Betreff
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuern der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Beschluss der Hebesatzsatzung
Vorlage
02 - 17 0531/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die anliegende Satzung (Anlage 1) über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Die Steuersätze werden gemäß § 78 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundsätzlich durch die Haushaltssatzung festgesetzt.

 

Am 21.09.2021 wurde mit der Vorlage-Nr. 02-17 360 2021 über die Änderung des GFG 2022 und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf die Grundsteuer B informiert. Im Haushaltsentwurf wurde der vom Land NRW geänderte fiktive Hebesatz der Grundsteuer B entsprechend von 443 v.H. auf 479 v.H. angepasst und dann im Rahmen der Haushaltsverabschiedung vom Rat am 14.12.2021 beschlossen.

Diese beschlossene Haushaltssatzung wird wegen der Beachtung des § 80 Abs. 5 und 6 GO NRW „Erlass der Haushaltssatzung“ nicht rechtzeitig vor Versendung der Bescheide zu den Grundbesitzabgaben (Ab Ende Januar 2022) veröffentlicht werden können.

 

Die neue Haushaltssatzung wird frühestens im Sommer in Kraft treten. Das bedeutet, dass die Bescheide des 1. Halbjahres auf Basis der bisherigen Steuersätze verschickt würden. Nach Inkraftsetzung der neuen Haushaltssatzung müsste dann rückwirkend für jeden einzelnen Steuerpflichtigen ein Änderungsbescheid erlassen werden. Falls das Anzeigeverfahren nicht vor dem 30.06.2022 abgeschlossen sein sollte, müsste spätestens zum Ende des 1. Halbjahres eine Hebesatzsatzung mit Wirkung zum 01.01.2022 beschlossen werden.

 

Um Rechtssicherheit zu schaffen und Mehraufwendungen durch Erstellung und Versand zu vermeiden, wird vorgeschlagen, die vom Rat am 14.12.2021 beschlossenen Hebesätze zu Beginn des Jahres 2022 durch den Erlass einer eigenständigen Hebesatzsatzung gem. § 25 Grundsteuergesetz festzusetzen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2021 zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Ergebnis- und Finanzplans für das Jahr 2022 ff.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister