Betreff
Leiter der Freiwilligen Feuerwehr;
hier: Bestellung eines Wehrführers und kommissarische Bestellung eines Stellvertreters
Vorlage
01 - 17 0547/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, Herrn Stadtbrandoberinspektor Martin Bettray mit Wirkung vom 15.04.2022 bis zum 31.01.2025 zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein zu bestellen und zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.

 

2. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, Herrn Stadthauptbrandmeister Christian Knorr mit Wirkung vom 01.10.2022 kommissarisch für die Dauer von 2 Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein zu bestellen.

 

Sachdarstellung :

 

Die zweite Amtszeit als Ehrenbeamter auf Zeit des derzeitigen Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Herr Stadtbrandoberinspektor Martin Bettray endet am 14.04.2022. Der Ruhestand des Herrn Stadtbrandoberinspektors Martin Bettray wurde auf seinen Antrag hin bis zum 31.01.2025 hinausgeschoben. Er hat sich bereiterklärt, die Funktion des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr bis zum Ende seiner Dienstzeit weiterhin ausführen zu wollen.

 

Nach § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) hat der Kreisbrandmeister Herr Reiner Gilles aufgrund der am 09.12.2021 um 19:00 Uhr einberufenen Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Einwendungen oder Bedenken seitens der Freiwilligen Feuerwehr wurden im Rahmen dieser Veranstaltung nicht vorgetragen. Herr Stadtbrandoberinspektor Martin Bettray erfüllt die für dieses Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Für die Bestellung ist der Rat der Stadt Emmerich am Rhein zuständig.

 

Als stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr ist derzeit Herr Martin Kroll bestellt. Seine Amtszeit endet mit Ablauf des 30.09.2022. Anschließend steht er nicht mehr für das Ehrenamt des stellvertretenden Wehrführers zur Verfügung.

 

In der bereits erwähnten Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr hat der Kreisbrandmeister vorgeschlagen, Herrn Stadthauptbrandmeister Christian Knorr zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein zu bestellen.

 

Der stellvertretende Wehrführer muss für sein Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Herr Knorr erfüllt derzeit noch nicht alle für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen; er wird die notwendigen Fachlehrgänge zeitnah absolvieren.

 

Gem. Mitteilung des Kreisbrandmeisters ist Herr Knorr bis dahin zunächst kommissarisch zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr am Rhein zu bestellen.

 

Die Zeit der kommissarischen Übertragung des Amtes darf zwei Jahre nicht überschreiten. Innerhalb dieser zwei Jahre ist Herr Knorr verpflichtet, die o. a. Lehrgänge erfolgreich zu absolvieren.

 

Für den Beschluss über die Bestellung und die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit ist der Rat der Stadt Emmerich am Rhein zuständig.

 

Somit ist zunächst ein Beschluss des Rates zur kommissarischen Bestellung des Herrn Christian Knorr zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein zum 01.10.2022 vorgesehen.

 

Nach erfolgreichem Abschluss der noch erforderlichen Lehrgänge soll sodann ein weiterer Ratsbeschluss zur Bestellung zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein und die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit herbeigeführt werden. Der Zeitraum der kommissarischen Übertragung wird nicht auf die folgende sechsjährige Dienstzeit angerechnet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister