Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Maßnahmen des Fachbereiches 5 - Stadtentwicklung -
Vorlage
05 - 17 0489/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2022 auf 4.098.247 Euro und im Finanzhaushalt auf 8.564.907 Euro ggf. zuzüglich der Veränderungen aus den in der Vorlage dargestellten Ergänzungen fest.

 

Sachdarstellung :

 

Am 21.09.2021 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 durch den Bürgermeister und die Städtkämmerin in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 wird im ASE zur weiteren Beratung vorgestellt und zur Kenntnis gegeben. Weiterhin wurden die entsprechenden Seiten des Haushaltsplanentwurfes 2022 verteilt bzw. im Sitzungsinformationssystem eingestellt.

 

Als Anlage ist der Haushaltsplanentwurf des Dezernates II / Budget 500 / Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – beigefügt. (S.  291-351)

 

Per Veränderungsliste werden noch Änderungen insbesondere Mittelübertragungen aus dem vergangenen Jahr und Umsetzung politischer Beschlüsse aus dem Jahr 2021 in das Budget 500 des Haushaltsplanentwurfs 2022 aufgenommen werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2022 vorgesehen. Produkt: sh. Vorlage

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter