hier: Antrag Nr. LVIII/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt die Ausführungen in der Sachdarstellung zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung
- die Neustrukturierung der Dezernate in dem im Antrag formulierten
Sinne vorzubereiten;
- die Voraussetzungen zur Besetzung der Stelle einer/s Beigeordneten
(A15 LBesG) zu schaffen und dem Rat den Entwurf eines Ausschreibungstextes
im Februar 2022 zur Beschlussfassung zuzuleiten;
- unter Beachtung der steigenden Anforderungen an die Aufgabenbereiche
IT, Digitalisierung und Organisation sowie der Notwendigkeit der
strategischen und operativen Führung der Informationstechnik für die
Gesamtverwaltung einen Vorschlag zur organisatorischen und personellen
Weiterentwicklung dieser Bereiche zu erarbeiten.
2. Der Rat stellt im Haushalt 2022 die erforderlichen Mittel zur
Umsetzung der Anregung (Personal- und Sachkosten) zusätzlich zur Verfügung.
Sachverhalt :
Mit Antrag vom 29.11.2021 zur „Neustrukturierung der Verwaltung“ regt
die CDU Ratsfraktion
I.
die Einrichtung eines dritten Dezernates und damit einhergehend einer
zusätzlichen Beigeordnetenstelle
(Ziffer 1. und 2. des Antrages)
sowie
II.
die Erarbeitung eines Vorschlages zur organisatorischen und personellen
Weiterentwicklung der Aufgabenbereiche IT, Digitalisierung und Organisation
an.
Verwaltungsseitig wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
Zu I:
Einrichtung eines dritten Dezernates
und damit einhergehend einer zusätzlichen Beigeordnetenstelle
(Ziffer 1. und 2. des
Antrages)
I.1
Anregung
Die CDU-Ratsfraktion regt eine Neugliederung der Dezernate dergestalt
an, die Fachbereiche 7 (Arbeit und Soziales) und 4 (Jugend, Schule und Sport)
sowie die Stabsstelle 18 / Demografie und Integration aus dem Dezernat I
(Dezernat des Bürgermeisters) herauszunehmen und in ein neu zu schaffendes
Dezernat III zu überführen. Die Leitung dieses neuen Dezernates soll mittels
einer neu zu schaffenden Stelle eines weiteren Beigeordneten (A 15 LBesG)
erfolgen.
I.2 Würdigung
Kommunale Beigeordnete werden vom Rat gewählt (§ 71 Abs. 1 S. 3 GO NW).
Gleichfalls kann der Rat auch den Aufgabenbereich eines Beigeordneten
festlegen, indem er den Geschäftskreis des Beigeordneten bestimmt.
Letzteres setzt allerdings die Zustimmung (hier: Einvernehmen) des
Bürgermeisters voraus.
Der Vorschlag, die Fachbereiche 7 und 4 in ein neues (weiteres) Dezernat
zu überführen, wurde verwaltungsseitig bereits im Jahre 2017 formuliert.
Seinerzeit wurde für die Sitzung des Rates am 08.03.20217 eine Vorlage erstellt
und mit folgender, aus Sicht der Verwaltung auch heute noch zutreffender
Argumentation, ein neuer Dezernatszuschnitt angeregt:
Auszug Verwaltungsvorlage 01-16 1025/2021/1 aus 20217:
„Situation
Dezernat I:
Die
Organisationsstruktur der Verwaltung gliedert sich in die Dezernate I und II.
Die Leitung des
Dezernates I mit den Fachbereichen 1 Zentrale Dienste, 2 Finanzen, 4 Jugend,
Schule und Sport sowie 7 Arbeit und Soziales obliegt dem Bürgermeister. Darüber
hinaus ist der Bürgermeister auch verantwortlich für die Stabsstellen sowie die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung KKK.
Diese Struktur wurde
aus der Zeit der sog. „Doppelspitze“ vor der Reform des Kommunalen
Verfassungsrechtes übernommen.
Zum einen hat sich
das Aufgabenspektrum des Hauptverwaltungs-beamten, als Leiter der Verwaltung
und Vorsitzender des Rates und Repräsentant der Stadt, seither wesentlich
vergrößert.
Zum anderen haben
sich insbesondere die Fachbereiche 4 und 7 hinsichtlich der zu erfüllenden
Aufgaben und auch des Anteils der vorzubereitenden und zu treffenden strategischen
Entscheidungen in den letzten Jahren komplett gewandelt.
Die Fachbereiche
Jugend, Schule und Sport (z.Zt. 48 Mitarbeiter, 20 Millionen Aufwendungen, 12
Millionen Zuschussbedarf) sowie Arbeit und Soziales –Jobcenter im Kreis Kleve
(z.Zt. 47 Mitarbeiter; 7,2 Millionen Aufwendungen, 2,6 Millionen
Zuschussbedarf) haben heute wenig gemein mit dem ehemaligen Jugendamt, dem
Sozialamt und dem Schulverwaltungsamt früherer Ausrichtung.
Die Fachbereiche 4
und 7 erfordern aufgrund ihrer komplexen Aufgabenstruktur und dem breiten
Gestaltungsrahmen ein erhöhtes Maß an strategischer Steuerung und
konzeptionellem Arbeiten. Dies gilt sowohl für die genannten Fachbereiche an
sich, aber auch fachbereichs- und dezernatsübergreifend.
Diese wichtige
Lenkungs- und Steuerungsfunktion kann – aufgrund des vorstehend zur Funktion
des hauptamtlichen Bürgermeisters Gesagten – nicht durch diesen alleine in der
gebotenen Weise wahrgenommen werden.“
Mithin deckt sich der aktuelle Vorschlag auf
Dezernatsneugliederung inhaltlich mit den verwaltungsseitigen Bestrebungen und
kann im Einvernehmen mit dem Bürgermeister initiiert werden.
I.3 Umsetzung
Die zur Umsetzung erforderlichen Schritte lassen sich wie folgt
skizzieren:
I.3.1 Einrichtung einer zusätzlichen A 15 Stelle mit dem Stellenplan
2022
·
der Stellenplan 2022 (Anlage zum Haushaltsplan 2022) ist zu erweitern um
eine zusätzliche A 15 Beamtenstelle.
I.3.2 Veranschlagung zusätzlicher Personalkosten (anteilig 2022;
vollständig ab 2023ff)
·
der Personalkostenansatz ist um die zusätzliche A 15 Stelle zu erhöhen;
Unter der Annahme, dass die
Stellenbesetzung zum 01.10.2022 erfolgt, sind im Haushalt 2022 zusätzliche AG
Bruttopersonalkosten in Höhe von rd. 20.000 Euro (zzgl Pensions- und
Beihilferückstellungen) und für die Folgejahre jährliche AG
Bruttopersonalkosten in Höhe von rd. 80.000 Euro zzgl. Pensions- und
Beihilferückstellungen einzuplanen.
I.3.4 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein
·
§ 71 Abs. 1 Satz 1 GO NW bestimmt, dass die Zahl der Beigeordneten durch
die Hauptsatzung festgelegt wird. Die Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein
sieht in § 14 die Wahl eines Beigeordneten vor; mithin setzt die Installation
eines weiteren Beigeordneten auch die Änderung der Hauptsatzung vor.
Die Beschlussfassung über die
Änderung der Hauptsatzung wird - nach entsprechender Vorberatung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss - für die Sitzung
des Rates am 22. Februar 2022 vorgesehen.
I.3.5 Stellenausschreibung / Abstimmung Anforderungsprofil
·
Nach Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BeamtStG hat die Auslese der Bewerber/innen
nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zur erfolgen; um diesem
Grundsatz Geltung zu verschaffen, schreibt § 71 Abs. 2 Satz 2 GO NW vor, dass
Stellen hauptamtlicher Beigeordneter auszuschreiben sind.
Vor der Ausschreibung gilt es,
das Anforderungsprofil zu definieren, mit dem der Kreis der in Betracht
kommenden Bewerber/innen angesprochen werden soll
Der Entwurf des
Anforderungsprofils / der Stellenausschreibung wird den politischen
Entscheidungsträgern ebenfalls im Februar 2022 zur Beschlussfassung zugeleitet.
I.3.6 Einbindung eines ext. Personaldienstleisters
·
Angesichts des angespannten Bewerbermarktes empfiehlt es sich, wie bei
der Besetzung von Führungspositionen in jüngster Vergangenheit einen externen
Personaldienstleister in das Personalauswahl- und –besetzungsverfahren
einzubinden.
Für die Beauftragung sind
zusätzlich rd. 40.000 Euro im Haushalt 2022 bereitzustellen.
I.3.7 Beschlussfassung Rat über die Besetzung der Beigeordnetenstelle
·
Gem. § 71 Abs. 1 GO NW werden Beigeordnete durch den Rat für die Dauer
von acht Jahren gewählt. Die Personalentscheidung durch den Rat sollte vor der
Sommerpause 2022 angestrebt und mithin der Terminplan (Ausschreibung /
Bewerbungsfrist / Auswertung etc.) entsprechend ausgerichtet werden.
Zu II.
Erarbeitung eines Vorschlages
zur organisatorischen und personellen Weiterentwicklung der Aufgabenbereiche
IT, Digitalisierung und Organisation
II.1
Anregung
Die CDU Ratsfraktion regt unter Beachtung der steigenden Anforderungen
an die Aufgabenbereiche IT, Digitalisierung und Organisation sowie der
Notwendigkeit der strategischen und operativen Führung der Informationstechnik
für die Gesamtverwaltung an, einen Vorschlag zur organisatorischen und
personellen Weiterentwicklung dieser Bereiche zu erarbeiten.
II.2. Würdigung
II.2.1 Status Quo
Der digitale Wandel
stellt für die öffentliche Verwaltung einen enormen, langfristigen
Transformationsprozess dar. Dieser betrifft sowohl interne Arbeitsabläufe und
–strukturen, als auch das gesamte Dienstleistungsangebot für Bürgerinnen und
Bürger. Zum Ausbau der elektronischen Arbeit sieht das E-Government-Gesetz NRW u.
a. die Erfassung und Priorisierung sämtlicher Verwaltungsprozesse vor, um
darauf aufbauend Optimierungs-potenziale zu prüfen und dabei den Fokus stets
auf die Nutzerinnen und Nutzer zu legen. Erst nach erfolgter Prozessoptimierung
findet die digitale Transformation statt.
Digitalisierungsarbeit
ist somit in erster Linie Organisationsarbeit; die Informationstechnik ist
dabei das Mittel, um die digitale Transformation umzusetzen. Die Bereiche
Organisation und IT müssen sowohl im regulären Dienstbetrieb eng miteinander
vernetzt sein, als auch anstehende Digitalisierungsprojekte gemeinsam
umsetzen.
Aus diesem Grund
wurden im Jahr 2020 sämtliche Stellenprofile dieser beiden Bereiche überprüft,
neu strukturiert und aufeinander abgestimmt. Das Prozessmanagement wurde dabei
bewusst im IT-Bereich angesiedelt, da zur Identifikation von
Optimierungspotenzialen neben dem reinen Prozesswissen die
(informations)technische Expertise unentbehrlich ist.
Zugleich findet an
dieser Position eine Verzahnung mit den im Stellenplan 2021 zwei neu
geschaffenen Stellen des Sachgebiets „Organisation und Digitalisierung“ statt,
welche einerseits bei der Prozessarbeit unterstützen und andererseits
gleichzeitig notwendige Veränderungen in der Verwaltungsorganisation umsetzen
und überwachen können.
Verwiesen sei auch
auf den Sachstandsbericht Digitalisierung in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 02.11.2021; Vorlage-Nr. 01-17 0441/2021.
II.2.2
organisatorische und personelle Weiterentwicklung
Handlungsfelder
Verwaltung und Bildung
Die
Aufgabenbereiche Organisation und IT koordinieren die digitale Transformation
innerhalb der Stadtverwaltung. Zur Umsetzung bedarf es weiterhin der Einbindung
der zuständigen Fachbereiche und Stabsstellen. Daher ist im Sinne einer
dauerhaft funktionierenden Digitalisierungsarbeit ein Fokus darauf
auszurichten, kurzfristig Multiplikatoren in jeder Organisationseinheit
auszubilden. Diese Personen koordinieren die Digitalisierungsprojekte innerhalb
des eigenen Fachbereichs und dienen gleichzeitig als verbindliche
Ansprechpersonen für Organisation und IT.
In diesem
Zusammenhang gilt es u.a. Rollenverständnisse zu definieren sowie die für diese
zusätzliche Aufgabe notwendigen Ressourcen zu ermitteln und den
Organisationseinheiten zur Verfügung zu stellen.
Gesamtstädtische
Handlungsstrategie „Smart City“
Über die vorstehend
abgebildeten Handlungsfelder hinaus gilt es aber zugleich, die Voraussetzungen
zur Umsetzung der weiteren Themenfelder einer „Smart City“ (u.a. Smart
Mobility; Smart Living & Education, Smart Environment) zu schaffen. Die
digitale Stadt wird durch Vernetzung und den Einsatz moderner Technologien
effizienter und klimaschonender, intelligenter und lebenswerter.
In diesem Kontext
gilt es, die Rolle des Akteurs „Stadtverwaltung“ zu den weiteren einzubindenden
Beteiligten (städt. Gesellschaften, Wirtschaft etc.) zu klären und darauf
aufbauend entsprechende Strukturen (organisatorisch / personell) aufzubauen.
II.2.3 Erarbeitung
eines Vorschlages zur organisatorischen und personellen
Weiterentwicklung
Verwaltungsseitig
wird in Umsetzung der Erarbeitung eines Vorschlages zur organisatorischen und
personellen Weiterentwicklung die partielle Hinzuziehung externen
Sachverstandes (z.b. Coaching durch GPA NRW, KGSt, Kommunalagentur o.a.) -wie
im Antrag der CDU-Fraktion- angeregt, als erforderlich und zielführend
qualifiziert.
Vor diesem
Hintergrund empfiehlt es sich, im Budget des FB 1 –Zentrale Dienste-
zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro bereit zu stellen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Zu I: Einrichtung eines dritten Dezernates und
einer zusätzlichen Beigeordnetenstelle
Personalkosten:
HHJ 2022: zusätzliche AG Bruttopersonalkosten in Höhe von rd. 20.000
Euro (zzgl Pensions- und Beihilferückstellungen)
2023 ff: jährliche AG Bruttopersonalkosten in Höhe von rd. 80.000 Euro
(zzgl. Pensions- und Beihilferückstellungen);
Sachkosten
HHJ 2022: Für die Beauftragung eines externen Personaldienstleisters
sind zusätzlich rd. 40.000 Euro im Haushalt 2022 bereitzustellen.
Zu II: Erarbeitung eines Vorschlages zur
organisatorischen und personellen Weiterentwicklung der Aufgabenbereiche IT,
Digitalisierung und Organisation
Sachkosten:
HHJ 2022: Beratungsleistungen ca. 10.000 Euro
Die zu I. und II ermittelten Aufwände sind im HHP 2022 ff zusätzlich
bereitzustellen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Peter Hinze
Bürgermeister