Betreff
Bedarfsfeststellung Ausbau Kita-Plätze im Ortsteil Elten;
hier: Erweiterung der Kindertageseinrichtung Elterninitiative Rappelkiste e.V.
Vorlage
04 - 17 0533/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der JHA erweitert seinen Beschluss vom 11.03.2021 für die Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. von 0,5 Kita-Gruppen auf 1,5 Kita-Gruppen. Der Ausbau soll in den Räumlichkeiten des Schulpavillons an der Luitgardisschule realisiert werden.  Somit erfolgt ein Ausbau von ursprünglich 1,5 Kita-Gruppe auf insgesamt höchstens 2,5 Kita-Gruppen für den Ortsteil Elten. Die Einteilung in die Gruppentypen (I, II, III oder gemischte Gruppen) sowie die Betreuungsumfänge (25,35 und 45 Stunden) erfolgt mit der Kindpauschalmeldung zum 15.03.2022 in der JHA Sitzung am 10.03.2022.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Jugendhilfeausschuss-Beschluss vom 11.03.2021 wurde die Erweiterung des Familienzentrums St. Martinus um eine weitere Kita-Gruppe, vorbehaltlich der Zustimmung des Bistums Münster und der Kirchengemeinde St. Vitus, beschlossen.

Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt eine mögliche räumliche Erweiterung der Kindertageseinrichtung Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. um eine halbe Kita-Gruppe zu prüfen.

Insgesamt sollen die zwei halben Überhanggruppen, die an beiden Kindertageseinrichtungen derzeit angegliedert sind abgelöst werden. Somit geht der aktuelle Beschluss von einer Gruppenerweiterung für Elten von insgesamt 1,5 Kita-Gruppen aus.

Aufgrund des Anliegens der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. die Einrichtung um zwei zusätzliche Kita-Gruppen in der Gruppenform II zu erweitern, soll von Seiten der Verwaltung geprüft werden, ob für den Ortsteil Elten über den bestehenden JHA-Beschluss von insgesamt 1,5 Kita-Gruppen hinaus nunmehr insgesamt 3 Kita-Gruppen eingerichtet werden können.

Nachstehend wird für beide Kindertageseinrichtungen folgenden Sachstandsbericht gegeben:

 

Ausbau St. Martinus:

In der JHA-Sitzung vom 02.12.2021 wurde berichtet, dass die Planung der 4. Kita-Gruppe am Familienzentrum St. Martinus entsprechend des JHA-Beschlusses vom 11.03.2021 erfolgt ist. Die letzten Absprachen für den Ausbau sind mit dem letzten Gespräch vom 15.12.2021, an dem das Bistum Münster, die Zentralrendantur Kleve, der Landschaftsverband Rheinland, die Kita-Leitung und das Jugendamt Emmerich teilgenommen haben, getroffen worden.  Zukunftsorientiert wird es ein 4-Gruppenangebot geben.

 

Ausbau Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V:

Während der Erweiterungsplanung für die Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. hat sich nach Angaben der Elterninitiative ein enormer Anstieg der U3-Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 ergeben. Neben diesem Anstieg hat die Elterninitiative die Problematik dem hohen Bedarf an Ü3 Plätzen gerecht zu werden, der sich insbesondere aufgrund des hineinwachsenden Jahrgangs ergibt. Die Kita belegt dies mit der Anmeldeliste vom 02.12.2021.

Für die Einrichtung von zusätzlichen Kita-Plätzen benötigt die Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. weitere Räumlichkeiten. Eine bauliche Erweiterung der Kindertageseinrichtung wäre nur mit einem sehr hohen Kostenaufwand möglich. Hinzu kommt, dass bei einer baulichen Erweiterung neue baugenehmigungspflichtige Auflagen zu erfüllen sind.

Die Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. hat somit der Verwaltung den Vorschlag unterbreitet, in der „alten Näherei“ in Elten zusätzlich zum Bestandskindergarten 2 U3 Gruppen mit insgesamt 20 Kita-Plätzen für Kinder im Alter von 4 Monaten bis 3 Jahren anbieten zu wollen. Das Gebäude soll im Investorenmodell umgebaut und angemietet werden. 

Im Bestandsgebäude soll zunächst noch eine U3 Gruppe weiter betrieben und danach komplett auf eine Ü3-Betreuung umgestellt werden.  

Das Jugendamt Emmerich sieht grundsätzlich einen höheren Bedarf an Kita-Plätzen. Allerdings hat die Verwaltung die Verpflichtung langfristig zu planen und eine Risikoabschätzung hinsichtlich investiver Mittel und lfd. Betriebskosten vorzunehmen. Es ist fraglich, ob die jetzt hohen Anmeldezahlen in den nächsten Jahren konstant bleiben. Hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung im Ortsteil Elten ist derzeit ein dauerhafter Bedarf für die hohe Anzahl der jetzt angemeldeten U3-Plätze schwer absehbar. In der Vergangenheit konnte der Bedarf an U3 und Ü3 Plätzen überwiegend gedeckt werden.

Die Bevölkerungsentwicklung der betroffenen Altersgruppe für den Ortsteil Elten wird in der Sitzung vorgestellt.

Die Verwaltung sieht derzeit höchstens einen längerfristigen Bedarf für insgesamt 2,5 zusätzlichen Kita-Gruppen für den Ortsteil Elten.  

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschussses vom 02.12.2021 wurde die Verwaltung beauftragt zur Bedarfsdeckung die Kita-Plätze im Ortsteil Elten aufzustocken um der Nachfrage nach U2 und U3 Plätzen gerecht werden zu können und hierzu unter Berücksichtigung des Konzeptes der Einrichtung Rappelkiste bis zur Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses Mitte Januar 2022 ein Konzept zum Beschluss vorzulegen.

Die Verwaltung präferiert eine Lösung, die eine räumliche Erweiterung der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. in unmittelbarer Nähe vorsieht. Direkt neben der Kita befindet sich ein Schulpavillon im Eigentum der Stadt Emmerich am Rhein mit 4 Klassenräumen. Vor ca. 10 Jahren wurde der Schulpavillon bereits von der Kita als Übergangslösung genutzt, als das Bestandsgebäude aufgrund eines Wasserschadens vorrübergehend nicht nutzbar war.

Ein Klassenraum des Pavillons wird derzeit vom Kneippverein Elten e.V. genutzt und sollte nach Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.05.2021 in Gänze an diesen vermietet werden. In der Vorlage für den HFA wurde bereits auf die ausstehenden Planungen für die beiden Kindertageseinrichtungen in Elten hingewiesen. Um dem nunmehr von der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. angemeldeten hohen Bedarf nach U3 Plätzen sowie Ü3 Plätzen und dem hineinwachsenden Jahrgang gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung als Alternativlösung zu dem von der Elterninitiative vorgeschlagenen Gebäude „alte Näherei“ den an das Grundstück der Kita angrenzenden Schulpavillon vor.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen hier nachstehende Vorteile:

·         unmittelbare Nähe zum Bestandgebäude

·         Nutzung eines gemeinsamen Außengeländes; Kinder u. Personal aus beiden Gebäuden begegnen sich hier

·         Nutzung beider Gebäude für Kinder und Personal, Entzerrung der begrenzten Räumlichkeiten des Bestandsgebäudes durch zusätzliche Räumlichkeiten und Flächen

·         ein gebäudeübergreifendes Raumkonzept ist möglich

·         Eltern haben für gesamte Betreuungszeit ihrer Kinder eine Anlaufstelle

·         Personaleinsatz; einfacher bei Personalausfall und flexibler bei der Personaleinteilung

·         Entzerrung der Hol-, Bring und Park-Situation; offizielle Nutzung über das Schulgelände (lt. Aussagen der Kita-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird der Zugang über die Emmericher Straße aufgrund der unsicheren Verkehrssituation für Eltern mit Kleinkindern wenig genutzt. Aufgrund dessen wird derzeit als Alternativlösung der Zugang über die Bergstraße und somit über das Schulgelände genutzt)

·         flexiblere Zukunftsgestaltung bei Änderung der Betreuungsbedarfe, z.B. Reduzierung von 1,5 Gruppen Typ II auf 1 Gruppe Typ II

·         Nutzung des Schulgeländes insgesamt für die Betreuung von Kindern im Alter von 4 Monaten bis Ende Grundschulalter als Einheit

·         keine Problematik bei einer Umdeutung oder eventuellen Rückforderung der Zweckbindung für die bereits geschaffenen 6 U3-Plätze in der Bestands-Kita

Die Bausubstanz des Schulpavillons ist als gut zu bewerten. Hinsichtlich der Vorschriften für die Bauordnung ist ein Kita-Betrieb im Schulpavillon grundsätzlich mit verschiedenen Anpassungen lt. Rücksprache mit dem Fachbereiches 5 möglich.

Der Landschaftsverband Rheinland (Betriebsaufsicht) hält lt. mündlicher Zusage vom 14.12.2021 grundsätzlich eine Betreuung in den ehemaligen Klassenräumen für möglich. Hierbei ist das vorgeschriebene Raumprogramm des LVR zu beachten und vom Träger der Kindertageseinrichtung ein Raumkonzept sowie ein Konzept für die gemeinsame Nutzung beider Gebäude vorzulegen. Insgesamt kann ein gebäudeübergreifendes Raumkonzept erstellt werden, da die Gebäude in unmittelbarer Nähe liegen.

Der Alternativvorschlag wurde dem Träger der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. im Gespräch am 21.12.2021 mitgeteilt. Der Träger wurde gebeten bis zum Ende der 1. Januar Woche 2022 sich zu einer möglichen Nutzung der Räumlichkeiten ein Raumkonzept zu überlegen. Hierbei sollte der Pavillon für eine Nutzung einer Ü3-Gruppe Typ III oder einer Gruppe Typ I genutzt werden. Die Ergebnisse können dann voraussichtlich in der JHA-Sitzung am 18.01.2021 vorgestellt werden. Die gemeinsame Besichtigung des Schulpavillons hat am 22.12.2021 stattgefunden. Durch die Teilung von Klassenräumen können hier Gruppennebenräume, Ruheräume, ein neuer Sanitärbereich, Räume zum differenzierten Arbeiten, eine Mensa etc. entstehen. Durch eine Verlegung des Mehrzweckraumes in den Schulpavillon stände im Bestandsgebäude eine größere Nutzungsfläche zur Verfügung. Der Umbau sollte in Zusammenarbeit mit einem Architekten erfolgen, der auf Kindertageseinrichtungen spezialisiert ist.     

Der Vorschlag der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. bezieht sich auf die Nutzung der „alten Näherei“. Dazu hat am 28.12.2021 ein gemeinsamer Besichtigungstermin mit der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V., dem Investor und dem Jugendamt Emmerich stattgefunden. Der Investor, Herr Jens Jansen, stellt bei der Begehung des Gebäudes kurz den Umbauplan vor. Der Plan wurde mit allen Beteiligten und dem Landschaftsverband Rheinland bereits am 30.11.2021 im Rahmen einer Bauberatung besprochen. Mit einigen Veränderungsvorschlägen, die auf Bestätigung des Vermieters umgesetzt werden können, wird eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Lt. dem Investor können die Räume variabel gestaltet werden, bestehende Wände können soweit erforderlich entfernt werden und die Halle bietet eine flexible Möglichkeit neue Wände für die Gruppen und Gruppennebenräume zu setzten. Insgesamt kann das Gebäude energetisch auf neusten Stand gebracht werden inklusive einer Fußbodenheizung. Der Investor ist bereit die Investitionen so zu tätigen, dass ein Kindergartenbetrieb in dem Gebäude der „alten Näherei“ allen notwendigen Standards entspricht.   

Das Außengelände ist derzeit für 20 U3-Kinder ausreichend groß, sollte eine andere Gruppen-konstellation zukunftsorientiert erforderlich sein, wäre eine Ausweitung über die angrenzenden Metallgaragen lt. des Investors grundsätzlich möglich.

In dem gemeinsamen Gespräch wurde kurz angesprochen, dass die Bedarfslage für 2 zusätzliche U3 Gruppen Typ II als unvorhersehbar angesehen wird. Problematisch hierbei ist, dass überwiegend die Kinder aus Elten die Plätze in Anspruch nehmen müssen. Aufgrund der Erfahrung in den letzten Jahren ist es derzeit nicht realistisch, dass mögliche freie Plätze durch Kinder aus der Innenstadt belegt werden. Ebenfalls wird es aufgrund der Lage schwierig, mögliche U3-Betriebskita-Plätze einzurichten. Der Hauptteil der Pendler kommt aus der entgegengesetzten Richtung nach Emmerich.    

Grundsätzlich ist der Umbau für die Nutzung einer Kita möglich. Schwieriger wird die verkehrstechnische Lage für die Hol- und Bring-Situation gesehen. Allerdings ist davon auszugehen, das Gebäude technisch u. räumlich auf den neusten Stand gesetzt wird. Dies wird vermutlich im Schulpavillon nicht gleichwertig aber trotzdem dem Standard entsprechend erfolgen können.

In dem gemeinsamen Termin wurde besprochen, dass sich die Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. zu den Vorteilen des Gebäudes „alte Näherei“ neben dem Nutzungskonzept für den Schulpavillon nochmals Gedanken macht.  Aus zeitlichen Gründen können Ergebnisse hierzu leider nicht in die Vorlage eingebracht werden.

Für beide Varianten gilt hinsichtlich der Einrichtung neuer Kita-Plätze folgendes:

·         Die Ausstattungskosten für die neu geschaffenen Kita-Plätze können über die Ausstattungspauschalen der Bundes- und Landesmittel finanziert werden, der Eigenanteil wird aus kommunalen Mitteln finanziert

·         Die Zweckbindung für die Ausstattungskosten beträgt 5 Jahre

·         Die anfallenden Mietkosten werden aus KiBiz Mitteln finanziert. U3-Gruppe 185 qm, Ü3 Gruppe 165 qm bei einem Mietpreis von derzeit 8,79 €/qm; eine konkrete Aussage kann erst getroffen werden, wenn die Anzahl der Gruppen und die konkreten Gruppentypen feststehen

·         Hinsichtlich der laufenden Betriebskosten richten sich diese nach den tatsächlich zur Verfügung gestellten Kita-Plätzen zum 15.03.2022

 

Die Umbaukosten des Schulpavillons sind von der Stadt Emmerich am Rhein als Eigentümer der Immobilie zu übernehmen. Dafür erhält die Stadt Emmerich am Rhein die Mieteinnahmen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2022 nicht komplett vorgesehen.

Die Mehrkosten können im Budget aufgefangen werden.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister