hier: Antrag Nr. LII/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, vorerst keine weiteren
Schritte zum Ausbau des Ravensackerweges zu unternehmen.
Sachdarstellung :
Die BGE-Fraktion stellt den Antrag, die Verwaltung
solle im Jahr 2022 die Machbarkeit des Ausbaus Ravensackerweg für LKW-Verkehre
vom OBI-Kreisel (Weseler Straße) in Richtung Netterdensche Straße hin zum
dritten Autobahnanscluss prüft und das Ergebnis dieser Studie dem Rat zu den
Haushaltsplanberatungen 2023 vorlegt.
Begründet wird dies mit der
Belastung der Weseler- und Netterdenschen Straße durch LKW Verkehr und der
damit verbundenen Umweltbelastung durch den Umweg vom Logistikstandort zur
Autobahn.
Grundsätzlich wird die Argumentation seitens der
Verwaltung geteilt. Schon bei der Aufstellung der Bebauungspläne im Bereich
Budberger Straße hat sich die Verwaltung mit der Möglichkeit der Erschließung
über den Ravensackerweg beschäftigt. Seitens der ansässigen und
grundbesitzenden Landwirte wurde jegliche Überplanung oder gar Inanspruchnahme
der Grundstücke am Ravensackerweg wehement abgelehnt.
In den Jahren 2019-2021 wurde durch den ehemaligen
Leiter des Amtsgerichtes Emmerich, Herr Edmund Verbeet zusammen mit dem
Ortsvorsteher des Ortsteils Klein-Netterden Herr Herbert Scheers ein
Mediationsverfahren durchgeführt. Ziel des Verfahrens war zum einem der
Grunderwerb für den Radweg entlang der Netterdenschen Straße. Zum anderen
sollte die Anbindung des Industrieparks an dien 3. Autobahnanschluss über den
Ravensackerweg eingeleitet werden.
Leider konnte nur eine Einigung bezüglich des Radweges
erzielt werden. Der Ausbau des Ravensackerwegs wurde seitens der ansässigen
Landwirte kategorisch ausgeschlossen.
Insofern sind derzeit weitere Bemühungen wie die
vorgeschlagene Machbarkeitsstudie zum Ausbau des Ravensackerweges nicht
zielführend.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter