Betreff
Verkehrssituation Elsepaßweg;
hier: Antrag Nr. XXXVIV der BGE-Fraktion
Vorlage
05 - 17 0487/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die BGE-Fraktion stellt den Antrag, die Verwaltung möge kurzfristig die Verkehrssituation Elsepaßweg unter Einbindung der zuständigen Stellen und Anlieger vor Ort überprüfen - mit dem Ziel der Ausweisung einer Tempo 50-Regelung wie auf der Ostermayerstraße und dem Borgheeser Weg.

 

Dem Antrag wurde bereits entsprochen. Am 12.11.2021 fand ein Ortstermin mit Anliegern, der Polizei und der Stadt Emmerich als Straßenverkehrsbehörde statt.

 

Generell stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Der betreffende Abschnitt des Elsepaßweges erstreckt sich zwischen der Ostermayerstraße im Süden und der Hüthumer Straße im Norden. Es gibt in diesem Abschnitt zwei Kreuzungen. Einmal mit dem Finkenweg in Richtung Westen und Osten und einmal mit dem Meisenweg nach Osten. Der Elsepaßweg hat als außerörtliche Straße keine Geschwindigkeitsbegrenzung - es gilt Tempo 100 als Höchstgeschwindigkeit. An den Straßen Finkenweg und Meisenweg gilt die Rechts-vor-Links-Regelung. Die beiden Kreuzungen befinden sich in Kurvenlage - in diesem Bereich gibt es eine einseitige Wohnbebauung.

 

Laut Polizei gab es in den letzten 4 Jahren keine Unfälle, die auf eine erhöhte Geschwindigkeit oder das Missachten der Vorfahrt zurückzuführen wären.

 

Seitens der Stadt Emmerich wurde bereits im Jahr 2019 mittels Verkehrszählgerät an der Kreuzung Meisenweg der Verkehr gezählt.

 

Die mittlere Geschwindigkeit betrug ca. 35 km/h, 85% fuhren max. 42 km/h, die Höchstgeschwindigkeit betrug 63 km/h.

 

Aufgrund von vorherigen Beschwerden von Anwohnern wurde im Jahr 2021 an gleicher Stelle erneut mit dem Verkehrszählgerät der Verkehr gezählt. Die Zählung fand über 3 Wochen statt. Die mittlere Geschwindigkeit betrug ca. 30 km/h, 85% fuhren max. 38 km/h, die Höchstgeschwindigkeit betrug 62 km/h.

 

Insofern lässt sich feststellen, dass trotz fehlender Geschwindigkeitsbegrenzung durchaus eine an die örtliche Situation angepasste Fahrweise vorherrscht. Die Anwohnenden erläuterten allerdings, dass selbst häufig auf die Vorfahrt verzichtet wird, um Unfälle durch Missachtung der Rechts-vor-Links-Reglung zu verhindern.

 

Allerdings lässt sich anhand der beiden Messungen eine deutliche Steigerung der Verkehrszahlen feststellen. Im Jahr 2019 wurden ca. 160 Fahrzeuge gemessen, im Jahr 2021 ca. 560 Fahrzeuge pro Tag.

 

Dies lässt sich in erster Linie auf die Öffnung der Moritz-von-Nassau-Kaserne zurückführen. Die Zahlen decken sich mit den Schilderungen der Anwohnenden, dass der Elsepaßweg als Ausweichroute zur B220 benutzt wird. Insbesondere in den Nachmittagsstunden wird der Elsepaßweg deutlich stärker genutzt, als zu anderen Tageszeiten.

 

Ebenfalls ist davon auszugehen, dass durch die Eröffnung bzw. Nutzung des ehem. Kasernengeländes mehr Verkehr aus dem Gelände heraus in Richtung Wald über den Elsepaßweg stattfindet. Hier sind die Personengruppen u. a. Kinder der KiTa Räuberhöhle und Bewohner des Seniorenheims.

 

D sich das Kasernengelände noch in der Entwicklung befindet und ein deutlicher Zuwachs von Wohngebäuden und Gesundheitseinrichtungen zu erwarten ist wird auch der Fahrzeugverkehr und der Radfahrer- und Fußgängerverkehr zunehmen.

 

Daher wurde auf dem Ortstermin seitens der Verwaltung vorgeschlagen zur Verdeutlichung der Kreuzungssituation das Verkehrschild VZ102 (Kreuzung) am Meisen- und Finkenweg aufzustellen.

 

Zusätzlich wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h durch das Verkehrsschild VZ274-50 zwischen der Hüthumer Straße und der Ostermayerstraße reduziert. Dies entspricht dem tatsächlichen Fahrverhalten und es wird die Wohnlage sowie den nicht-motorisierten Verkehr berücksichtigt.

 

Insofern wurde dem Begehren entsprochen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter