglich der Behindertenplätze inkl. Garderobe
und Toiletten ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Bezüglich der Parkplätze vor dem Rathaus
ist anzumerken, dass der Wettbewerbsentwurf zur Umgestaltung des Geistmarktes
bisher keine Parkplätze unmittelbar vor dem Rathaus vorsieht. Im Rahmen der
Ausführungsplanung wird jedoch voraussichtlich ein Verkehrsingenieurbüro
beauftragt, welches insbesondere die Verkehrsführung und Parkplatzsituation
prüfen soll. Insbesondere für Mobilitätseingeschränkte Personen soll es nach
wie vor ein Angebot geben, das Rathaus möglichst barrierefrei zu erreichen.
Der Schwerbehindertenstellplatz der
Orthopädiepraxis ist an die Praxisnutzung gekoppelt. Sollte sich dort kein Arzt
als Nachfolger niederlassen, besteht keine Notwendigkeit für einen solchen
Stellplatz und die Anordnung des Stellplatzes wird aufgehoben.
Im Stadttheater sollen zwei bis vier
Behindertenplätze im Eduard-Künneke-Zimmer eingerichtet werden. Im Zuge der
Planung wurde festgestellt, dass der Brandschutz unzureichend ist und es wurde
ein Brandschutzkonzept erarbeitet. Die zur Umsetzung notwendigen Fachplanungen
(Lüftung, Elektro) dauern noch an. Die behindertengerechten Plätze werden
vermutlich nicht vor Ende 2023 zur Verfügung stehen. Eine Umplanung oder
barrierefreie Erreichung der Garderobe
sowie die Einrichtung eines behindertengerechten WC`s war bisher nicht
Planungsauftrag - eine Umsetzung insb. eines WC’s gestaltet sich aufgrund der
räumlichen Situation schwierig.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter