hier: Erweiterung der Kindertageseinrichtung Elterninitiative Rappelkiste e.V.
Beschlussvorschlag
Der JHA erweitert seinen Beschluss vom 11.03.2021 für die
Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. von 0,5 Kita-Gruppen auf 1,5
Kita-Gruppen. Der Ausbau soll in den Räumlichkeiten des Schulpavillons an der
Luitgardisschule realisiert werden.
Somit erfolgt ein Ausbau von ursprünglich 1,5 Kita-Gruppe auf insgesamt
höchstens 2,5 Kita-Gruppen für den Ortsteil Elten. Die Einteilung in die
Gruppentypen (I, II, III oder gemischte Gruppen) sowie die Betreuungsumfänge
(25,35 und 45 Stunden) erfolgt mit der Kindpauschalmeldung zum 15.03.2022 in
der JHA Sitzung am 10.03.2022.
Sachdarstellung :
Mit
Jugendhilfeausschuss-Beschluss vom 11.03.2021 wurde die Erweiterung des
Familienzentrums St. Martinus um eine
weitere Kita-Gruppe, vorbehaltlich der Zustimmung des Bistums Münster und
der Kirchengemeinde St. Vitus, beschlossen.
Weiterhin wurde die
Verwaltung beauftragt eine mögliche räumliche Erweiterung der
Kindertageseinrichtung Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. um eine halbe Kita-Gruppe zu prüfen.
Insgesamt sollen
die zwei halben Überhanggruppen, die an beiden Kindertageseinrichtungen derzeit
angegliedert sind abgelöst werden. Somit geht der aktuelle Beschluss von einer
Gruppenerweiterung für Elten von insgesamt
1,5 Kita-Gruppen aus.
Aufgrund des
Anliegens der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. die Einrichtung um
zwei zusätzliche Kita-Gruppen in der Gruppenform II zu erweitern, soll von
Seiten der Verwaltung geprüft werden, ob für den Ortsteil Elten über den
bestehenden JHA-Beschluss von insgesamt 1,5
Kita-Gruppen hinaus nunmehr insgesamt 3
Kita-Gruppen eingerichtet werden können.
Nachstehend wird
für beide Kindertageseinrichtungen folgenden Sachstandsbericht gegeben:
Ausbau St. Martinus:
In der JHA-Sitzung
vom 02.12.2021 wurde berichtet, dass die Planung der 4. Kita-Gruppe am
Familienzentrum St. Martinus entsprechend des JHA-Beschlusses vom 11.03.2021
erfolgt ist. Die letzten Absprachen für den Ausbau sind mit dem letzten
Gespräch vom 15.12.2021, an dem das Bistum Münster, die Zentralrendantur Kleve,
der Landschaftsverband Rheinland, die Kita-Leitung und das Jugendamt Emmerich
teilgenommen haben, getroffen worden.
Zukunftsorientiert wird es ein 4-Gruppenangebot geben.
Ausbau Elterninitiative Kindergarten
Rappelkiste e.V:
Während der
Erweiterungsplanung für die Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. hat
sich nach Angaben der Elterninitiative ein enormer Anstieg der U3-Anmeldezahlen
für das Kindergartenjahr 2022/2023 ergeben. Neben diesem Anstieg hat die
Elterninitiative die Problematik dem hohen Bedarf an Ü3 Plätzen gerecht zu
werden, der sich insbesondere aufgrund des hineinwachsenden Jahrgangs ergibt.
Die Kita belegt dies mit der Anmeldeliste vom 02.12.2021.
Für die Einrichtung
von zusätzlichen Kita-Plätzen benötigt die Elterninitiative Kindergarten
Rappelkiste e.V. weitere Räumlichkeiten. Eine bauliche Erweiterung der
Kindertageseinrichtung wäre nur mit einem sehr hohen Kostenaufwand möglich.
Hinzu kommt, dass bei einer baulichen Erweiterung neue
baugenehmigungspflichtige Auflagen zu erfüllen sind.
Die
Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. hat somit der Verwaltung den
Vorschlag unterbreitet, in der „alten Näherei“ in Elten zusätzlich zum
Bestandskindergarten 2 U3 Gruppen mit insgesamt 20 Kita-Plätzen für Kinder im
Alter von 4 Monaten bis 3 Jahren anbieten zu wollen. Das Gebäude soll im
Investorenmodell umgebaut und angemietet werden.
Im Bestandsgebäude
soll zunächst noch eine U3 Gruppe weiter betrieben und danach komplett auf eine
Ü3-Betreuung umgestellt werden.
Das Jugendamt
Emmerich sieht grundsätzlich einen höheren Bedarf an Kita-Plätzen. Allerdings
hat die Verwaltung die Verpflichtung langfristig zu planen und eine
Risikoabschätzung hinsichtlich investiver Mittel und lfd. Betriebskosten
vorzunehmen. Es ist fraglich, ob die jetzt hohen Anmeldezahlen in den nächsten
Jahren konstant bleiben. Hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung im Ortsteil
Elten ist derzeit ein dauerhafter Bedarf für die hohe Anzahl der jetzt
angemeldeten U3-Plätze schwer absehbar. In der Vergangenheit konnte der Bedarf
an U3 und Ü3 Plätzen überwiegend gedeckt werden.
Die
Bevölkerungsentwicklung der betroffenen Altersgruppe für den Ortsteil Elten
wird in der Sitzung vorgestellt.
Die Verwaltung
sieht derzeit höchstens einen längerfristigen Bedarf für insgesamt 2,5
zusätzlichen Kita-Gruppen für den Ortsteil Elten.
In der letzten
Sitzung des Jugendhilfeausschussses vom 02.12.2021 wurde die Verwaltung
beauftragt zur Bedarfsdeckung die Kita-Plätze im Ortsteil Elten aufzustocken um
der Nachfrage nach U2 und U3 Plätzen gerecht werden zu können und hierzu unter
Berücksichtigung des Konzeptes der Einrichtung Rappelkiste bis zur
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses Mitte Januar 2022 ein Konzept zum
Beschluss vorzulegen.
Die Verwaltung
präferiert eine Lösung, die eine räumliche Erweiterung der Elterninitiative
Kindergarten Rappelkiste e.V. in unmittelbarer Nähe vorsieht. Direkt neben der
Kita befindet sich ein Schulpavillon im Eigentum der Stadt Emmerich am Rhein
mit 4 Klassenräumen. Vor ca. 10 Jahren wurde der Schulpavillon bereits von der
Kita als Übergangslösung genutzt, als das Bestandsgebäude aufgrund eines
Wasserschadens vorrübergehend nicht nutzbar war.
Ein Klassenraum des
Pavillons wird derzeit vom Kneippverein Elten e.V. genutzt und sollte nach
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.05.2021 in Gänze an diesen
vermietet werden. In der Vorlage für den HFA wurde bereits auf die ausstehenden
Planungen für die beiden Kindertageseinrichtungen in Elten hingewiesen. Um dem
nunmehr von der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. angemeldeten
hohen Bedarf nach U3 Plätzen sowie Ü3
Plätzen und dem hineinwachsenden Jahrgang gerecht zu werden, schlägt die
Verwaltung als Alternativlösung zu dem von der Elterninitiative vorgeschlagenen
Gebäude „alte Näherei“ den an das Grundstück der Kita angrenzenden Schulpavillon
vor.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen hier nachstehende Vorteile:
·
unmittelbare
Nähe zum Bestandgebäude
·
Nutzung
eines gemeinsamen Außengeländes; Kinder u. Personal aus beiden Gebäuden
begegnen sich hier
·
Nutzung
beider Gebäude für Kinder und Personal, Entzerrung der begrenzten
Räumlichkeiten des Bestandsgebäudes durch zusätzliche Räumlichkeiten und
Flächen
·
ein
gebäudeübergreifendes Raumkonzept ist möglich
·
Eltern
haben für gesamte Betreuungszeit ihrer Kinder eine Anlaufstelle
·
Personaleinsatz;
einfacher bei Personalausfall und flexibler bei der Personaleinteilung
·
Entzerrung
der Hol-, Bring und Park-Situation;
offizielle Nutzung über das Schulgelände (lt. Aussagen der Kita-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird der Zugang
über die Emmericher Straße aufgrund der unsicheren Verkehrssituation für Eltern
mit Kleinkindern wenig genutzt. Aufgrund dessen wird derzeit als
Alternativlösung der Zugang über die Bergstraße und somit über das Schulgelände
genutzt)
·
flexiblere
Zukunftsgestaltung bei Änderung der Betreuungsbedarfe, z.B. Reduzierung von 1,5
Gruppen Typ II auf 1 Gruppe Typ II
·
Nutzung
des Schulgeländes insgesamt für die Betreuung von Kindern im Alter von 4
Monaten bis Ende Grundschulalter als Einheit
·
keine
Problematik bei einer Umdeutung oder eventuellen Rückforderung der Zweckbindung
für die bereits geschaffenen 6 U3-Plätze in der Bestands-Kita
Die Bausubstanz des
Schulpavillons ist als gut zu bewerten. Hinsichtlich der Vorschriften für die
Bauordnung ist ein Kita-Betrieb im Schulpavillon grundsätzlich mit
verschiedenen Anpassungen lt. Rücksprache mit dem Fachbereiches 5 möglich.
Der
Landschaftsverband Rheinland (Betriebsaufsicht) hält lt. mündlicher Zusage vom
14.12.2021 grundsätzlich eine Betreuung in den ehemaligen Klassenräumen für
möglich. Hierbei ist das vorgeschriebene Raumprogramm des LVR zu beachten und
vom Träger der Kindertageseinrichtung ein Raumkonzept sowie ein Konzept für die
gemeinsame Nutzung beider Gebäude vorzulegen. Insgesamt kann ein
gebäudeübergreifendes Raumkonzept erstellt werden, da die Gebäude in
unmittelbarer Nähe liegen.
Der
Alternativvorschlag wurde dem Träger der Elterninitiative Kindergarten
Rappelkiste e.V. im Gespräch am 21.12.2021 mitgeteilt. Der Träger wurde gebeten
bis zum Ende der 1. Januar Woche 2022 sich zu einer möglichen Nutzung der
Räumlichkeiten ein Raumkonzept zu überlegen. Hierbei sollte der Pavillon für
eine Nutzung einer Ü3-Gruppe Typ III oder einer Gruppe Typ I genutzt werden.
Die Ergebnisse können dann voraussichtlich in der JHA-Sitzung am 18.01.2021 vorgestellt
werden. Die gemeinsame Besichtigung des Schulpavillons hat am 22.12.2021
stattgefunden. Durch die Teilung von Klassenräumen können hier
Gruppennebenräume, Ruheräume, ein neuer Sanitärbereich, Räume zum
differenzierten Arbeiten, eine Mensa etc. entstehen. Durch eine Verlegung des
Mehrzweckraumes in den Schulpavillon stände im Bestandsgebäude eine größere
Nutzungsfläche zur Verfügung. Der Umbau sollte in Zusammenarbeit mit einem
Architekten erfolgen, der auf Kindertageseinrichtungen spezialisiert ist.
Der Vorschlag der
Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. bezieht sich auf die Nutzung der
„alten Näherei“. Dazu hat am 28.12.2021 ein gemeinsamer Besichtigungstermin mit
der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V., dem Investor und dem
Jugendamt Emmerich stattgefunden. Der Investor, Herr Jens Jansen, stellt bei
der Begehung des Gebäudes kurz den Umbauplan vor. Der Plan wurde mit allen
Beteiligten und dem Landschaftsverband Rheinland bereits am 30.11.2021 im
Rahmen einer Bauberatung besprochen. Mit einigen Veränderungsvorschlägen, die
auf Bestätigung des Vermieters umgesetzt werden können, wird eine
Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Lt. dem Investor können die Räume
variabel gestaltet werden, bestehende Wände können soweit erforderlich entfernt
werden und die Halle bietet eine flexible Möglichkeit neue Wände für die
Gruppen und Gruppennebenräume zu setzten. Insgesamt kann das Gebäude
energetisch auf neusten Stand gebracht werden inklusive einer Fußbodenheizung.
Der Investor ist bereit die Investitionen so zu tätigen, dass ein
Kindergartenbetrieb in dem Gebäude der „alten Näherei“ allen notwendigen
Standards entspricht.
Das Außengelände
ist derzeit für 20 U3-Kinder ausreichend groß, sollte eine andere
Gruppen-konstellation zukunftsorientiert erforderlich sein, wäre eine
Ausweitung über die angrenzenden Metallgaragen lt. des Investors grundsätzlich
möglich.
In dem gemeinsamen
Gespräch wurde kurz angesprochen, dass die Bedarfslage für 2 zusätzliche U3
Gruppen Typ II als unvorhersehbar angesehen wird. Problematisch hierbei ist,
dass überwiegend die Kinder aus Elten die Plätze in Anspruch nehmen müssen. Aufgrund der Erfahrung in den letzten Jahren ist
es derzeit nicht realistisch, dass mögliche freie Plätze durch Kinder aus der
Innenstadt belegt werden. Ebenfalls wird es aufgrund der Lage schwierig, mögliche U3-Betriebskita-Plätze
einzurichten. Der Hauptteil der Pendler kommt aus der entgegengesetzten
Richtung nach Emmerich.
Grundsätzlich ist
der Umbau für die Nutzung einer Kita möglich. Schwieriger wird die
verkehrstechnische Lage für die Hol- und Bring-Situation gesehen. Allerdings
ist davon auszugehen, das Gebäude technisch u. räumlich auf den neusten Stand
gesetzt wird. Dies wird vermutlich im Schulpavillon nicht gleichwertig aber
trotzdem dem Standard entsprechend erfolgen können.
In dem gemeinsamen
Termin wurde besprochen, dass sich die Elterninitiative Kindergarten
Rappelkiste e.V. zu den Vorteilen des Gebäudes „alte Näherei“ neben dem
Nutzungskonzept für den Schulpavillon nochmals Gedanken macht. Aus
zeitlichen Gründen können Ergebnisse hierzu leider nicht in die Vorlage
eingebracht werden.
Für beide Varianten
gilt hinsichtlich der Einrichtung neuer Kita-Plätze folgendes:
·
Die
Ausstattungskosten für die neu geschaffenen Kita-Plätze können über die
Ausstattungspauschalen der Bundes- und Landesmittel finanziert werden, der
Eigenanteil wird aus kommunalen Mitteln finanziert
·
Die
Zweckbindung für die Ausstattungskosten beträgt 5 Jahre
·
Die
anfallenden Mietkosten werden aus KiBiz Mitteln finanziert. U3-Gruppe 185 qm,
Ü3 Gruppe 165 qm bei einem Mietpreis von derzeit 8,79 €/qm; eine konkrete
Aussage kann erst getroffen werden, wenn die Anzahl der Gruppen und die
konkreten Gruppentypen feststehen
·
Hinsichtlich
der laufenden Betriebskosten richten sich diese nach den tatsächlich zur
Verfügung gestellten Kita-Plätzen zum 15.03.2022
Die Umbaukosten des Schulpavillons sind von der Stadt Emmerich am Rhein als Eigentümer der Immobilie zu übernehmen. Dafür erhält die Stadt Emmerich am Rhein die Mieteinnahmen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2022 nicht komplett vorgesehen.
Die Mehrkosten können im Budget aufgefangen werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Peter Hinze
Bürgermeister