Betreff
Machbarkeitsstudie zum Ausbau "Ravensackerweg" für LKW-Verkehre;
hier: Antrag Nr. LII/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0484/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, vorerst keine weiteren Schritte zum Ausbau des Ravensackerweges zu unternehmen. 

 

Sachdarstellung :

 

Die BGE-Fraktion stellt den Antrag, die Verwaltung solle im Jahr 2022 die Machbarkeit des Ausbaus Ravensackerweg für LKW-Verkehre vom OBI-Kreisel (Weseler Straße) in Richtung Netterdensche Straße hin zum dritten Autobahnanscluss prüft und das Ergebnis dieser Studie dem Rat zu den Haushaltsplanberatungen 2023 vorlegt.

 

Begründet wird dies mit der Belastung der Weseler- und Netterdenschen Straße durch LKW Verkehr und der damit verbundenen Umweltbelastung durch den Umweg vom Logistikstandort zur Autobahn.              

 

Grundsätzlich wird die Argumentation seitens der Verwaltung geteilt. Schon bei der Aufstellung der Bebauungspläne im Bereich Budberger Straße hat sich die Verwaltung mit der Möglichkeit der Erschließung über den Ravensackerweg beschäftigt. Seitens der ansässigen und grundbesitzenden Landwirte wurde jegliche Überplanung oder gar Inanspruchnahme der Grundstücke am Ravensackerweg wehement abgelehnt.

 

In den Jahren 2019-2021 wurde durch den ehemaligen Leiter des Amtsgerichtes Emmerich, Herr Edmund Verbeet zusammen mit dem Ortsvorsteher des Ortsteils Klein-Netterden Herr Herbert Scheers ein Mediationsverfahren durchgeführt. Ziel des Verfahrens war zum einem der Grunderwerb für den Radweg entlang der Netterdenschen Straße. Zum anderen sollte die Anbindung des Industrieparks an dien 3. Autobahnanschluss über den Ravensackerweg eingeleitet werden.

 

Leider konnte nur eine Einigung bezüglich des Radweges erzielt werden. Der Ausbau des Ravensackerwegs wurde seitens der ansässigen Landwirte kategorisch ausgeschlossen.

 

Insofern sind derzeit weitere Bemühungen wie die vorgeschlagene Machbarkeitsstudie zum Ausbau des Ravensackerweges nicht zielführend.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter