Betreff
Schwerbehinderten- und Mehrgenerationenparkplätze in Emmerich am Rhein;
hier: Eingabe Nr. 24/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0482/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Eingabe im dargestellten Sinne zu beantworten.

 

Sachdarstellung :

 

Per E-Mail vom 24.09.2021 hat ein Bürger einen Antrag an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein gestellt. In dem Antrag wird die Frage aufgeworfen, was mit den Schwerbehindertenparkplätzen und den Mehrgenerationenparkplätzen vor dem Rathaus passieren wird. Auch für die Schwerbehindertenparkplätze vor der Orthopädie Gruhn wird angefragt, ob diese Wegfallen.

 

Zudem wird angefragt, wie der Sachstand der Umbauten im Stadttheater bezüglich der Behindertenplätze inkl. Garderobe und Toiletten ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Bezüglich der Parkplätze vor dem Rathaus ist anzumerken, dass der Wettbewerbsentwurf zur Umgestaltung des Geistmarktes bisher keine Parkplätze unmittelbar vor dem Rathaus vorsieht. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird jedoch voraussichtlich ein Verkehrsingenieurbüro beauftragt, welches insbesondere die Verkehrsführung und Parkplatzsituation prüfen soll. Insbesondere für Mobilitätseingeschränkte Personen soll es nach wie vor ein Angebot geben, das Rathaus möglichst barrierefrei zu erreichen.

 

Der Schwerbehindertenstellplatz der Orthopädiepraxis ist an die Praxisnutzung gekoppelt. Sollte sich dort kein Arzt als Nachfolger niederlassen, besteht keine Notwendigkeit für einen solchen Stellplatz und die Anordnung des Stellplatzes wird aufgehoben.

 

Im Stadttheater sollen zwei bis vier Behindertenplätze im Eduard-Künneke-Zimmer eingerichtet werden. Im Zuge der Planung wurde festgestellt, dass der Brandschutz unzureichend ist und es wurde ein Brandschutzkonzept erarbeitet. Die zur Umsetzung notwendigen Fachplanungen (Lüftung, Elektro) dauern noch an. Die behindertengerechten Plätze werden vermutlich nicht vor Ende 2023 zur Verfügung stehen. Eine Umplanung oder barrierefreie Erreichung der Garderobe  sowie die Einrichtung eines behindertengerechten WC`s war bisher nicht Planungsauftrag - eine Umsetzung insb. eines WC’s gestaltet sich aufgrund der räumlichen Situation schwierig.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter